Flurbereinigungsgesetz - FlurbG | § 2

(1) Die Flurbereinigung wird in einem behördlich geleiteten Verfahren innerhalb eines bestimmten Gebietes (Flurbereinigungsgebiet) unter Mitwirkung der Gesamtheit der beteiligten Grundeigentümer und der Träger öffentlicher Belange sowie der landwirtschaftlichen Berufsvertretung (§ 109) durchgeführt.

(2) Die Durchführung der Flurbereinigung ist von den Ländern als eine besonders vordringliche Maßnahme zu betreiben. Sie bestimmen, welche Fachbehörden Flurbereinigungsbehörden und obere Flurbereinigungsbehörden sind und setzen ihre Dienstbezirke fest.

(3) Die Länder können Befugnisse, die nach diesem Gesetz der für die Flurbereinigung zuständigen obersten Landesbehörde zustehen, der oberen Flurbereinigungsbehörde übertragen. Sie können ferner Befugnisse, die nach diesem Gesetz der oberen Flurbereinigungsbehörde zustehen, der Flurbereinigungsbehörde übertragen; dies gilt nicht für die Befugnisse nach § 41 Abs. 3 und § 58 Abs. 3.

(4) Die Länder können Aufgaben und Befugnisse, die nach diesem Gesetz der Flurbereinigungsbehörde zustehen, auf die obere Flurbereinigungsbehörde übertragen.

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Flurbereinigungsgesetz - FlurbG | § 41


(1) Die Flurbereinigungsbehörde stellt im Benehmen mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft einen Plan auf über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen, insbesondere über die Einziehung, Änderung oder Neuausweisung öffentlicher Wege und St

Flurbereinigungsgesetz - FlurbG | § 58


(1) Die Flurbereinigungsbehörde faßt die Ergebnisse des Verfahrens im Flurbereinigungsplan zusammen. In den Flurbereinigungsplan ist der Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan aufzunehmen, die gemeinschaftlichen und öffentlic

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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 23. Apr. 2015 - 13 A 14.2466

bei uns veröffentlicht am 23.04.2015

Tenor I. Der Widerspruchsbescheid der Regierung von Oberfranken vom 10. Oktober 2014 (Az. 12-1428.e-1/14) wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens haben die Klägerin und der Beklagt

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 24. Juni 2014 - 13 AS 14.717

bei uns veröffentlicht am 24.06.2014

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die vorläufige Besitzeinweisung des Amts für Ländliche Entwicklung Mittelfranken vom 9. Oktober 2013 wird insoweit wiederhergestellt, als der Antragstellerin der Besitz an Einla

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 02. März 2016 - 9 C 11007/15

bei uns veröffentlicht am 02.03.2016

Tenor Der Widerspruchsbescheid vom 17. September 2015 wird aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Bescheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion zurückverwiesen.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 05. Mai 2015 - 9 C 12/14

bei uns veröffentlicht am 05.05.2015

Tatbestand 1 Der Rechtsstreit betrifft die Frage, unter welchen Voraussetzungen nach Art. 233 § 2 Abs. 3 Satz 1 EGBGB ein Vertreter des Eigentümers eines Grundstücks für

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 15. Jan. 2014 - 9 C 10644/13

bei uns veröffentlicht am 15.01.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Verfahren ist gebührenpflichtig. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 29. Juli 2010 - 8 B 10/10

bei uns veröffentlicht am 29.07.2010

Gründe 1 Die Beschwerde der Klägerin hat mit dem Ergebnis Erfolg, dass auf ihre Verfahrensrüge das angegriffene Urteil aufgehoben und der Rechtsstreit zur anderweitigen

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(1) Die Flurbereinigungsbehörde stellt im Benehmen mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft einen Plan auf über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen, insbesondere über die Einziehung, Änderung oder Neuausweisung öffentlicher Wege und Straßen sowie...
(1) Die Flurbereinigungsbehörde faßt die Ergebnisse des Verfahrens im Flurbereinigungsplan zusammen. In den Flurbereinigungsplan ist der Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan aufzunehmen, die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen...