Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 381 Aussetzung des Verfahrens

Das Registergericht kann, wenn die sonstigen Voraussetzungen des § 21 Abs. 1 vorliegen, das Verfahren auch aussetzen, wenn ein Rechtsstreit nicht anhängig ist. Es hat in diesem Fall einem der Beteiligten eine Frist zur Erhebung der Klage zu bestimmen.

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GmbH-Recht: Aussetzung der Eintragung einer Abberufung des Mitgeschäftsführer bei einer Zweipersonen-GmbH

13.09.2011

wenn das Verfahren über die Wirksamkeit der Abberufung noch rechtshängig ist-OLG München vom 18.08.11-Az:31 Wx 300/11

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Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 21 Aussetzung des Verfahrens


(1) Das Gericht kann das Verfahren aus wichtigem Grund aussetzen, insbesondere wenn die Entscheidung ganz oder zum Teil von dem Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses abhängt, das den Gegenstand eines anderen anhängigen Verfahrens bild

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Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 15. Aug. 2014 - 1 W 23/14

bei uns veröffentlicht am 15.08.2014

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde des Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Registergericht - Stralsund vom 01.04.2014 in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 11.04.2014 wird als unzulässig verworfen. 2. Die Gerichtsko

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 27. März 2014 - I-3 Wx 48/14

bei uns veröffentlicht am 27.03.2014

Tenor Die angefochtene Entscheidung wird aufgehoben. Das Registergericht wird angewiesen, den sofortigen Vollzug des Antrages auf Eintragungen in das Handelsregister gemäß der Anmeldung vom 11. Oktober 2013 (UR-Nr. 3121/2013 des Verfahrensbevollmäch

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(1) Das Gericht kann das Verfahren aus wichtigem Grund aussetzen, insbesondere wenn die Entscheidung ganz oder zum Teil von dem Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses abhängt, das den Gegenstand eines anderen anhängigen Verfahrens bildet oder von...