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§ 22Amtlich · § 5 UrhG

Prüfungsentscheidung

Zeitreise: 22.10.2024

Die Prüfungskommission entscheidet auf Grund des Gesamteindrucks der Leistungen in der schriftlichen und mündlichen Prüfung mit Stimmenmehrheit, ob die antragstellende Person über die nach § 17 erforderlichen Kenntnisse verfügt.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

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