Eigenheimzulagengesetz - EigZulG | § 9 Höhe der Eigenheimzulage

(1) Die Eigenheimzulage umfaßt den Fördergrundbetrag nach den Absätzen 2 bis 4 und die Kinderzulage nach Absatz 5.

(2) Der Fördergrundbetrag beträgt jährlich 1 vom Hundert der Bemessungsgrundlage, höchstens 1.250 Euro. Sind mehrere Anspruchsberechtigte Eigentümer einer Wohnung, kann der Anspruchsberechtigte den Fördergrundbetrag entsprechend seinem Miteigentumsanteil in Anspruch nehmen. Der Fördergrundbetrag für die Herstellung oder Anschaffung einer Wohnung mindert sich jeweils um den Betrag, den der Anspruchsberechtigte im jeweiligen Kalenderjahr des Förderzeitraums für die Anschaffung von Genossenschaftsanteilen nach § 17 in Anspruch genommen hat.

(3) Der Fördergrundbetrag nach Absatz 2 erhöht sich jährlich um 2 vom Hundert der Bemessungsgrundlage nach Satz 3, höchstens um 256 Euro. Dies gilt nicht bei Ausbauten und Erweiterungen nach § 2 Abs. 2. Bemessungsgrundlage sind

1.
die Aufwendungen für den Einbau einer verbrennungsmotorisch oder thermisch angetriebenen Wärmepumpenanlage mit einer Leistungszahl von mindestens 1,3, einer Elektro-Wärmepumpenanlage mit einer Leistungszahl von mindestens 4,0, einer elektrischen Sole-Wasser-Wärmepumpenanlage mit einer Leistungszahl von mindestens 3,8, einer Solaranlage oder einer Anlage zur Wärmerückgewinnung einschließlich der Anbindung an das Heizsystem, wenn der Anspruchsberechtigte
a)
eine Wohnung, für deren Errichtung die Wärmeschutzverordnung vom 16. August 1994 (BGBl. I S. 2121) gilt, hergestellt oder bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung angeschafft, oder
b)
eine Wohnung nach Ablauf des Jahres der Fertigstellung angeschafft
und die Maßnahme vor Beginn der Nutzung der Wohnung zu eigenen Wohnzwecken und vor dem 1. Januar 2003 abgeschlossen hat, oder
2.
die Anschaffungskosten einer Wohnung, für deren Errichtung die Wärmeschutzverordnung vom 16. August 1994 (BGBl. I S. 2121) gilt, und die der Anspruchsberechtigte bis zum Ende des zweiten auf das Jahr der Fertigstellung folgenden Jahres und vor dem 1. Januar 2003 angeschafft hat, soweit sie auf die in Nummer 1 genannten Maßnahmen entfallen.

(4) Der Fördergrundbetrag nach Absatz 2 erhöht sich um jährlich 205 Euro, wenn

1.
die Wohnung in einem Gebäude belegen ist, für dessen Errichtung die Wärmeschutzverordnung vom 16. August 1994 (BGBl. I S. 2121) gilt und dessen Jahres-Heizwärmebedarf den danach geforderten Wert um mindestens 25 vom Hundert unterschreitet, und
2.
der Anspruchsberechtigte die Wohnung vor dem 1. Januar 2003 fertig gestellt oder vor diesem Zeitpunkt bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung angeschafft hat.
Dies gilt nicht bei Ausbauten und Erweiterungen nach § 2 Abs. 2. Der Anspruchsberechtigte kann den Betrag nach Satz 1 nur in Anspruch nehmen, wenn er durch einen Wärmebedarfsausweis im Sinne des § 12 der Wärmeschutzverordnung nachweist, daß die Voraussetzungen des Satzes 1 Nr. 1 vorliegen.

(5) Die Kinderzulage beträgt jährlich für jedes Kind, für das der Anspruchsberechtigte oder sein Ehegatte im jeweiligen Kalenderjahr des Förderzeitraums einen Freibetrag für Kinder nach § 32 Abs. 6 des Einkommensteuergesetzes oder Kindergeld erhält, 800 Euro. Voraussetzung ist, daß das Kind im Förderzeitraum zum inländischen Haushalt des Anspruchsberechtigten gehört oder gehört hat. Sind mehrere Anspruchsberechtigte Eigentümer einer Wohnung, und haben sie zugleich für ein Kind Anspruch auf die Kinderzulage, ist bei jedem die Kinderzulage zur Hälfte anzusetzen. Der Anspruchsberechtigte kann die Kinderzulage im Kalenderjahr nur für eine Wohnung in Anspruch nehmen. Der Kinderzulage steht die Steuerermäßigung nach § 34f des Einkommensteuergesetzes gleich. Absatz 2 Satz 3 ist entsprechend anzuwenden.

(6) Die Summe der Fördergrundbeträge nach Absatz 2 und der Kinderzulagen nach Absatz 5 darf die Bemessungsgrundlage nach § 8 nicht überschreiten. Sind mehrere Anspruchsberechtigte Eigentümer der Wohnung, darf die Summe der Beträge nach Satz 1 die auf den Anspruchsberechtigten entfallende Bemessungsgrundlage nicht überschreiten.

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zitiert oder wird zitiert von 12 §§.

wird zitiert von 6 anderen §§ im .

Eigenheimzulagengesetz - EigZulG | § 11 Festsetzung der Eigenheimzulage


(1) Die Eigenheimzulage wird für das Jahr, in dem erstmals die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Eigenheimzulage vorliegen, und die folgenden Jahre des Förderzeitraums von dem für die Besteuerung des Anspruchsberechtigten nach dem Einkommen

Eigenheimzulagengesetz - EigZulG | § 19 Anwendungsbereich


(1) Dieses Gesetz ist erstmals anzuwenden, wenn der Anspruchsberechtigte im Fall der Herstellung nach dem 31. Dezember 1995 mit der Herstellung des Objekts begonnen oder im Fall der Anschaffung die Wohnung oder die Genossenschaftsanteile nach dem 31.

Eigenheimzulagengesetz - EigZulG | § 5 Einkunftsgrenze


Der Anspruchsberechtigte kann die Eigenheimzulage ab dem Jahr in Anspruch nehmen (Erstjahr), in dem die Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes des Erstjahrs zuzüglich der Summe der positiven Einkünfte des vorangegan

Eigenheimzulagengesetz - EigZulG | § 6 Objektbeschränkung


(1) Der Anspruchsberechtigte kann die Eigenheimzulage nur für eine Wohnung oder einen Ausbau oder eine Erweiterung (Objekt) in Anspruch nehmen. Ehegatten, bei denen die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes vorliegen, können die
zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.

Einkommensteuergesetz - EStG | § 32 Kinder, Freibeträge für Kinder


(1) Kinder sind1.im ersten Grad mit dem Steuerpflichtigen verwandte Kinder,2.Pflegekinder (Personen, mit denen der Steuerpflichtige durch ein familienähnliches, auf längere Dauer berechnetes Band verbunden ist, sofern er sie nicht zu Erwerbszwecken i

Einkommensteuergesetz - EStG | § 34f


(1) 1Bei Steuerpflichtigen, die erhöhte Absetzungen nach § 7b oder nach § 15 des Berlinförderungsgesetzes in Anspruch nehmen, ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen mit Ausnahme der §§ 34g und 35,
zitiert 4 andere §§ aus dem .

Eigenheimzulagengesetz - EigZulG | § 2 Begünstigtes Objekt


Begünstigt ist die Herstellung oder Anschaffung einer Wohnung in einem im Inland belegenen eigenen Haus oder einer im Inland belegenen eigenen Eigentumswohnung. Nicht begünstigt ist eine Ferien- oder Wochenendwohnung oder eine Wohnung, für die Absetz

Eigenheimzulagengesetz - EigZulG | § 17 Eigenheimzulage bei Anschaffung von Genossenschaftsanteilen


Der Anspruchsberechtigte kann die Eigenheimzulage einmal für die Anschaffung von Geschäftsanteilen in Höhe von mindestens 5 000 Euro an einer nach dem 1. Januar 1995 in das Genossenschaftsregister eingetragenen Genossenschaft (Genossenschaftsanteile)

Eigenheimzulagengesetz - EigZulG | § 12 Antrag auf Eigenheimzulage


(1) Der Antrag auf Eigenheimzulage ist nach amtlichem Vordruck zu stellen und eigenhändig zu unterschreiben. (2) Der Anspruchsberechtigte ist verpflichtet, dem zuständigen Finanzamt unverzüglich eine Änderung der Verhältnisse mitzuteilen, die zu ein

Eigenheimzulagengesetz - EigZulG | § 8 Bemessungsgrundlage


Bemessungsgrundlage für den Fördergrundbetrag nach § 9 Abs. 2 sind die Herstellungskosten oder Anschaffungskosten der Wohnung zuzüglich der Anschaffungskosten für den dazugehörigen Grund und Boden sowie die Aufwendungen für Instandsetzungs- und Moder

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Bundesgerichtshof Urteil, 04. Nov. 2003 - VI ZR 346/02

bei uns veröffentlicht am 04.11.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 346/02 Verkündet am: 4. November 2003 Böhringer-Mangold, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 07. Okt. 2014 - 1 K 1589/13

bei uns veröffentlicht am 07.10.2014

Tenor 1. Der Bescheid über Eigenheimzulage ab 2005 vom 13.08.2012 und die Einspruchsentscheidung vom 25.10.2013 werden aufgehoben, soweit sie zur Eigenheimzulage für 2005 ergangen sind. 2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 3.

Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 18. Okt. 2017 - 2 K 856/14

bei uns veröffentlicht am 18.10.2017

Tenor Der Bescheid über die Ablehnung der Festsetzung der Eigenheimzulage ab 2011 vom 30. Januar 2012 sowie die hierzu ergangene Einspruchsentscheidung vom 3. Juli 2014 werden aufgehoben und der Beklagte verpflichtet, für das Objekt "B" ab dem Ja

Finanzgericht Köln Urteil, 18. Sept. 2014 - 4 K 1753/11

bei uns veröffentlicht am 18.09.2014

Tenor Unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 24.3.2011 und der Einspruchsentscheidung vom 2.5.2011 wird der Beklagte verpflichtet, die Eigenheimzulage des Klägers für das Objekt A-Straße ... in ... B, Belgien, für die Jahre 2004-2008 auf 1250

Bundesfinanzhof Urteil, 22. Jan. 2013 - IX R 25/11

bei uns veröffentlicht am 22.01.2013

Tatbestand 1 I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) waren seit 1997 Eigentümer eines Einfamilienhauses, einem Altbau mit 58 qm Wohnfläche im Erdgeschoss und 40 qm im

Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 05. Aug. 2010 - 5 K 601/06

bei uns veröffentlicht am 05.08.2010

Tatbestand 1 Mit notarieller Urkunde vom 22. April 2003, Urkunden-Nr. …, des Notars … in H. erwarben die Kläger das Grundstück Gemarkung B., Flur …, Flurstück … unter der Bezeichnung „Reihenhaus am …“. 2 Nach Punkt III. des Kaufvertrages beträgt

Bundesfinanzhof Urteil, 11. Mai 2010 - IX R 35/09

bei uns veröffentlicht am 11.05.2010

Tatbestand 1 I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) erwarben im Jahr 2000 und nutzen seitdem selbst eine Eigentumswohnung in einem ehemals als Studentenwohnheim ohne

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 03. Juni 2009 - 2 K 124/06

bei uns veröffentlicht am 03.06.2009

Tatbestand   1  Streitig ist das Vorliegen der Voraussetzungen einer mittelbaren Grundstücksschenkung. 2  Die Klägerin erwarb durch Vertrag des Notariats X UR... Nr. xxx vom 23. Dezember 200

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 23. Apr. 2009 - 3 K 3441/08

bei uns veröffentlicht am 23.04.2009

Tatbestand   1  Die Beteiligten streiten darüber, ob dem Kläger Eigenheimzulage für ein Haus auf Kreta, Hellenische Republik (Griechenland) gewährt werden kann. 2  Der Kläger ist seit 2002 v

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 06. Apr. 2009 - 8 K 44/05

bei uns veröffentlicht am 06.04.2009

Tatbestand   1 (Überlassen von Datev) 2 Streitig ist, ob dem Kläger als Miteigentümer für einen Dachgeschossausbau Eigenheimzulage in voller Höhe oder nur entsprechend seinem Miteigentumsanteil zu gewähren ist. 3 Der Kläger ist

Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 19. Jan. 2009 - L 8 B 60/08

bei uns veröffentlicht am 19.01.2009

Tenor Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Neubrandenburg vom 11. Januar 2009 wird zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragsteller für das Beschwerdeverf

Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil, 28. Jan. 2008 - 5 K 255/05

bei uns veröffentlicht am 28.01.2008

Tatbestand 1 Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob das Finanzamt der Klägerin ab 1998 Eigenheimzulage (EigZul) zu gewähren hat. 2 Die Klägerin erwarb mit notariellem Kaufvertrag vom 27. Dezember

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 22. Juni 2005 - 14 K 100/99

bei uns veröffentlicht am 22.06.2005

Tatbestand   1  Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung 1996 ist streitig, ob die Kläger neben gewährten Kinderzulagen gem. § 9 Abs. 5 Eigenheimzulagengesetz (EigZulG) für das von Ihnen bewohnte Einfamilienhaus für ein weiteres Obje

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Der Anspruchsberechtigte kann die Eigenheimzulage einmal für die Anschaffung von Geschäftsanteilen in Höhe von mindestens 5 000 Euro an einer nach dem 1. Januar 1995 in das Genossenschaftsregister eingetragenen Genossenschaft (Genossenschaftsanteile) in Anspruch...
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(1) Der Antrag auf Eigenheimzulage ist nach amtlichem Vordruck zu stellen und eigenhändig zu unterschreiben. (2) Der Anspruchsberechtigte ist verpflichtet, dem zuständigen Finanzamt unverzüglich eine Änderung der Verhältnisse mitzuteilen, die zu einer Minderung...
(1) Kinder sind1.im ersten Grad mit dem Steuerpflichtigen verwandte Kinder,2.Pflegekinder (Personen, mit denen der Steuerpflichtige durch ein familienähnliches, auf längere Dauer berechnetes Band verbunden ist, sofern er sie nicht zu Erwerbszwecken in seinen...
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(1) Kinder sind1.im ersten Grad mit dem Steuerpflichtigen verwandte Kinder,2.Pflegekinder (Personen, mit denen der Steuerpflichtige durch ein familienähnliches, auf längere Dauer berechnetes Band verbunden ist, sofern er sie nicht zu Erwerbszwecken in seinen...
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(1) 1Bei Steuerpflichtigen, die erhöhte Absetzungen nach § 7b oder nach § 15 des Berlinförderungsgesetzes in Anspruch nehmen, ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen mit Ausnahme der §§ 34g und 35, auf Antrag um...
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Bemessungsgrundlage für den Fördergrundbetrag nach § 9 Abs. 2 sind die Herstellungskosten oder Anschaffungskosten der Wohnung zuzüglich der Anschaffungskosten für den dazugehörigen Grund und Boden sowie die Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßna...
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