Eigenheimzulagengesetz - EigZulG | § 8 Bemessungsgrundlage

Bemessungsgrundlage für den Fördergrundbetrag nach § 9 Abs. 2 sind die Herstellungskosten oder Anschaffungskosten der Wohnung zuzüglich der Anschaffungskosten für den dazugehörigen Grund und Boden sowie die Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von zwei Jahren nach der Anschaffung an der Wohnung durchgeführt werden. Zu den Aufwendungen gehören nicht die Aufwendungen für Erhaltungsarbeiten, die jährlich üblicherweise anfallen. Werden Teile der Wohnung nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzt, ist die Bemessungsgrundlage um den hierauf entfallenden Teil zu kürzen.

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zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Eigenheimzulagengesetz - EigZulG | § 9 Höhe der Eigenheimzulage


(1) Die Eigenheimzulage umfaßt den Fördergrundbetrag nach den Absätzen 2 bis 4 und die Kinderzulage nach Absatz 5. (2) Der Fördergrundbetrag beträgt jährlich 1 vom Hundert der Bemessungsgrundlage, höchstens 1.250 Euro. Sind mehrere Anspruchsberec

Eigenheimzulagengesetz - EigZulG | § 11 Festsetzung der Eigenheimzulage


(1) Die Eigenheimzulage wird für das Jahr, in dem erstmals die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Eigenheimzulage vorliegen, und die folgenden Jahre des Förderzeitraums von dem für die Besteuerung des Anspruchsberechtigten nach dem Einkommen

Eigenheimzulagengesetz - EigZulG | § 19 Anwendungsbereich


(1) Dieses Gesetz ist erstmals anzuwenden, wenn der Anspruchsberechtigte im Fall der Herstellung nach dem 31. Dezember 1995 mit der Herstellung des Objekts begonnen oder im Fall der Anschaffung die Wohnung oder die Genossenschaftsanteile nach dem 31.
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Eigenheimzulagengesetz - EigZulG | § 9 Höhe der Eigenheimzulage


(1) Die Eigenheimzulage umfaßt den Fördergrundbetrag nach den Absätzen 2 bis 4 und die Kinderzulage nach Absatz 5. (2) Der Fördergrundbetrag beträgt jährlich 1 vom Hundert der Bemessungsgrundlage, höchstens 1.250 Euro. Sind mehrere Anspruchsberec

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4 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 18. Okt. 2017 - 2 K 856/14

bei uns veröffentlicht am 18.10.2017

Tenor Der Bescheid über die Ablehnung der Festsetzung der Eigenheimzulage ab 2011 vom 30. Januar 2012 sowie die hierzu ergangene Einspruchsentscheidung vom 3. Juli 2014 werden aufgehoben und der Beklagte verpflichtet, für das Objekt "B" ab dem Ja

Finanzgericht Köln Urteil, 18. Sept. 2014 - 4 K 1753/11

bei uns veröffentlicht am 18.09.2014

Tenor Unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 24.3.2011 und der Einspruchsentscheidung vom 2.5.2011 wird der Beklagte verpflichtet, die Eigenheimzulage des Klägers für das Objekt A-Straße ... in ... B, Belgien, für die Jahre 2004-2008 auf 1250

Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 19. Jan. 2009 - L 8 B 60/08

bei uns veröffentlicht am 19.01.2009

Tenor Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Neubrandenburg vom 11. Januar 2009 wird zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragsteller für das Beschwerdeverf

Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil, 28. Jan. 2008 - 5 K 255/05

bei uns veröffentlicht am 28.01.2008

Tatbestand 1 Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob das Finanzamt der Klägerin ab 1998 Eigenheimzulage (EigZul) zu gewähren hat. 2 Die Klägerin erwarb mit notariellem Kaufvertrag vom 27. Dezember

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(1) Die Eigenheimzulage umfaßt den Fördergrundbetrag nach den Absätzen 2 bis 4 und die Kinderzulage nach Absatz 5. (2) Der Fördergrundbetrag beträgt jährlich 1 vom Hundert der Bemessungsgrundlage, höchstens 1.250 Euro. Sind mehrere Anspruchsberechtigte...