§ 1Amtlich · § 5 UrhG
Allgemeine Anforderungsbehörden
Zeitreise: 02.06.2016
Anforderungsbehörden gemäß § 5 Abs. 1 und § 79 Satz 1 des Bundesleistungsgesetzes sind, soweit in § 2 nichts anderes bestimmt ist, die Behörden der allgemeinen Verwaltung auf der Kreisstufe.
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