Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG | § 19 Vereinfachtes Verfahren

(1) Durch Rechtsverordnung nach § 4 Absatz 1 Satz 3 kann vorgeschrieben werden, dass die Genehmigung von Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs in einem vereinfachten Verfahren erteilt wird, sofern dies nach Art, Ausmaß und Dauer der von diesen Anlagen hervorgerufenen schädlichen Umwelteinwirkungen und sonstigen Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen mit dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vereinbar ist. Satz 1 gilt für Abfallentsorgungsanlagen entsprechend.

(2) In dem vereinfachten Verfahren sind § 10 Absatz 2, 3, 3a, 4, 6, 7 Satz 2 und 3, Absatz 8 und 9 sowie die §§ 11 und 14 nicht anzuwenden.

(3) Die Genehmigung ist auf Antrag des Trägers des Vorhabens abweichend von den Absätzen 1 und 2 nicht in einem vereinfachten Verfahren zu erteilen.

(4) Die Genehmigung einer Anlage, die Betriebsbereich oder Bestandteil eines Betriebsbereichs ist, kann nicht im vereinfachten Verfahren erteilt werden, wenn durch deren störfallrelevante Errichtung und Betrieb der angemessene Sicherheitsabstand zu benachbarten Schutzobjekten unterschritten wird oder durch deren störfallrelevante Änderung der angemessene Sicherheitsabstand zu benachbarten Schutzobjekten erstmalig unterschritten wird, der bereits unterschrittene Sicherheitsabstand räumlich noch weiter unterschritten wird oder eine erhebliche Gefahrenerhöhung ausgelöst wird. In diesen Fällen ist das Verfahren nach § 10 mit Ausnahme von Absatz 4 Nummer 3 und Absatz 6 anzuwenden. § 10 Absatz 3 Satz 4 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass nur die Personen Einwendungen erheben können, deren Belange berührt sind oder Vereinigungen, welche die Anforderungen des § 3 Absatz 1 oder des § 2 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes erfüllen. Bei störfallrelevanten Änderungen ist § 16 Absatz 3 entsprechend anzuwenden. Die Sätze 1 bis 4 gelten nicht, soweit dem Gebot, den angemessenen Sicherheitsabstand zu wahren, bereits auf Ebene einer raumbedeutsamen Planung oder Maßnahme durch verbindliche Vorgaben Rechnung getragen worden ist.

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zitiert oder wird zitiert von 14 §§.

wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz - UmwRG | § 1 Anwendungsbereich


(1) Dieses Gesetz ist anzuwenden auf Rechtsbehelfe gegen folgende Entscheidungen: 1. Zulassungsentscheidungen im Sinne von § 2 Absatz 6 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung über die Zulässigkeit von Vorhaben, für die nach a) dem Gesetz

Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - BImSchV 4 2013 | § 2 Zuordnung zu den Verfahrensarten


(1) Das Genehmigungsverfahren wird durchgeführt nach 1. § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für a) Anlagen, die in Spalte c des Anhangs 1 mit dem Buchstaben G gekennzeichnet sind,b) Anlagen, die sich aus in Spalte c des Anhangs 1 mit dem Buchsta
wird zitiert von 5 anderen §§ im .

Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG | § 10 Genehmigungsverfahren


(1) Das Genehmigungsverfahren setzt einen schriftlichen oder elektronischen Antrag voraus. Dem Antrag sind die zur Prüfung nach § 6 erforderlichen Zeichnungen, Erläuterungen und sonstigen Unterlagen beizufügen. Reichen die Unterlagen für die Prüfung

Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG | § 16 Wesentliche Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen


(1) Die Änderung der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage bedarf der Genehmigung, wenn durch die Änderung nachteilige Auswirkungen hervorgerufen werden können und diese für die Prüfung nach § 6 Absatz 1 Numm

Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG | § 67 Übergangsvorschrift


(1) Eine Genehmigung, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes nach § 16 oder § 25 Absatz 1 der Gewerbeordnung erteilt worden ist, gilt als Genehmigung nach diesem Gesetz fort. (2) Eine genehmigungsbedürftige Anlage, die bei Inkrafttreten der Ve

Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG | § 23 Anforderungen an die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen


(1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 51) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates vorzuschreiben, dass die Errichtung, die Beschaffenheit und der Betrieb nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen b
zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.

Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz - UmwRG | § 2 Rechtsbehelfe von Vereinigungen


(1) Eine nach § 3 anerkannte inländische oder ausländische Vereinigung kann, ohne eine Verletzung in eigenen Rechten geltend machen zu müssen, Rechtsbehelfe nach Maßgabe der Verwaltungsgerichtsordnung gegen eine Entscheidung nach § 1 Absatz 1 Satz 1

Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz - UmwRG | § 3 Anerkennung von Vereinigungen


(1) Auf Antrag wird einer inländischen oder ausländischen Vereinigung die Anerkennung zur Einlegung von Rechtbehelfen nach diesem Gesetz erteilt. Die Anerkennung ist zu erteilen, wenn die Vereinigung 1. nach ihrer Satzung ideell und nicht nur vorüber
zitiert 5 andere §§ aus dem .

Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG | § 4 Genehmigung


(1) Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen, die auf Grund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gef

Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG | § 10 Genehmigungsverfahren


(1) Das Genehmigungsverfahren setzt einen schriftlichen oder elektronischen Antrag voraus. Dem Antrag sind die zur Prüfung nach § 6 erforderlichen Zeichnungen, Erläuterungen und sonstigen Unterlagen beizufügen. Reichen die Unterlagen für die Prüfung

Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG | § 16 Wesentliche Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen


(1) Die Änderung der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage bedarf der Genehmigung, wenn durch die Änderung nachteilige Auswirkungen hervorgerufen werden können und diese für die Prüfung nach § 6 Absatz 1 Numm

Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG | § 14 Ausschluss von privatrechtlichen Abwehransprüchen


Auf Grund privatrechtlicher, nicht auf besonderen Titeln beruhender Ansprüche zur Abwehr benachteiligender Einwirkungen von einem Grundstück auf ein benachbartes Grundstück kann nicht die Einstellung des Betriebs einer Anlage verlangt werden, deren G

Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG | § 11 Einwendungen Dritter bei Teilgenehmigung und Vorbescheid


Ist eine Teilgenehmigung oder ein Vorbescheid erteilt worden, können nach Eintritt ihrer Unanfechtbarkeit im weiteren Verfahren zur Genehmigung der Errichtung und des Betriebs der Anlage Einwendungen nicht mehr auf Grund von Tatsachen erhoben werden,

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Bundesgerichtshof Urteil, 24. Okt. 2000 - X ZR 15/98

bei uns veröffentlicht am 24.10.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 15/98 Verkündet am: 24. Oktober 2000 Fritz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 30. Apr. 2019 - 22 BV 18.842

bei uns veröffentlicht am 30.04.2019

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 8. März 2018 wird in Nummer I. abgeändert. II. Der Bescheid des Landratsamtes Tirschenreuth vom 20. Juni 2017 wird in Nr. 3 insoweit aufgehoben, als eine Gebühr von über

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 29. Jan. 2019 - W 4 S 18.1629

bei uns veröffentlicht am 29.01.2019

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen. III. Der Streitwert wird vor der Abtrennung auf 7.500,00 EUR, n

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 29. Dez. 2016 - 22 CS 16.2162

bei uns veröffentlicht am 29.12.2016

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. III. Der Streitwert wird auf 7.500

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 18. Apr. 2016 - 22 ZB 15.2625

bei uns veröffentlicht am 18.04.2016

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. III. Der Streitwert wird unter Ab

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 12. März 2015 - AN 11 K 14.01507

bei uns veröffentlicht am 12.03.2015

Tenor 1. Die Klagen werden abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. 3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 17. Jan. 2017 - 22 ZB 16.95

bei uns veröffentlicht am 17.01.2017

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen trägt der Kläger. III. Der Streitwert für

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 05. Juli 2017 - AN 11 S 17.00402

bei uns veröffentlicht am 05.07.2017

Tenor 1. Die Anträge werden abgelehnt. 2. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. 3. Der Streitwert wird auf 7.500,00 EUR festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 05. Juli 2017 - AN 11 S 17.00474

bei uns veröffentlicht am 05.07.2017

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. 3. Der Streitwert wird auf 30.000,00 EUR festgesetzt. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 06. Sept. 2017 - 22 ZB 16.1207

bei uns veröffentlicht am 06.09.2017

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Der Streitwert wird für das

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 30. Nov. 2016 - AN 11 K 15.01272

bei uns veröffentlicht am 30.11.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Das Urteil ist insoweit vorläufig vollstreckbar. 3. Die Klägerin kann die Vol

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 13. Aug. 2014 - 22 CS 14.1224

bei uns veröffentlicht am 13.08.2014

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. III. Der Streitwert für das Beschwerdever

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 28. Feb. 2018 - Au 4 K 17.22

bei uns veröffentlicht am 28.02.2018

Tenor I. Die Klage wird hinsichtlich Ziffer 1 des Bescheides vom 9. Dezember 2016 abgewiesen. Im Übrigen - hinsichtlich der Ziffern 2, 3, 8, 9 und 10 des Bescheides vom 9. Dezember 2016 - wird das Verfahren eingestellt. II.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 22. Mai 2019 - 22 CS 18.2247

bei uns veröffentlicht am 22.05.2019

Tenor I. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 22. Oktober 2018 (W 4 S 18.803) wird in seinen Ziff. I. und II. abgeändert. Der Antrag des Antragstellers auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der gegen den

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 04. Juli 2014 - 11 S 14.00613

bei uns veröffentlicht am 04.07.2014

Tenor 1. Die sofortige Vollziehung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung des Landratsamts Roth vom 19. Dezember 2013 wird angeordnet. 2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 02. Juli 2014 - 11 K 14.00145

bei uns veröffentlicht am 02.07.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Insoweit ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstre

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 02. Juli 2014 - 11 K 14.00122

bei uns veröffentlicht am 02.07.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Insoweit ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstrecku

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 19. Aug. 2014 - 4 K 13.686

bei uns veröffentlicht am 19.08.2014

Tenor I.Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Aufwendungen der Beigeladenen zu tragen. III.Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläg

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 26. Apr. 2017 - Au 4 K 16.1015

bei uns veröffentlicht am 26.04.2017

Tenor I. Der Bescheid des Landratsamtes ... vom 16.6.2016 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin die mit Antrag vom 18. Dezember 2015 beantragte immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 12. März 2015 - AN 11 K 14.01517

bei uns veröffentlicht am 12.03.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen mit Ausnahme der dem Beklagten zur Last fallenden aussonderbaren Kosten des Termins

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 12. März 2015 - AN 11 K 14.01470

bei uns veröffentlicht am 12.03.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen mit Ausnahme der dem Beklagten zur Last fallenden aussonderbaren Kosten des Termins v

Verwaltungsgericht München Beschluss, 18. Okt. 2018 - M 19 SN 18.4480

bei uns veröffentlicht am 18.10.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 7.500 EUR festgesetzt. Grü

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 12. Jan. 2017 - RO 7 K 16.496

bei uns veröffentlicht am 12.01.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Der Kostensch

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 16. Sept. 2015 - AN 11 K 15.00630

bei uns veröffentlicht am 16.09.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach Aktenzeichen: AN 11 K 15.00630 Im Namen des Volkes Urteil vom 16. September 2015 11. Kammer Sachgebiets-Nr.: 1021 Hauptpunkte: Genehmigung von Windkraft

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 05. Aug. 2015 - AN 11 K 14.01905

bei uns veröffentlicht am 05.08.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. 3. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die V

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 05. Dez. 2017 - W 4 K 15.530

bei uns veröffentlicht am 05.12.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klä

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 19. Apr. 2016 - W 4 K 15.908

bei uns veröffentlicht am 19.04.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Aufwendungen der Beigeladenen zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 11. Aug. 2016 - 22 CS 16.1052 u. a.

bei uns veröffentlicht am 11.08.2016

Tenor I. Die Verfahren 22 CS 16.1052, 22 CS 16.1053, 22 CS 16.1054, 22 CS 16.1055, 22 CS 16.1056, 22 CS 16.1057, 22 CS 16.1058, 22 CS 16.1059, 22 CS 16.1060, 22 CS 16.1061, 22 CS 16.1062, 22 CS 16.1063 und 22 CS 16.1064 werden zur geme

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 19. März 2015 - AN 11 K 14.1539

bei uns veröffentlicht am 19.03.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Abweichend hiervon trägt der Beklagte die aussonderbaren Kosten des Termins vom

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 27. Mai 2015 - B 2 K 14.795

bei uns veröffentlicht am 27.05.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar, für die Beigeladene

Verwaltungsgericht München Beschluss, 14. Juni 2016 - M 1 SN 16.1313

bei uns veröffentlicht am 14.06.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladene zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 7.500 Euro festgesetzt.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 14. März 2017 - 22 ZB 16.1466

bei uns veröffentlicht am 14.03.2017

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen trägt die Klägerin. III. Der Streitwert für das Zulassungsv

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 14. März 2017 - 22 B 17.12

bei uns veröffentlicht am 14.03.2017

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der K

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 24. Sept. 2018 - 3 L 202/18

bei uns veröffentlicht am 24.09.2018

Gründe 1 I. Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Halle - 1. Kammer - vom 7. März 2018 hat keinen Erfolg. 2 1. Die von der Beklagten geltend gemachten ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit

Verwaltungsgericht München Urteil, 10. Juli 2018 - M 1 K 16.147

bei uns veröffentlicht am 10.07.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen. III. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 27. Juni 2018 - 3 M 286/15

bei uns veröffentlicht am 27.06.2018

Tenor 1. Der Antrag auf Beiladung der C. GmbH & Co. KG wird abgelehnt. 2. Auf die Beschwerden des Antragsgegners und der Beigeladenen wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 9. Juli 2015 – 7 B 1707/15 – geändert: Die aufs

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 30. Mai 2018 - 1 BvR 45/15

bei uns veröffentlicht am 30.05.2018

Tenor 1. Nummer 4.1.1.1 der Anlage zu § 2 Absatz 1 der Landesverordnung über Gebühren im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz (Besonderes Gebü

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 08. Mai 2018 - 3 M 22/16

bei uns veröffentlicht am 08.05.2018

Tenor Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 23. Dezember 2015 – 5 B 809/15 HGW – zu Ziffer 1. des Tenors geändert: Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 22. März 2018 - 5 S 1873/15

bei uns veröffentlicht am 22.03.2018

Tenor Der Bebauungsplan „Sondergebiet Abfallentsorgung“ der Gemeinde Mönchweiler vom 12. Mai 2016 wird für unwirksam erklärt.Der Bebauungsplan „Sondergebiet Abfallentsorgung“ der Gemeinde Mönchweiler vom 21. Mai 2015 wird für unwirksam erklärt.Die K

Verwaltungsgericht Koblenz Urteil, 23. Nov. 2017 - 4 K 10/17.KO

bei uns veröffentlicht am 23.11.2017

weitere Fundstellen ... Tenor Die der Beigeladenen erteilte immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung des Beklagten vom 3. Juli 2014 und der Widerspruchsbescheid des Kreisrechtsausschusses des Beklagten vom 24. November 2016 werden aufgeho

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 27. Okt. 2017 - 1 MR 4/17

bei uns veröffentlicht am 27.10.2017

Tenor Auf den Antrag der Antragstellerin wird die Kreisverordnung des Antragsgegners zur einstweiligen Sicherstellung des geplanten Landschaftsschutzgebietes „Hohe Geest“ vom 01. Juli 2016 bis zur Entscheidung des Senats über den Normenkontro

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 23. Aug. 2017 - 2 L 57/15

bei uns veröffentlicht am 23.08.2017

Tatbestand 1 Die Klägerin, ein Unternehmen der Abfallwirtschaft, betreibt auf ihrem Betriebsgrundstück in der Stadt A. Ortsteil (R.), eine Anlage für die Aufbereitung von nicht gefährlichen Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken aus Hausmüllve

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 21. Juli 2017 - 6 A 96/16

bei uns veröffentlicht am 21.07.2017

Tenor 1. Der Bescheid vom 28.5.2015 in Form des Widerspruchsbescheides vom 3.3.2016 wird aufgehoben. 2. Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen der Beklagte und die Beigeladene jeweils zur Hälfte, mit Ausnahme d

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 07. Apr. 2017 - 1 A 10683/16

bei uns veröffentlicht am 07.04.2017

weitere Fundstellen ... Tenor Der Beklagte wird unter teilweiser Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 14. Juli 2016 und des ablehnenden Bescheides vom 13. April 2015 verpflichtet, über den Antrag auf Erteilung einer imm

Sächsisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 21. Sept. 2016 - 2 L 98/13

bei uns veröffentlicht am 21.09.2016

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen eine Baugenehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Biogasanlage. 2 Die Klägerin ist Miteigentümerin des in der Gemeinde T./Ortsteil (H.) gelegenen, mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks A-Straß

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 06. Juli 2016 - 2 L 84/14

bei uns veröffentlicht am 06.07.2016

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für eine Hähnchenmastanlage. 2 Die Beigeladene beabsichtigt, auf dem Gelände einer ehemaligen Rinderhaltungsanlage im Ortsteil A-Stadt der Gemeinde C.

Verwaltungsgericht Freiburg Beschluss, 05. Feb. 2016 - 4 K 2679/15

bei uns veröffentlicht am 05.02.2016

Tenor Der Antrag der Antragsteller auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen je zur Hälfte.Der Streitwert wird auf 15.000,

Verwaltungsgericht Arnsberg Urteil, 12. Jan. 2016 - 4 K 1917/14

bei uns veröffentlicht am 12.01.2016

Tenor Die der Beigeladenen von der Landrätin des Beklagten erteilten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen vom 20. Juni 2014 zur Errichtung und zum Betrieb von drei Windenergieanlagen vom Typ Senvion 3.0M122 auf den Grundstücken G1 , in X.    in

Verwaltungsgericht Arnsberg Urteil, 27. Okt. 2015 - 4 K 1499/14

bei uns veröffentlicht am 27.10.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner; die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind erstattungsfähig. 1Tatbestand: 2Die Kläger wenden sich gegen zwei von der Landrätin des Beklagten

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 22. Okt. 2015 - 2 M 13/15

bei uns veröffentlicht am 22.10.2015

Gründe I. 1 Der Antragsteller wendet sich gegen eine Baugenehmigung für eine Biogasanlage. 2 Der Antragsteller ist Eigentümer des Grundstücks B-Straße 6 in Klein A-Stadt. Das Betriebsgelände der Beigeladenen, auf dem diese eine Biogasanlage m

Referenzen

(1) Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen, die auf Grund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden...
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(1) Das Genehmigungsverfahren setzt einen schriftlichen oder elektronischen Antrag voraus. Dem Antrag sind die zur Prüfung nach § 6 erforderlichen Zeichnungen, Erläuterungen und sonstigen Unterlagen beizufügen. Reichen die Unterlagen für die Prüfung nicht aus, so...
(1) Das Genehmigungsverfahren setzt einen schriftlichen oder elektronischen Antrag voraus. Dem Antrag sind die zur Prüfung nach § 6 erforderlichen Zeichnungen, Erläuterungen und sonstigen Unterlagen beizufügen. Reichen die Unterlagen für die Prüfung nicht aus, so...
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Ist eine Teilgenehmigung oder ein Vorbescheid erteilt worden, können nach Eintritt ihrer Unanfechtbarkeit im weiteren Verfahren zur Genehmigung der Errichtung und des Betriebs der Anlage Einwendungen nicht mehr auf Grund von Tatsachen erhoben werden, die im...
Auf Grund privatrechtlicher, nicht auf besonderen Titeln beruhender Ansprüche zur Abwehr benachteiligender Einwirkungen von einem Grundstück auf ein benachbartes Grundstück kann nicht die Einstellung des Betriebs einer Anlage verlangt werden, deren Genehmigung...
Auf Grund privatrechtlicher, nicht auf besonderen Titeln beruhender Ansprüche zur Abwehr benachteiligender Einwirkungen von einem Grundstück auf ein benachbartes Grundstück kann nicht die Einstellung des Betriebs einer Anlage verlangt werden, deren Genehmigung...
(1) Das Genehmigungsverfahren setzt einen schriftlichen oder elektronischen Antrag voraus. Dem Antrag sind die zur Prüfung nach § 6 erforderlichen Zeichnungen, Erläuterungen und sonstigen Unterlagen beizufügen. Reichen die Unterlagen für die Prüfung nicht aus, so...
(1) Das Genehmigungsverfahren setzt einen schriftlichen oder elektronischen Antrag voraus. Dem Antrag sind die zur Prüfung nach § 6 erforderlichen Zeichnungen, Erläuterungen und sonstigen Unterlagen beizufügen. Reichen die Unterlagen für die Prüfung nicht aus, so...
(1) Das Genehmigungsverfahren setzt einen schriftlichen oder elektronischen Antrag voraus. Dem Antrag sind die zur Prüfung nach § 6 erforderlichen Zeichnungen, Erläuterungen und sonstigen Unterlagen beizufügen. Reichen die Unterlagen für die Prüfung nicht aus, so...
(1) Das Genehmigungsverfahren setzt einen schriftlichen oder elektronischen Antrag voraus. Dem Antrag sind die zur Prüfung nach § 6 erforderlichen Zeichnungen, Erläuterungen und sonstigen Unterlagen beizufügen. Reichen die Unterlagen für die Prüfung nicht aus, so...
(1) Das Genehmigungsverfahren setzt einen schriftlichen oder elektronischen Antrag voraus. Dem Antrag sind die zur Prüfung nach § 6 erforderlichen Zeichnungen, Erläuterungen und sonstigen Unterlagen beizufügen. Reichen die Unterlagen für die Prüfung nicht aus, so...
(1) Das Genehmigungsverfahren setzt einen schriftlichen oder elektronischen Antrag voraus. Dem Antrag sind die zur Prüfung nach § 6 erforderlichen Zeichnungen, Erläuterungen und sonstigen Unterlagen beizufügen. Reichen die Unterlagen für die Prüfung nicht aus, so...
(1) Das Genehmigungsverfahren setzt einen schriftlichen oder elektronischen Antrag voraus. Dem Antrag sind die zur Prüfung nach § 6 erforderlichen Zeichnungen, Erläuterungen und sonstigen Unterlagen beizufügen. Reichen die Unterlagen für die Prüfung nicht aus, so...
(1) Das Genehmigungsverfahren setzt einen schriftlichen oder elektronischen Antrag voraus. Dem Antrag sind die zur Prüfung nach § 6 erforderlichen Zeichnungen, Erläuterungen und sonstigen Unterlagen beizufügen. Reichen die Unterlagen für die Prüfung nicht aus, so...
(1) Das Genehmigungsverfahren setzt einen schriftlichen oder elektronischen Antrag voraus. Dem Antrag sind die zur Prüfung nach § 6 erforderlichen Zeichnungen, Erläuterungen und sonstigen Unterlagen beizufügen. Reichen die Unterlagen für die Prüfung nicht aus, so...
(1) Das Genehmigungsverfahren setzt einen schriftlichen oder elektronischen Antrag voraus. Dem Antrag sind die zur Prüfung nach § 6 erforderlichen Zeichnungen, Erläuterungen und sonstigen Unterlagen beizufügen. Reichen die Unterlagen für die Prüfung nicht aus, so...
(1) Auf Antrag wird einer inländischen oder ausländischen Vereinigung die Anerkennung zur Einlegung von Rechtbehelfen nach diesem Gesetz erteilt. Die Anerkennung ist zu erteilen, wenn die Vereinigung 1. nach ihrer Satzung ideell und nicht nur vorübergehend...
(1) Auf Antrag wird einer inländischen oder ausländischen Vereinigung die Anerkennung zur Einlegung von Rechtbehelfen nach diesem Gesetz erteilt. Die Anerkennung ist zu erteilen, wenn die Vereinigung 1. nach ihrer Satzung ideell und nicht nur vorübergehend...
(1) Auf Antrag wird einer inländischen oder ausländischen Vereinigung die Anerkennung zur Einlegung von Rechtbehelfen nach diesem Gesetz erteilt. Die Anerkennung ist zu erteilen, wenn die Vereinigung 1. nach ihrer Satzung ideell und nicht nur vorübergehend...
(1) Auf Antrag wird einer inländischen oder ausländischen Vereinigung die Anerkennung zur Einlegung von Rechtbehelfen nach diesem Gesetz erteilt. Die Anerkennung ist zu erteilen, wenn die Vereinigung 1. nach ihrer Satzung ideell und nicht nur vorübergehend...
(1) Eine nach § 3 anerkannte inländische oder ausländische Vereinigung kann, ohne eine Verletzung in eigenen Rechten geltend machen zu müssen, Rechtsbehelfe nach Maßgabe der Verwaltungsgerichtsordnung gegen eine Entscheidung nach § 1 Absatz 1 Satz 1 oder deren...
(1) Eine nach § 3 anerkannte inländische oder ausländische Vereinigung kann, ohne eine Verletzung in eigenen Rechten geltend machen zu müssen, Rechtsbehelfe nach Maßgabe der Verwaltungsgerichtsordnung gegen eine Entscheidung nach § 1 Absatz 1 Satz 1 oder deren...
(1) Eine nach § 3 anerkannte inländische oder ausländische Vereinigung kann, ohne eine Verletzung in eigenen Rechten geltend machen zu müssen, Rechtsbehelfe nach Maßgabe der Verwaltungsgerichtsordnung gegen eine Entscheidung nach § 1 Absatz 1 Satz 1 oder deren...
(1) Die Änderung der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage bedarf der Genehmigung, wenn durch die Änderung nachteilige Auswirkungen hervorgerufen werden können und diese für die Prüfung nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 erheblich...
(1) Die Änderung der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage bedarf der Genehmigung, wenn durch die Änderung nachteilige Auswirkungen hervorgerufen werden können und diese für die Prüfung nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 erheblich...
(1) Die Änderung der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage bedarf der Genehmigung, wenn durch die Änderung nachteilige Auswirkungen hervorgerufen werden können und diese für die Prüfung nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 erheblich...