Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG | § 11 Einwendungen Dritter bei Teilgenehmigung und Vorbescheid
Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG | § 11 Einwendungen Dritter bei Teilgenehmigung und Vorbescheid
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Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge Inhaltsverzeichnis
Ist eine Teilgenehmigung oder ein Vorbescheid erteilt worden, können nach Eintritt ihrer Unanfechtbarkeit im weiteren Verfahren zur Genehmigung der Errichtung und des Betriebs der Anlage Einwendungen nicht mehr auf Grund von Tatsachen erhoben werden, die im vorhergehenden Verfahren fristgerecht vorgebracht worden sind oder nach den ausgelegten Unterlagen hätten vorgebracht werden können.
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(1) Durch Rechtsverordnung nach § 4 Absatz 1 Satz 3 kann vorgeschrieben werden, dass die Genehmigung von Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs in einem vereinfachten Verfahren erteilt wird, sofern dies nach Art, Ausmaß und Dauer der von dies
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published on 15/10/2009 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL III ZR 8/09 Verkündet am: 15. Oktober 2009 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 839
published on 28/04/2015 00:00
Gründe
Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach
AN 11 K 14.01907
Im Namen des Volkes
Urteil
vom 28. April 2015
rechtskräftig: ...
11. Kammer
Sachgebiets-Nr.: 1021
Hauptpunkte: Unbegründete Nachbarklage
published on 23/02/2011 00:00
Tenor
Der Normenkontrollantrag der Antragsteller gegen den am 7. Juli 2009 als Satzung beschlossenen Bebauungsplan „Gundheimer Gasse“ der Antragsgegnerin wird abgelehnt.
Die Antragsteller haben die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte zu tr
published on 14/08/2009 00:00
Tenor
Dem Regierungspräsidium Stuttgart wird für den Fall, dass es seiner Verpflichtung aus dem Urteil vom 31.05.2005 (16 K 1121/05) nicht bis zum 28.02.2010 nachkommt, die Festsetzung eines Zwangsgeldes in Höhe von 5000.- Euro angedroht.
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