(1) Als beschränkte persönliche Dienstbarkeit kann auch das Recht bestellt werden, ein Gebäude oder einen Teil eines Gebäudes unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung zu benutzen. Auf dieses Recht finden die für den Nießbrauch geltenden Vorschriften der §§ 1031, 1034, 1036, des § 1037 Abs. 1 und der §§ 1041, 1042, 1044, 1049, 1050, 1057, 1062 entsprechende Anwendung.

(2) Der Berechtigte ist befugt, seine Familie sowie die zur standesmäßigen Bedienung und zur Pflege erforderlichen Personen in die Wohnung aufzunehmen.

(3) Ist das Recht auf einen Teil des Gebäudes beschränkt, so kann der Berechtigte die zum gemeinschaftlichen Gebrauch der Bewohner bestimmten Anlagen und Einrichtungen mitbenutzen.

ra.de-OnlineKommentar zu § 10 BBauG

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Anwälte | § 10 BBauG

2 relevante Anwälte

2 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

Rechtsanwalt

für Familien- und Erbrecht


Familienrecht, Erbrecht, Ehescheidung - Streifler & Kollegen
EnglischDeutsch

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
EnglischDeutsch

Referenzen - Veröffentlichungen | § 10 BBauG

Artikel schreiben

6 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren § 10 BBauG.

6 Artikel zitieren § 10 BBauG.

Erbrecht: Berücksichtigung von Schenkungen des Erblassers für den Pflichtteilsergänzungsanspruch

11.08.2016

Behält sich der Erblasser bei der Schenkung eines Grundstücks ein Wohnungsrecht an diesem oder Teilen daran vor, so kann hierdurch in Ausnahmefällen der Beginn des Fristlaufs gehindert sein.

Immobilienrecht: Wohnungsrecht erlischt nicht gegenüber den Erben durch vorsätzliche Tötung

21.07.2016

Folge dessen ist aber regelmäßig nicht die Verpflichtung zur Aufgabe des Rechts, sondern die Verpflichtung, es auf Verlangen des Grundstückeigentümers nicht mehr selbst, sondern durch Überlassung an Dritte auszuüben.
Immobilienrecht

Eigenmächtige Vermietung: Miete muss nicht ausgekehrt werden

29.01.2013

keine Bereicherung bei eigenmächtiger Vermietung trotz Wohnungsrechts- BGH vom 13.07.12-Az:V ZR 206/11
Immobilienrecht

Grundbuchrecht: Auslegung des Urteilstenors durch das Grundbuchamt

17.01.2012

Das Grundbuchamt kann im Wege der Auslegung des Urteilstenors den Mangel fehlender Bestimmtheit der Entscheidung nicht beheben-BGH vom 17.11.11-Az:V ZB 58/11
Grundstücksrecht

ZPO: Auslegung des Urteilstenors durch das Grundbuchamt

17.01.2012

Das Grundbuchamt kann im Wege der Auslegung des Urteilstenors den Mangel fehlender Bestimmtheit der Entscheidung nicht beheben-BGH vom 17.11.11-Az:V ZB 58/11
Zivilprozessrecht

Immobilienrecht: Zur Kostenbeteiligung des Inhabers eines dinglichen Wohnungsrechts

20.12.2011

dinglicher Wohnrechtsinhaber hat Kosten der zum gemeinschaftlichen Gebrauch bestimmten Anlagen und Einrichtungen mit zu tragen-BGH vom 21.10.11-Az:V ZR 57/11
Immobilienrecht

Referenzen - Gesetze | § 10 BBauG

§ 10 BBauG zitiert oder wird zitiert von 10 §§.

§ 10 BBauG zitiert 10 andere §§ aus dem Baugesetzbuch.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1041 Erhaltung der Sache


Der Nießbraucher hat für die Erhaltung der Sache in ihrem wirtschaftlichen Bestand zu sorgen. Ausbesserungen und Erneuerungen liegen ihm nur insoweit ob, als sie zu der gewöhnlichen Unterhaltung der Sache gehören.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1036 Besitzrecht; Ausübung des Nießbrauchs


(1) Der Nießbraucher ist zum Besitz der Sache berechtigt. (2) Er hat bei der Ausübung des Nutzungsrechts die bisherige wirtschaftliche Bestimmung der Sache aufrechtzuerhalten und nach den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft zu verfahren.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1037 Umgestaltung


(1) Der Nießbraucher ist nicht berechtigt, die Sache umzugestalten oder wesentlich zu verändern. (2) Der Nießbraucher eines Grundstücks darf neue Anlagen zur Gewinnung von Steinen, Kies, Sand, Lehm, Ton, Mergel, Torf und sonstigen Bodenbestandtei

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1057 Verjährung der Ersatzansprüche


Die Ersatzansprüche des Eigentümers wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Sache sowie die Ansprüche des Nießbrauchers auf Ersatz von Verwendungen oder auf Gestattung der Wegnahme einer Einrichtung verjähren in sechs Monaten. Die Vorschrift

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1050 Abnutzung


Veränderungen oder Verschlechterungen der Sache, welche durch die ordnungsmäßige Ausübung des Nießbrauchs herbeigeführt werden, hat der Nießbraucher nicht zu vertreten.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1049 Ersatz von Verwendungen


(1) Macht der Nießbraucher Verwendungen auf die Sache, zu denen er nicht verpflichtet ist, so bestimmt sich die Ersatzpflicht des Eigentümers nach den Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag. (2) Der Nießbraucher ist berechtigt, eine

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1031 Erstreckung auf Zubehör


Mit dem Nießbrauch an einem Grundstück erlangt der Nießbraucher den Nießbrauch an dem Zubehör nach den für den Erwerb des Eigentums geltenden Vorschriften des § 926.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1042 Anzeigepflicht des Nießbrauchers


Wird die Sache zerstört oder beschädigt oder wird eine außergewöhnliche Ausbesserung oder Erneuerung der Sache oder eine Vorkehrung zum Schutze der Sache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich, so hat der Nießbraucher dem Eigentümer unve

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1034 Feststellung des Zustands


Der Nießbraucher kann den Zustand der Sache auf seine Kosten durch Sachverständige feststellen lassen. Das gleiche Recht steht dem Eigentümer zu.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1062 Erstreckung der Aufhebung auf das Zubehör


Wird der Nießbrauch an einem Grundstück durch Rechtsgeschäft aufgehoben, so erstreckt sich die Aufhebung im Zweifel auf den Nießbrauch an dem Zubehör.

Referenzen - Urteile | § 10 BBauG

Urteil einreichen

66 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 10 BBauG.

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Sept. 2011 - V ZR 236/10

bei uns veröffentlicht am 16.09.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 236/10 Verkündet am: 16. September 2011 Weschenfelder Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der V. Zivilsenat des Bundesgeric

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Sept. 2009 - V ZR 36/09

bei uns veröffentlicht am 25.09.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 36/09 Verkündet am: 25. September 2009 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Juli 2012 - V ZR 206/11

bei uns veröffentlicht am 13.07.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 206/11 Verkündet am: 13. Juli 2012 Langendörfer-Kunz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 812 A

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Okt. 2011 - V ZR 57/11

bei uns veröffentlicht am 21.10.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 57/11 Verkündet am: 21. Oktober 2011 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Jan. 2007 - V ZR 163/06

bei uns veröffentlicht am 19.01.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 163/06 Verkündet am: 19. Januar 2007 Weschenfelder, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nei

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Apr. 2005 - XII ZR 48/02

bei uns veröffentlicht am 13.04.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 48/02 Verkündet am: 13. April 2005 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. März 2002 - V ZB 24/01

bei uns veröffentlicht am 07.03.2002

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 24/01 vom 7. März 2002 in der Wohnungseigentumssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja WEG § 25 Abs. 2 Satz 1; BGB § 1066 a) Die Belastung des Wohnungseigentums mit einem Nießbrauch läßt das Stim

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Sept. 2019 - XII ZB 251/19

bei uns veröffentlicht am 25.09.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 251/19 vom 25. September 2019 in der Betreuungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 1899 Abs. 4 Die Bestellung eines Ergänzungsbetreuers nach § 1899 Abs. 4 BGB ist veranlasst , wen

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Jan. 2012 - XII ZB 479/11

bei uns veröffentlicht am 25.01.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 479/11 vom 25. Januar 2012 in der Betreuungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 1804, 1821 Abs. 1, 1907 Abs. 1; FamFG § 299 Zum beabsichtigten Verzicht des Betreuers auf ein zug

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Sept. 2005 - XII ZR 209/02

bei uns veröffentlicht am 07.09.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 209/02 Verkündet am: 7. September 2005 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Okt. 2019 - XII ZB 164/19

bei uns veröffentlicht am 02.10.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 164/19 vom 2. Oktober 2019 in der Betreuungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 1804, 1908 i Abs. 2 Satz 1, 2301 a) Ein von einem Betreuer abgegebenes Schenkungsversprechen, du

Bundesgerichtshof Beschluss, 31. März 2011 - V ZB 313/10

bei uns veröffentlicht am 31.03.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 313/10 vom 31. März 2011 in dem Zwangsversteigerungsverfahren Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 31. März 2011 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger, die Richter Prof. Dr. Schmidt-Räntsch und D

Bundesgerichtshof Urteil, 29. Juni 2016 - IV ZR 474/15

bei uns veröffentlicht am 29.06.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 474/15 Verkündet am: 29. Juni 2016 Schick Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 2325 A

Bundesgerichtshof Urteil, 22. Apr. 2009 - IV ZR 160/07

bei uns veröffentlicht am 22.04.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 160/07 Verkündetam: 22.April2009 Heinekamp Justizhauptsekretär alsUrkundsbeamter derGeschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja VVG

Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Dez. 2018 - V ZB 134/17

bei uns veröffentlicht am 06.12.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 134/17 vom 6. Dezember 2018 in der Grundbuchsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja WEG § 12; BGB § 183 Ist als Inhalt des Sondereigentums vereinbart, dass der Wohnungseigentümer zur Veräußer

Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Dez. 2018 - V ZB 94/16

bei uns veröffentlicht am 06.12.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 94/16 vom 6. Dezember 2018 in der Grundbuchsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 1069 Abs. 1; WEG §§ 35, 42 a) Zu den nach § 1069 Abs. 1 BGB auf die Bestellung eines Nießbrauchs an

Bundesgerichtshof Urteil, 09. Jan. 2009 - V ZR 168/07

bei uns veröffentlicht am 09.01.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL V ZR 168/07 Verkündet am: 9. Januar 2009 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Nov. 2011 - V ZB 58/11

bei uns veröffentlicht am 17.11.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 58/11 vom 17. November 2011 in der Grundbuchsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 133 E; ZPO § 894; GBO § 19 a) Ein Urteil, das den Beklagten dazu verurteilt, die Eintragung eines be

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Jan. 2013 - XII ZR 141/10

bei uns veröffentlicht am 16.01.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 141/10 Verkündet am: 16. Januar 2013 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: j

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Feb. 2003 - V ZR 54/02

bei uns veröffentlicht am 14.02.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 54/02 Verkündet am: 14. Februar 2003 K a n i k, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtsho

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Mai 2003 - IXa ZB 25/03

bei uns veröffentlicht am 09.05.2003

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IXa ZB 25/03 vom 9. Mai 2003 in dem Zwangsversteigerungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein ZVG §§ 18, 63, 73 Abs. 1 Satz 2, § 83 Nr. 7 Versteigert der Rechtspfleger in demselben Verfahren mehrere Grundstü

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Juni 2010 - V ZR 196/09

bei uns veröffentlicht am 18.06.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 196/09 Verkündet am: 18. Juni 2010 Lesniak, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 1

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Jan. 2006 - IX ZR 131/04

bei uns veröffentlicht am 12.01.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 131/04 Verkündet am: 12. Januar 2006 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB §§ 1059, 1065; ZPO

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 03. März 2016 - AN 3 K 14.00633

bei uns veröffentlicht am 03.03.2016

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach Aktenzeichen: AN 3 K 14.00633 Im Namen des Volkes Urteil vom 3. März 2016 3. Kammer Sachgebiets-Nr.:1132 Hauptpunkte: Vorausleistung auf Straßenausbaubeitrag,

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 26. Sept. 2016 - L 8 SO 295/14

bei uns veröffentlicht am 26.09.2016

Tenor I. Das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 14. Oktober 2014 wird abgeändert. Die Bescheide des Beklagten vom 19.03.2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 27.01.2014 werden aufgehoben. Der Beklagte hat dem Kläger

Finanzgericht München Urteil, 27. März 2018 - 2 K 1985/16

bei uns veröffentlicht am 27.03.2018

Tenor 1. Unter Änderung des Änderungsbescheids vom 19. September 2014 und der Einspruchsentscheidung vom 9. Juni 2016 wird die Einkommensteuer für 2012 auf 1.005 € festgesetzt. 2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahre

Oberlandesgericht München Beschluss, 14. Feb. 2018 - 34 Wx 380/17

bei uns veröffentlicht am 14.02.2018

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten wird der Beschluss des Amtsgerichts Weilheim i. OB - Grundbuchamt - vom 5. August 2016 aufgehoben. II. Das Grundbuchamt wird angewiesen, das im Grundbuch von Haid Bl. 811 in der Zweiten

Oberlandesgericht München Urteil, 26. Juni 2015 - 8 U 907/15

bei uns veröffentlicht am 26.06.2015

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagtenseite hin wird das Endurteil des Landgerichts Passau vom 05.02.2015, 1 O 962/13, dahingehend abgeändert, dass die Beklagtenseite als Gesamtschuldner verurteilt wird, an die Klägerseite als Gesamtg

Oberlandesgericht München Beschluss, 11. Juli 2016 - 34 Wx 144/16

bei uns veröffentlicht am 11.07.2016

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Fürstenfeldbruck - Grundbuchamt - vom 3. März 2016 aufgehoben, soweit 1. die Eintragung eines Wohnungsrechts von der Voreintragung und Zustim

Oberlandesgericht München Beschluss, 29. Juni 2016 - 34 Wx 27/16

bei uns veröffentlicht am 29.06.2016

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Landshut - Grundbuchamt - vom 8. Dezember 2015 wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass aus dem Stadtratsbeschluss die Bevollmächtigung zur Erklärun

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 17. Juli 2018 - 15 W 1291/18

bei uns veröffentlicht am 17.07.2018

Tenor Auf die Beschwerde vom 20.06.2018 wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts - Grundbuchamt - Neumarkt i. d. OPf. vom 14.05.2018, Az. BG-2063-10, aufgehoben. Gründe I. Mit notariellem Übergabevertra

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 17. Apr. 2018 - L 9 AS 2930/16

bei uns veröffentlicht am 17.04.2018

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 30. Juni 2016 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Zwischen den Beteiligten ist die Gewährun

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Sept. 2017 - VIII ZR 279/16

bei uns veröffentlicht am 20.09.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 279/16 Verkündet am: 20. September 2017 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein B

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 06. Sept. 2016 - 10 UF 206/15

bei uns veröffentlicht am 06.09.2016

Tenor I. Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin und Beschwerdeführerin wird der Beschluss des Amtsgerichtes Rostock - Familiengericht - vom 09.06.2015 abgeändert und wie folgt neu gefasst: 1. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, an den An

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 22. Juli 2016 - 15 W 566/15

bei uns veröffentlicht am 22.07.2016

Tenor Das Verfahren wird wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache vom Einzelrichter auf den Senat übertragen. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Amtsgerichts Bielefeld vom 27. August 2015 in der Fassung des Ni

Bundesfinanzhof Urteil, 12. Juli 2016 - II R 57/14

bei uns veröffentlicht am 12.07.2016

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 21. Oktober 2014  5 K 2894/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Sozialgericht Dortmund Urteil, 30. Mai 2016 - S 60 AS 5298/14

bei uns veröffentlicht am 30.05.2016

Tenor Die Beklagte wird verpflichtet, den Bescheid vom 06.10.2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 20.11.2014 abzuändern und den Klägern in der Zeit vom 01.04.2014 bis 30.09.2014 monatlich weitere Kosten der Unterkunft und Heizung in Hö

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 28. Apr. 2016 - 9 A 14/15

bei uns veröffentlicht am 28.04.2016

Tatbestand 1 Die Kläger wenden sich gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 30. Dezember 2014 für den Neubau der A 20 Nord-West-Umfahrung Hamburg im Abschnitt von der L

Bundesgerichtshof Urteil, 11. März 2016 - V ZR 208/15

bei uns veröffentlicht am 11.03.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 208/15 Verkündet am: 11. März 2016 Rinke Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Dez. 2015 - V ZR 191/14

bei uns veröffentlicht am 18.12.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 191/14 Verkündet am: 18. Dezember 2015 Rinke, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Apr. 2015 - IX ZR 68/14

bei uns veröffentlicht am 16.04.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR68/14 Verkündet am: 16. April 2015 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja AnfG § 3 Abs. 1 Überträg

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 13. Nov. 2014 - 12 W 35/14

bei uns veröffentlicht am 13.11.2014

Tenor Die sofortige Beschwerde des Verfügungsklägers gegen den Beschluss des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Halle vom 26. März 2014 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Verfügungskläger zu tr

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 14. Okt. 2014 - 22 K 3368/13

bei uns veröffentlicht am 14.10.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden. 1T a t b e s t a n d 2Der 1991 geborene Kläger beantragte am 26.01.2012, sein im September 2012 beginnendes Studium an der Uni

Finanzgericht Münster Urteil, 06. Juni 2014 - 14 K 687/10 AO

bei uns veröffentlicht am 06.06.2014

Tenor Der an den Kläger zu 1) gerichtete Duldungsbescheid vom 16.07.2008 sowie der an den Kläger zu 2) gerichtete Duldungsbescheid vom 16.07.2008, jeweils in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 26.01.2010, werden aufgehoben. Die Revision wird zug

Bundesfinanzhof Urteil, 03. Juni 2014 - II R 45/12

bei uns veröffentlicht am 03.06.2014

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist zu 1/3 Miterbin ihres im August 2009 verstorbenen Ehemanns (E). Weitere Miterben sind die beiden Kinder

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Urteil, 03. Dez. 2013 - 3 U 16/13

bei uns veröffentlicht am 03.12.2013

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Einzelrichters der 13. Zivilkammer des Landgerichts Kiel vom 10. Januar 2013 wird zurückgewiesen. Dem Beklagten wird eine Räumungsfrist von drei Monaten ab Verkündung dieser Entscheidung ge

Bundesfinanzhof Urteil, 20. Nov. 2013 - II R 38/12

bei uns veröffentlicht am 20.11.2013

Tatbestand 1 I. Die 1944 geborene Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) übertrug mit notariell beurkundetem Vertrag vom 11. Januar 2011 ein in ihrem Alleineigentum s

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 07. Nov. 2013 - 12 Wx 45/13

bei uns veröffentlicht am 07.11.2013

Tenor Auf die Beschwerde der Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts – Grundbuchamtes – Magdeburg vom 17. April 2013 aufgehoben. Das Grundbuchamt wird angewiesen, von seinen Bedenken gegen die Vertretungsbefugnis der Beteiligten z

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 15. Aug. 2013 - 15 W 105/12

bei uns veröffentlicht am 15.08.2013

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen.Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000,- € festgesetzt. 1G r ü n d e :2Die nach den §§ 71 ff. GBO zulässige Beschwerde ist unbegründet.3Das Grundbuchamt hat den Antrag vom 24.11.2011 auf

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 18. Apr. 2013 - 6 UF 139/12

bei uns veröffentlicht am 18.04.2013

I. Der angefochtene Beschluss wird geändert: 1. Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragstellerin monatlich 250,00 € seit dem 1. September 2011 bis zum 15. August 2012 jeweils zum 15. eines Monats nebst Zinsen in Höhe von 5 % über de

Referenzen

Mit dem Nießbrauch an einem Grundstück erlangt der Nießbraucher den Nießbrauch an dem Zubehör nach den für den Erwerb des Eigentums geltenden Vorschriften des § 926.
Der Nießbraucher kann den Zustand der Sache auf seine Kosten durch Sachverständige feststellen lassen. Das gleiche Recht steht dem Eigentümer zu.
(1) Der Nießbraucher ist zum Besitz der Sache berechtigt. (2) Er hat bei der Ausübung des Nutzungsrechts die bisherige wirtschaftliche Bestimmung der Sache aufrechtzuerhalten und nach den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft zu verfahren.
(1) Der Nießbraucher ist nicht berechtigt, die Sache umzugestalten oder wesentlich zu verändern. (2) Der Nießbraucher eines Grundstücks darf neue Anlagen zur Gewinnung von Steinen, Kies, Sand, Lehm, Ton, Mergel, Torf und sonstigen Bodenbestandteilen errichten...
Der Nießbraucher hat für die Erhaltung der Sache in ihrem wirtschaftlichen Bestand zu sorgen. Ausbesserungen und Erneuerungen liegen ihm nur insoweit ob, als sie zu der gewöhnlichen Unterhaltung der Sache gehören.
Wird die Sache zerstört oder beschädigt oder wird eine außergewöhnliche Ausbesserung oder Erneuerung der Sache oder eine Vorkehrung zum Schutze der Sache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich, so hat der Nießbraucher dem Eigentümer unverzüglich...
(1) Macht der Nießbraucher Verwendungen auf die Sache, zu denen er nicht verpflichtet ist, so bestimmt sich die Ersatzpflicht des Eigentümers nach den Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag. (2) Der Nießbraucher ist berechtigt, eine Einrichtung...
Veränderungen oder Verschlechterungen der Sache, welche durch die ordnungsmäßige Ausübung des Nießbrauchs herbeigeführt werden, hat der Nießbraucher nicht zu vertreten.
Die Ersatzansprüche des Eigentümers wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Sache sowie die Ansprüche des Nießbrauchers auf Ersatz von Verwendungen oder auf Gestattung der Wegnahme einer Einrichtung verjähren in sechs Monaten. Die Vorschrift des § 548 Abs...
Wird der Nießbrauch an einem Grundstück durch Rechtsgeschäft aufgehoben, so erstreckt sich die Aufhebung im Zweifel auf den Nießbrauch an dem Zubehör.