Bewertungsgesetz (BewG) : Betriebsvermögen

Bewertungsgesetz:

Zweiter Teil
Besondere Bewertungsvorschriften

Dritter Abschnitt
Vorschriften für die Bewertung von Vermögen in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet

C.
Betriebsvermögen

(XXXX) §§ 134 bis 136 (weggefallen)

§ 137 Bilanzposten nach dem D-Markbilanzgesetz

wird zitiert von: 7 Urteilen.
Nicht zum Betriebsvermögen gehören folgende Bilanzposten nach dem D-Markbilanzgesetz:
1.
das Sonderverlustkonto,
2.
das Kapitalentwertungskonto und
3.
das Beteiligungsentwertungskonto.