Bewertungsgesetz (BewG) : Betriebsvermögen
Bewertungsgesetz (BewG) : Betriebsvermögen
Bewertungsgesetz:
Dritter Abschnitt
Vorschriften für die Bewertung von Vermögen in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
Vorschriften für die Bewertung von Vermögen in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
(XXXX) §§ 134 bis 136 (weggefallen)
§ 137 Bilanzposten nach dem D-Markbilanzgesetz
wird zitiert von: 7 Urteilen.
Nicht zum Betriebsvermögen gehören folgende Bilanzposten nach dem D-Markbilanzgesetz:
- 1.
das Sonderverlustkonto, - 2.
das Kapitalentwertungskonto und - 3.
das Beteiligungsentwertungskonto.