(1) Allgemeine Wohngebiete dienen vorwiegend dem Wohnen.

(2) Zulässig sind

1.
Wohngebäude,
2.
die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störenden Handwerksbetriebe,
3.
Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke.

(3) Ausnahmsweise können zugelassen werden

1.
Betriebe des Beherbergungsgewerbes,
2.
sonstige nicht störende Gewerbebetriebe,
3.
Anlagen für Verwaltungen,
4.
Gartenbaubetriebe,
5.
Tankstellen.

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8 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren § 8 HGB.

8 Artikel zitieren § 8 HGB.

Bebauungsplan: Einsichtnahmeort für Bebauungsplan muss auffindbar bezeichnet werden

09.09.2016

Es reicht nicht aus, lediglich auf den Ort, „wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann“ in der Bekanntmachung hinzuweisen, also z. B. in Stuttgart.
Bebauungsplan

Baurecht: Unterbringung von Flüchtlingen ist Wohnnutzung

18.08.2016

Nach §§ 3, 4 BauNVO ist jede Form der Wohnnutzung zulässig, die mit der Ausgestaltung des Gebäudes in Einklang steht. Dies gilt, wenn sich die Anzahl der Personen nicht als Überbelegung darstellt.
Bebauungsplan

Öffentliches Baurecht: Kindertagesstätte im allgemeinen Wohngebiet zulässig

23.01.2014

Der Umbau eines Gebäudes zu einer Kindertagesstätte ist in einem allgemeinen Wohngebiet generell zulässig. - BSP Rechtsanwälte - Anwalt für öffentliches Baurecht Berlin
Baugenehmigung

Nachbarrecht: Fahne flattert weiter für den BVB

27.08.2013

Der Fahnenmast mit der BVB-Fahne stellt keine wohngebietsfremde Nutzung dar.
Nachbarrecht

Bauordnungsrecht: Keine Pferdehaltung im allgemeinen Wohngebiet

27.05.2013

Die Haltung von Pferden entspreche grundsätzlich nicht der Eigenart eines allgemeinen Wohngebiets.
Baugenehmigung

Öffentliches Baurecht: Übergangsheim in geschlossener Bauweise verstößt gegen Rücksichtnahmegebot

26.08.2011

Eine geschlossene Bauweise führe maßgeblich zu massiven Konflikten zwischen den Wohnungslosen, welche sich auf den Bürgersteig vor dem Gebäude verlagern könnten - BSP Rechtsanwälte - Anwalt für öffentliches Baurecht Berlin
Baugenehmigung

Bebauungsplan: Auch bei offener Bauweise muss Garage keinen Grenzabstand einhalten

02.06.2011

Die aus der Bauordnung folgenden Vorschriften zum Abstand zwischen einzelnen Bauwerken werden eingehalten, wenn eine Garage an einer
Bebauungsplan

Nachbarrecht: Pferdehaltung im Baugebiet mit dörflichem Charakter

31.01.2011

Zur Eingrenzung und Bestimmung der „näheren Umgebung“ im Sinne von § 34 BauGB in einem dörflichen Umfeld - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Nachbarrecht

Referenzen - Gesetze | § 8 HGB

§ 8 HGB zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

§ 8 HGB wird zitiert von 3 anderen §§ im Handelsgesetzbuch.

Baunutzungsverordnung - BauNVO | § 1 Allgemeine Vorschriften für Bauflächen und Baugebiete


(1) Im Flächennutzungsplan können die für die Bebauung vorgesehenen Flächen nach der allgemeinen Art ihrer baulichen Nutzung (Bauflächen) dargestellt werden als 1.Wohnbauflächen(W)2.gemischte Bauflächen(M)3.gewerbliche Bauflächen(G)4.Sonderbauflächen

Baunutzungsverordnung - BauNVO | § 3 Reine Wohngebiete


(1) Reine Wohngebiete dienen dem Wohnen. (2) Zulässig sind 1. Wohngebäude,2. Anlagen zur Kinderbetreuung, die den Bedürfnissen der Bewohner des Gebiets dienen. (3) Ausnahmsweise können zugelassen werden 1. Läden und nicht störende Handwerksbe

Baunutzungsverordnung - BauNVO | § 13a Ferienwohnungen


Räume oder Gebäude, die einem ständig wechselnden Kreis von Gästen gegen Entgelt vorübergehend zur Unterkunft zur Verfügung gestellt werden und die zur Begründung einer eigenen Häuslichkeit geeignet und bestimmt sind (Ferienwohnungen), gehören unbesc

Referenzen - Urteile | § 8 HGB

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682 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 8 HGB.

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Nov. 2002 - III ZR 278/01

bei uns veröffentlicht am 21.11.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 278/01 Verkündet am: 21. November 2002 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 839 Fe

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 01. März 2018 - Au 5 K 17.354

bei uns veröffentlicht am 01.03.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. D

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 01. März 2018 - Au 5 K 17.355

bei uns veröffentlicht am 01.03.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen hat die Klägerin zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 30. Okt. 2018 - 1 ZB 16.1634

bei uns veröffentlicht am 30.10.2018

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst. III. Der Streitwert für das Zulassungsv

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 08. Okt. 2018 - AN 9 K 17.01594, AN 9 K 17.01606, AN 9 K 17.01638, AN 9 K 17.01645, AN 9 K 17.01640, AN 9 K 17.01647

bei uns veröffentlicht am 08.10.2018

Tenor 1. Die Klagen werden abgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Die Kläger wenden sich gegen die der Beigeladenen erteilten Baugenehmigungen für die Errichtung zweier Dopp

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 18. Jan. 2017 - 1 ZB 16.2474

bei uns veröffentlicht am 18.01.2017

Tenor I. Die Berufung wird verworfen. II. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. III. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsmittelverfahrens. IV. Die Kostenentscheidung ist vorläufi

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 08. Feb. 2018 - AN 9 K 17.01594

bei uns veröffentlicht am 08.02.2018

Tenor 1. Die Klagen werden abgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Die Kläger wenden sich gegen die der Beigeladenen erteilten Baugenehmigungen für die Errichtung zweier Dopp

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 16. Apr. 2019 - 15 CE 18.2652

bei uns veröffentlicht am 16.04.2019

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen als Gesamtschuldner. III. Der Streitwert für das Bes

Verwaltungsgericht München Urteil, 22. Jan. 2015 - M 11 K 12.5429

bei uns veröffentlicht am 22.01.2015

Tenor I. Der Bescheid des Landratsamtes ... vom ... März 2014 wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben. III. Die Kostenentscheid

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 04. Dez. 2017 - AN 3 K 16.01498

bei uns veröffentlicht am 04.12.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Das Urteil ist insoweit vorläufig vollstreckbar. 3. Der Kläger kann die Vo

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 08. Nov. 2017 - Au 4 K 17.701

bei uns veröffentlicht am 08.11.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger als Gesamtschuldner zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorlä

Verwaltungsgericht München Beschluss, 29. März 2016 - M 9 SN 16.720

bei uns veröffentlicht am 29.03.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Der Streitwert wird auf € 3.750,-- festgesetzt. Gr

Verwaltungsgericht München Beschluss, 29. März 2016 - M 9 SN 16.394

bei uns veröffentlicht am 29.03.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner. Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Der Streitwert wird auf € 3.750,-- fe

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 05. März 2015 - W 5 K 13.629

bei uns veröffentlicht am 05.03.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Aufwendungen der Beigeladenen zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstr

Verwaltungsgericht München Urteil, 25. Juli 2017 - M 1 K 16.5925

bei uns veröffentlicht am 25.07.2017

Tenor I. Die Klagen werden abgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen je zur Hälfte zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstrec

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 06. Dez. 2017 - 9 ZB 15.2234

bei uns veröffentlicht am 06.12.2017

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens als Gesamtschuldner. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 29. Mai 2015 - 9 ZB 14.2580

bei uns veröffentlicht am 29.05.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 5.000 € festgesetzt.

Verwaltungsgericht München Beschluss, 07. Sept. 2016 - M 1 S7 16.3394

bei uns veröffentlicht am 07.09.2016

Tenor I. Unter Abänderung der Nr. I. des Beschlusses vom 10. Februar 2016, M 1 SN 15.4734, wird der Antrag insgesamt abgelehnt. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten

Verwaltungsgericht München Urteil, 09. Okt. 2017 - M 8 K 17.1147

bei uns veröffentlicht am 09.10.2017

Tenor I. Der Vorbescheid vom 5. April 2017 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, die Fragen 1 - 5 des Vorbescheidsantrages vom 25. November 2016, Plan-Nr. ..., positiv zu beantworten. II. Die Beklagte hat die Kost

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 02. Juni 2015 - AN 3 E 14.01953

bei uns veröffentlicht am 02.06.2015

Tenor 1. Die Anträge werden abgelehnt. 2. Die Antragsteller haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Der Streitwert wird auf 3.750,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller zu 1) ist Eigentü

Verwaltungsgericht München Beschluss, 25. Mai 2016 - M 9 SN 16.179

bei uns veröffentlicht am 25.05.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst. III. Der Streitwert wird auf 3.750 EUR festgesetzt. Grü

Verwaltungsgericht München Urteil, 17. Mai 2016 - M 1 K 16.629

bei uns veröffentlicht am 17.05.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Verwaltungsgericht München Beschluss, 04. Apr. 2019 - M 1 SN 18.5766

bei uns veröffentlicht am 04.04.2019

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 5.000 EUR festgesetzt. Grü

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 04. Mai 2015 - AN 9 S 15.00597

bei uns veröffentlicht am 04.05.2015

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Antragsteller haben die Verfahrenskosten einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen. 3. Der Streitwert wird auf 3.750,00 Euro festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 04. Mai 2015 - AN 9 S 15.00524

bei uns veröffentlicht am 04.05.2015

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen. 3. Der Streitwert wird auf 3.750,00 EUR festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 09. Nov. 2017 - AN 9 S 17.01641, AN 9 S 17.01646

bei uns veröffentlicht am 09.11.2017

Tenor 1. Die Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden und die Anträge abgelehnt. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert wird vor Verbindung der Verfahren auf jeweils 3.750,00

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 30. Apr. 2015 - AN 9 K 13.02205

bei uns veröffentlicht am 30.04.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger wendet sich gegen die Unte

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 03. Juni 2016 - 15 BV 15.2441

bei uns veröffentlicht am 03.06.2016

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vol

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 29. Apr. 2015 - 2 ZB 14.1164

bei uns veröffentlicht am 29.04.2015

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst. III. Der Streitwert wird auf 7.500 Euro festgesetzt.

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 04. Mai 2015 - AN 9 S 15.00693

bei uns veröffentlicht am 04.05.2015

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Antragstellerin hat die Verfahrenskosten einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen. 3. Der Streitwert wird auf 3.750,00 Euro festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 19. Mai 2016 - Au 5 K 15.1603

bei uns veröffentlicht am 19.05.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig v

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 20. Apr. 2015 - AN 9 S 15.00314

bei uns veröffentlicht am 20.04.2015

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. 3. Der Streitwert wird auf 3.750,00 EUR festgesetzt. Grün

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 22. Feb. 2018 - AN 3 K 16.02050

bei uns veröffentlicht am 22.02.2018

Tenor 1. Die Klagen werden abgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Die Kläger sind Eigentümer des Grundstücks Flurnummer … der Gemarkung … Es liegt im Geltungsb

Verwaltungsgericht München Beschluss, 25. Aug. 2017 - M 11 SN 17.2692

bei uns veröffentlicht am 25.08.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragsteller haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst. III. Der Streitwert wird auf 3.750,- Euro festgesetzt.

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 26. Okt. 2017 - Au 5 K 16.1303

bei uns veröffentlicht am 26.10.2017

Tenor I. Die Baugenehmigung der Beklagten vom 11. August 2016 (Az. ...) wird aufgehoben. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Beklagte zu tragen. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst. III. Das Urteil

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 12. Sept. 2018 - Au 4 K 18.203

bei uns veröffentlicht am 12.09.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen hat die Klägerin zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Verwaltungsgericht München Beschluss, 26. Okt. 2017 - M 9 S 17.3585

bei uns veröffentlicht am 26.10.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Der Streitwert wird auf EUR 3.750,- festgesetzt. Gr

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 29. Dez. 2016 - AN 9 S 16.01579

bei uns veröffentlicht am 29.12.2016

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert wird auf 7.500,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Die Antragstellerin wendet sich im Wege

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 21. Dez. 2016 - AN 9 K 15.02594

bei uns veröffentlicht am 21.12.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v. H. des zu vollstreckenden Betrages vorläufig

Verwaltungsgericht München Beschluss, 17. Mai 2016 - M 1 SN 16.1025

bei uns veröffentlicht am 17.05.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragsteller tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 3.750,- EUR festgesetzt. Gründe I. Die A

Verwaltungsgericht München Beschluss, 17. Mai 2016 - M 1 SN 16.1023

bei uns veröffentlicht am 17.05.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 3.750,- EUR festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller wendet s

Verwaltungsgericht München Urteil, 06. Juli 2016 - M 9 K 15.3096

bei uns veröffentlicht am 06.07.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger haben gesamtschuldnerisch die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu tragen. III. Die Kostenentscheidung is

Verwaltungsgericht München Urteil, 16. Feb. 2016 - M 1 K 15.3533

bei uns veröffentlicht am 16.02.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreck

Verwaltungsgericht München Urteil, 08. März 2016 - M 1 K 14.5147

bei uns veröffentlicht am 08.03.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 27. Mai 2014 - AN 9 S 13.00387

bei uns veröffentlicht am 27.05.2014

Tenor 1. Die aufschiebende Wirkung der Klagen gegen den Baugenehmigungsbescheid des Landratsamts Ansbach vom 28. Januar 2014 wird angeordnet. 2. Der Antragsgegner und die Beigeladene zu 1) haben die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 18. Mai 2016 - AN 9 K 15.00892

bei uns veröffentlicht am 18.05.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. 3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v. H. des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 10. Mai 2016 - AN 3 S 16.00694

bei uns veröffentlicht am 10.05.2016

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Der Streitwert wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt. Tatbestand I. Der Antragsteller ist Eigentümer des

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 09. Dez. 2014 - 15 N 12.2321

bei uns veröffentlicht am 09.12.2014

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Antragsteller darf die Vollstreckung durch Sicherhei

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 09. Mai 2016 - Au 5 K 15.1027

bei uns veröffentlicht am 09.05.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten der Beigeladenen hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 15. Feb. 2019 - 9 CS 18.2610

bei uns veröffentlicht am 15.02.2019

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Beigeladene trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt. Gründe I.