Abgabenordnung - AO 1977 | § 378 Leichtfertige Steuerverkürzung

(1) Ordnungswidrig handelt, wer als Steuerpflichtiger oder bei Wahrnehmung der Angelegenheiten eines Steuerpflichtigen eine der in § 370 Abs. 1 bezeichneten Taten leichtfertig begeht. § 370 Abs. 4 bis 7 gilt entsprechend.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.

(3) Eine Geldbuße wird nicht festgesetzt, soweit der Täter gegenüber der Finanzbehörde die unrichtigen Angaben berichtigt, die unvollständigen Angaben ergänzt oder die unterlassenen Angaben nachholt, bevor ihm oder seinem Vertreter die Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens wegen der Tat bekannt gegeben worden ist. Sind Steuerverkürzungen bereits eingetreten oder Steuervorteile erlangt, so wird eine Geldbuße nicht festgesetzt, wenn der Täter die aus der Tat zu seinen Gunsten verkürzten Steuern innerhalb der ihm bestimmten angemessenen Frist entrichtet. § 371 Absatz 4 gilt entsprechend.

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Strafzumessung bei Steuerhinterziehung

10.02.2012

Das Strafmaß bei Steuerhinterziehung hängt grundsätzlich vom jeweils verwirklichten Delikt ab - Es sind jedoch Besonderheiten zu beachten.
Strafzumessung

Steuerstrafrecht: Zu den Anforderungen an die Urteilsfeststellungen des Tatgerichts im Hinblick auf die Abgrenzung von vorsätzlichem und leichtfertigem Handeln bei der Steuerhinterziehung

07.11.2011

Bei einer Steuerhinterziehung durch Nichtangabe von Spekulationsgewinnen aus Aktiengeschäften erfordert die Abgrenzung zwischen vorsätzlichem und leichtfertigem Handeln genaue Feststellungen des Tatgerichts zu den zugrundeliegen
Steuerstrafrecht

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 13 §§.

wird zitiert von 6 §§ in anderen Gesetzen.

Einkommensteuergesetz - EStG | § 100 Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung


(1) 1Arbeitgeber im Sinne des § 38 Absatz 1 dürfen vom Gesamtbetrag der einzubehaltenden Lohnsteuer für jeden Arbeitnehmer mit einem ersten Dienstverhältnis einen Teilbetrag des Arbeitgeberbeitrags zur kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung

Strafbefreiungserklärungsgesetz - StraBEG | § 6 Steuerordnungswidrigkeiten


Die §§ 1 bis 5 gelten bei Steuerordnungswidrigkeiten nach §§ 378 bis 380 der Abgabenordnung und § 26b des Umsatzsteuergesetzes entsprechend.

Einkommensteuergesetz - EStG | § 96 Anwendung der Abgabenordnung, allgemeine Vorschriften


(1) 1Auf die Zulagen und die Rückzahlungsbeträge sind die für Steuervergütungen geltenden Vorschriften der Abgabenordnung entsprechend anzuwenden. 2Dies gilt nicht für § 163 der Abgabenordnung. (2) 1Hat der Anbieter vorsätzlich oder grob fahrläss

Steuerberatervergütungsverordnung - StBGebV | § 30 Selbstanzeige


(1) Für die Tätigkeit im Verfahren der Selbstanzeige (§§ 371 und 378 Absatz 3 der Abgabenordnung) einschließlich der Ermittlungen zur Berichtigung, Ergänzung oder Nachholung der Angaben erhält der Steuerberater 10/10 bis 30/10 einer vollen Gebühr nac
wird zitiert von 5 anderen §§ im .

Abgabenordnung - AO 1977 | § 171 Ablaufhemmung


(1) Die Festsetzungsfrist läuft nicht ab, solange die Steuerfestsetzung wegen höherer Gewalt innerhalb der letzten sechs Monate des Fristlaufs nicht erfolgen kann. (2) Ist beim Erlass eines Steuerbescheids eine offenbare Unrichtigkeit unterlaufen

Abgabenordnung - AO 1977 | § 381 Verbrauchsteuergefährdung


(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig Vorschriften der Verbrauchsteuergesetze oder der dazu erlassenen Rechtsverordnungen1.über die zur Vorbereitung, Sicherung oder Nachprüfung der Besteuerung auferlegten Pflichten,2.über Verp

Abgabenordnung - AO 1977 | § 379 Steuergefährdung


(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig1.Belege ausstellt, die in tatsächlicher Hinsicht unrichtig sind,2.Belege gegen Entgelt in den Verkehr bringt,3.nach Gesetz buchungs- oder aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle oder Bet

Abgabenordnung - AO 1977 | § 384 Verfolgungsverjährung


Die Verfolgung von Steuerordnungswidrigkeiten nach den §§ 378 bis 380 verjährt in fünf Jahren.
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Abgabenordnung - AO 1977 | § 370 Steuerhinterziehung


(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer1.den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht,2.die Finanzbehörden pflichtwidrig über steu

Abgabenordnung - AO 1977 | § 371 Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung


(1) Wer gegenüber der Finanzbehörde zu allen Steuerstraftaten einer Steuerart in vollem Umfang die unrichtigen Angaben berichtigt, die unvollständigen Angaben ergänzt oder die unterlassenen Angaben nachholt, wird wegen dieser Steuerstraftaten nicht n

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Bundesgerichtshof Urteil, 09. Apr. 2013 - 1 StR 586/12

bei uns veröffentlicht am 09.04.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 586/12 vom 9. April 2013 BGHSt: ja BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja ____________________________ AO § 35, § 370 Abs. 1 Nr. 2; StGB § 25 Abs. 2 1. Täter einer Steuerhinterz

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Sept. 2011 - 1 StR 38/11

bei uns veröffentlicht am 08.09.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 38/11 vom 8. September 2011 in der Strafsache gegen wegen Steuerhinterziehung Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 8. September 2011, an der teilgenommen haben: Vorsit

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Dez. 2009 - 1 StR 491/09

bei uns veröffentlicht am 16.12.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 491/09 vom 16. Dezember 2009 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Steuerhinterziehung Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 16. Dezember 2009, an der teilgenommen habe

Bundesgerichtshof Urteil, 28. Nov. 2002 - 5 StR 145/02

bei uns veröffentlicht am 28.11.2002

5 StR 145/02 BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL vom 28. November 2002 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Steuerhinterziehung Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat aufgrund der Hauptverhandlung vom 27. und 28. November 2002, an

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Juli 2019 - 1 StR 265/18

bei uns veröffentlicht am 10.07.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 265/18 vom 10. Juli 2019 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen zu 1.: Steuerhinterziehung zu 2.: Beihilfe zur Steuerhinterziehung ECLI:DE:BGH:2019:100719U1STR265.18.0 Der 1. Strafsenat des Bun

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Aug. 2019 - 1 StR 225/19

bei uns veröffentlicht am 21.08.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 225/19 vom 21. August 2019 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen zu 1.: Steuerhinterziehung u.a. zu 2.: Anstiftung zur Steuerhinterziehung ECLI:DE:BGH:2019:210819B1STR225.19.0 Der 1. Strafsenat des Bundesgerich

Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Jan. 2012 - 1 StR 630/11

bei uns veröffentlicht am 24.01.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 630/11 vom 24. Januar 2012 in der Strafsache gegen wegen Steuerhinterziehung u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 24. Januar 2012 beschlossen : Die Revision des Angeklagten gegen das Urte

Bundesgerichtshof Urteil, 02. Dez. 2009 - I ZR 152/07

bei uns veröffentlicht am 02.12.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 152/07 Verkündet am: 2. Dezember 2009 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Bundesgerichtshof Urteil, 17. März 2009 - 1 StR 479/08

bei uns veröffentlicht am 17.03.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 479/08 vom 17. März 2009 in der Strafsache gegen wegen Steuerhinterziehung Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 17. März 2009, an der teilgenommen haben: Vorsitzender

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. März 2009 - 1 StR 479/08

bei uns veröffentlicht am 17.03.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 479/08 vom 17. März 2009 Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja _______________________________ AO § 153 Abs. 1, § 370 Abs. 1 Nr. 2 1. Eine steuerrechtliche Anzeige- und Berichtigungspflicht nach §

Bundesgerichtshof Beschluss, 01. Okt. 2013 - 1 StR 312/13

bei uns veröffentlicht am 01.10.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 312/13 vom 1. Oktober 2013 in der Strafsache gegen wegen Steuerhinterziehung Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 1. Oktober 2013 beschlossen: 1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des L

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Feb. 2000 - 5 StR 570/99

bei uns veröffentlicht am 23.02.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES 5 StR 570/99 URTEIL vom 23. Februar 2000 in der Strafsache gegen wegen Betruges u. a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 23. Februar 2000, an der teilgenommen haben: Vorsitzende R

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Mai 2010 - 1 StR 577/09

bei uns veröffentlicht am 20.05.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 577/09 vom 20. Mai 2010 in der Strafsache gegen wegen Steuerhinterziehung u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 20. Mai 2010 beschlossen: Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgeri

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 06. März 2019 - 4 K 268/17

bei uns veröffentlicht am 06.03.2019

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. Tatbestand Streitig ist, ob der Kläger in seiner Eigenschaft als ehemaliger Insolvenzverwalter der A für zurückgef

Finanzgericht München Urteil, 25. Feb. 2016 - 13 K 2811/13

bei uns veröffentlicht am 25.02.2016

Gründe Finanzgericht München Az.: 13 K 2811/13 IM NAMEN DES VOLKES Urteil Stichwort: Ablaufhemmung wegen Steuerfahndungsprüfung; Anforderungen an die Ermittlungsmaßnahmen der Steuerfahndung § 171

Finanzgericht München Urteil, 25. Feb. 2016 - 13 K 2818/13

bei uns veröffentlicht am 25.02.2016

Gründe Finanzgericht München Az.: 13 K 2818/13 IM NAMEN DES VOLKES Urteil Stichwort: Ablaufhemmung wegen Steuerfahndungsprüfung; Anforderungen an die Ermittlungsmaßnahmen der Steuerfahndung

Finanzgericht München Urteil, 11. Aug. 2015 - 10 K 175/15

bei uns veröffentlicht am 11.08.2015

Gründe Finanzgericht München Az.: 10 K 175/15 IM NAMEN DES VOLKES Urteil Stichwort: Zufluss von Kapitalerträgen im Schneeballsystem In der Streitsache ... Klägerin

Finanzgericht München Urteil, 02. Sept. 2016 - 7 K 869/15

bei uns veröffentlicht am 02.09.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Streitig ist noch die Rückforderung von Kindergeld für den Zeitraum Juli 2006 bis Dezember 2007. Der K

Finanzgericht München Urteil, 23. Sept. 2014 - 2 K 3088/11

bei uns veröffentlicht am 23.09.2014

Tenor 1. Der Zinsbescheid vom 4. März 2011 und die Einspruchsentscheidung vom 10. Oktober 2011 werden aufgehoben. 2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Das Urteil ist im Kostenpunkt für die Klägerin vorläufig vollstr

Finanzgericht München Urteil, 17. Juni 2014 - 10 K 56/12

bei uns veröffentlicht am 17.06.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand Streitig ist die Rückforderung von Kindergeld wegen Doppelbezugs. I.

Finanzgericht München Beschluss, 08. Apr. 2014 - 5 V 3539/13

bei uns veröffentlicht am 08.04.2014

Tenor 1. Die Vollziehung der Änderungsbescheide vom 30. August 2013 über Einkommensteuer für 2001 bis 2011 wird in Höhe von 2011

Bundesfinanzhof Urteil, 22. Nov. 2018 - V R 65/17

bei uns veröffentlicht am 22.11.2018

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 10. Oktober 2017  14 K 1548/17 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Beschluss, 08. Dez. 2017 - VI B 53/17

bei uns veröffentlicht am 08.12.2017

Tenor Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 13. Dezember 2016 7 K 177/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 13. Nov. 2017 - 5 K 1391/15

bei uns veröffentlicht am 13.11.2017

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung zitiert Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu tragen. Tatbestand 1 Zwischen den Beteiligten ist allein streitig, ob der Beklagte den geld

Bundesgerichtshof Urteil, 09. Nov. 2017 - IX ZR 270/16

bei uns veröffentlicht am 09.11.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 270/16 Verkündet am: 9. November 2017 Kirchgeßner Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 249

Bundesfinanzhof Urteil, 13. Sept. 2017 - III R 6/17

bei uns veröffentlicht am 13.09.2017

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 4. November 2016  8 K 1854/14 Kg,AO aufgehoben.

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Sept. 2017 - 1 StR 365/16

bei uns veröffentlicht am 05.09.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 365/16 vom 5. September 2017 in der Strafsache gegen wegen Steuerhinterziehung u.a. ECLI:DE:BGH:2017:050917U1STR365.16.0 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat aufgrund der Hauptverhandl

Bundesfinanzhof Urteil, 09. Mai 2017 - VIII R 51/14

bei uns veröffentlicht am 09.05.2017

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, vom 19. September 2013  3 K 4682/10 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 06. Apr. 2017 - III R 33/15

bei uns veröffentlicht am 06.04.2017

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 17. Juni 2015  1 K 213/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 29. März 2017 - 4 V 905/16

bei uns veröffentlicht am 29.03.2017

Tenor Die Vollziehung des Bescheides über die Festsetzung von Hinterziehungszinsen vom 15. März 2016 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 23. August 2016 wird bis zum Ablauf eines Monats nach Abschluss des Verfahrens 4 K 903/16 ausgesetzt.

Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 19. Okt. 2016 - 3 K 93/13

bei uns veröffentlicht am 19.10.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird zugelassen. Der Streitwert beträgt … Euro. Tatbestand 1 Die Sache befindet sich im zweiten Rechtsgang. 2 Die Beteiligten streiten um die

Bundesfinanzhof Urteil, 21. Sept. 2016 - V R 24/15

bei uns veröffentlicht am 21.09.2016

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, vom 24. März 2015  14 K 1835/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Beschluss, 21. Apr. 2016 - II B 4/16

bei uns veröffentlicht am 21.04.2016

Tenor Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 14. Dezember 2015  14 V 14213/15 aufgehoben.

Finanzgericht Hamburg Urteil, 05. Feb. 2016 - 4 K 117/14

bei uns veröffentlicht am 05.02.2016

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt die Erstattung von Energiesteuer im Billigkeitswege. 2 Die Klägerin handelt seit mehreren Jahrzehnten mit Futterfetten, Fettsäuren, Glycerin und artverwandten Produkten aller Art und ist seit 2005 Inhaberin e

Bundesfinanzhof Urteil, 12. Jan. 2016 - IX R 20/15

bei uns veröffentlicht am 12.01.2016

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 11. Juni 2014  2 K 1287/13 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 17. Dez. 2015 - V R 13/15

bei uns veröffentlicht am 17.12.2015

Tenor Die Revision der Klägerin wird zurückgewiesen. Auf die Revision der Familienkasse wird das Urteil des Nieders

Bundesfinanzhof Urteil, 17. Nov. 2015 - X R 35/14

bei uns veröffentlicht am 17.11.2015

Tenor Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 12. November 2013  1 K 1003/12 und die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 1. Juni 2012, soweit jeweils die

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Nov. 2015 - 1 StR 235/15

bei uns veröffentlicht am 11.11.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 235/15 vom 11. November 2015 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. wegen gewerbs- und bandenmäßigen Schmuggels u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat aufgrund der Verhandlung vom 10. Novem

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 11. Juni 2015 - 2 S 2555/13

bei uns veröffentlicht am 11.06.2015

Tenor Der Antrag wird abgewiesen.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1 Die Antragstellerin ist Betreiberin eines Hotels im Stadtgebiet der Antragsgegnerin. Sie wendet sich im

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 16. März 2015 - 1 (4) Ss 560/14; 1 (4) Ss 560/14 - AK 206/14

bei uns veröffentlicht am 16.03.2015

Tenor Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Baden-Baden vom 21. Mai 2014 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an

Bundesfinanzhof Urteil, 03. März 2015 - II R 30/13

bei uns veröffentlicht am 03.03.2015

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 12. September 2012  5 K 1348/11 aufgehoben.

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Feb. 2015 - 1 StR 405/14

bei uns veröffentlicht am 10.02.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 S t R 4 0 5 / 1 4 vom 10. Februar 2015 BGHSt: ja BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja ________________________ StGB § 52; AO § 370 Abs. 1 AO; ErbStG § 14 1. Die in einer Schenkungsteuer

Finanzgericht Hamburg Urteil, 05. Feb. 2015 - 3 K 45/14

bei uns veröffentlicht am 05.02.2015

Gründe 1 Die Klage ist zulässig, aber unbegründet. 2 Die angefochtenen Umsatzsteuerbescheide 2004 und 2005 in Gestalt der Einspruchsentscheidung (oben A II 8, 10, 15) sind rechtmäßig und verletzen daher die Klägerin nicht in ihren Rechten (§

Finanzgericht Hamburg Urteil, 05. Feb. 2015 - 3 K 46/14

bei uns veröffentlicht am 05.02.2015

Tatbestand 1 (Anmerkung: Nur die Entscheidungsgründe des Urteils sind zur Veröffentlichung bestimmt.) Entscheidungsgründe 2 B. Die zulässige Klage ist unbegründet mit Ausnahme der Umsatzsteuer auf die vom FA angenommene zweite Rechnung

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Dez. 2014 - 1 StR 324/14

bei uns veröffentlicht am 17.12.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 S t R 3 2 4 / 1 4 vom 17. Dezember 2014 in der Strafsache gegen wegen leichtfertiger Steuerverkürzung Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 17. Dezember 2014, an der teilgen

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 09. Dez. 2014 - 4 K 181/13

bei uns veröffentlicht am 09.12.2014

Tenor 1) Die Klage wird abgewiesen.2) Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.3) Die Revision wird zugelassen. Tatbestand   1 Streitig ist, ob die Prüfungsanordnung (PA) des Beklagten (Bekl) vom 16. Oktober 2012wirksam und rechtmäßig ist.

Oberlandesgericht Köln Urteil, 30. Sept. 2014 - 1 RVs 91/14

bei uns veröffentlicht am 30.09.2014

Tenor Die Revision wird verworfen. Die Kosten des Rechtsmittels und die den Angeklagten insoweit entstandenen notwendigen Auslagen hat die Staatskasse zu tragen. 1Gründe 2A. 3I. 4Mit der am 20.12.2011 bzw. am 20.01.2012 unverändert zur Hauptverhand

Bundesfinanzhof Urteil, 24. Juli 2014 - V R 44/13

bei uns veröffentlicht am 24.07.2014

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist im Handel mit Kraftfahrzeugen tätig. Für das Streitjahr 2002 reichte sie ihre Umsatzsteuerjahreserkläru

Bundesfinanzhof Urteil, 26. Juni 2014 - III R 21/13

bei uns veröffentlicht am 26.06.2014

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) bezog aufgrund eines Festsetzungsbescheids vom 17. Februar 2000 Kindergeld für seine Tochter. Ab August 2001 le

Bundesfinanzhof Urteil, 02. Apr. 2014 - VIII R 38/13

bei uns veröffentlicht am 02.04.2014

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) unterhielt in den Streitjahren 2000 und 2001 festverzinsliche Kapitalanlagen bei einem Herrn X. Dieser gab

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(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer1.den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht,2.die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich...
(1) Wer gegenüber der Finanzbehörde zu allen Steuerstraftaten einer Steuerart in vollem Umfang die unrichtigen Angaben berichtigt, die unvollständigen Angaben ergänzt oder die unterlassenen Angaben nachholt, wird wegen dieser Steuerstraftaten nicht nach § 370...