Abgabenordnung - AO 1977 | § 33 Steuerpflichtiger
Abgabenordnung - AO 1977 | § 33 Steuerpflichtiger
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Abgabenordnung Inhaltsverzeichnis
(1) Steuerpflichtiger ist, wer eine Steuer schuldet, für eine Steuer haftet, eine Steuer für Rechnung eines Dritten einzubehalten und abzuführen hat, wer eine Steuererklärung abzugeben, Sicherheit zu leisten, Bücher und Aufzeichnungen zu führen oder andere ihm durch die Steuergesetze auferlegte Verpflichtungen zu erfüllen hat.
(2) Steuerpflichtiger ist nicht, wer in einer fremden Steuersache Auskunft zu erteilen, Urkunden vorzulegen, ein Sachverständigengutachten zu erstatten oder das Betreten von Grundstücken, Geschäfts- und Betriebsräumen zu gestatten hat.
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Rechtsanwalt
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EN, DEWirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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28/10/2013 10:44
Das SchwarzArbG verbietet den Abschluss eines Werkvertrags, wenn dieser vorsehe, dass eine Vertragspartei ihre steuerliche Pflicht nicht erfüllt.
SubjectsGewährleistungsrecht
04/03/2013 11:38
zum Anscheinsbeweis und zur 1 %-Regelung-BFH vom 4.12.12-Az:VIII R 42/09
SubjectsSteuerrecht
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published on 09/04/2013 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 586/12 vom 9. April 2013 BGHSt: ja BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja ____________________________ AO § 35, § 370 Abs. 1 Nr. 2; StGB § 25 Abs. 2 1. Täter einer Steuerhinterz
published on 05/09/2017 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 198/17 vom 5. September 2017 in der Strafsache gegen wegen Urkundenfälschung u.a. ECLI:DE:BGH:2017:050917U1STR198.17.0 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 5. Septemb
published on 09/05/2016 00:00
Tenor
I.
Die Berufung wird zurückgewiesen.
II.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreck
published on 17/09/2018 00:00
Gründe
I
1
Die Kläger klagen unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz No
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