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§ 6Amtlich · § 5 UrhG

Inkrafttreten

Zeitreise: 21.06.2023

Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die 53. Anrechnungsverordnung vom 28. Juni 2022 (BGBl. I S. 1014) außer Kraft.

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Ende des Gesetzes