Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - AGG | § 12 Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers

(1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen wegen eines in § 1 genannten Grundes zu treffen. Dieser Schutz umfasst auch vorbeugende Maßnahmen.

(2) Der Arbeitgeber soll in geeigneter Art und Weise, insbesondere im Rahmen der beruflichen Aus- und Fortbildung, auf die Unzulässigkeit solcher Benachteiligungen hinweisen und darauf hinwirken, dass diese unterbleiben. Hat der Arbeitgeber seine Beschäftigten in geeigneter Weise zum Zwecke der Verhinderung von Benachteiligung geschult, gilt dies als Erfüllung seiner Pflichten nach Absatz 1.

(3) Verstoßen Beschäftigte gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 Abs. 1, so hat der Arbeitgeber die im Einzelfall geeigneten, erforderlichen und angemessenen Maßnahmen zur Unterbindung der Benachteiligung wie Abmahnung, Umsetzung, Versetzung oder Kündigung zu ergreifen.

(4) Werden Beschäftigte bei der Ausübung ihrer Tätigkeit durch Dritte nach § 7 Abs. 1 benachteiligt, so hat der Arbeitgeber die im Einzelfall geeigneten, erforderlichen und angemessenen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten zu ergreifen.

(5) Dieses Gesetz und § 61b des Arbeitsgerichtsgesetzes sowie Informationen über die für die Behandlung von Beschwerden nach § 13 zuständigen Stellen sind im Betrieb oder in der Dienststelle bekannt zu machen. Die Bekanntmachung kann durch Aushang oder Auslegung an geeigneter Stelle oder den Einsatz der im Betrieb oder der Dienststelle üblichen Informations- und Kommunikationstechnik erfolgen.

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BVerfG nimmt Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an: Laute wie "Ugah, Ugah" stellen menschenverachtende Diskriminierung dar

06.01.2021

BVerfG nimmt Verfassungsbeschwerde zu einer arbeitsrechtlichen Kündigung wegen menschenverachtender Äußerung nicht zur Entscheidung an

Arbeitsrecht: außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung

28.09.2017

Eine sexuelle Belästigung liegt vor, wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, z.B. körperliche Berührungen und Bemerkungen sexuellen Inhalts, die Würde der betreffenden Person verletzt.

Arbeitsrecht: Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei Kündigung wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

13.08.2009

Eine begangene sexuelle Belästigung macht die Weiterbeschäftigung im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB nicht per se kraft Gesetzes unzumutbar - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

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Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 61b Klage wegen Benachteiligung


(1) Eine Klage auf Entschädigung nach § 15 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes muss innerhalb von drei Monaten, nachdem der Anspruch schriftlich geltend gemacht worden ist, erhoben werden. (2) Machen mehrere Bewerber wegen Benachteiligung b
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - AGG | § 7 Benachteiligungsverbot


(1) Beschäftigte dürfen nicht wegen eines in § 1 genannten Grundes benachteiligt werden; dies gilt auch, wenn die Person, die die Benachteiligung begeht, das Vorliegen eines in § 1 genannten Grundes bei der Benachteiligung nur annimmt. (2) Bestim

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - AGG | § 1 Ziel des Gesetzes


Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - AGG | § 13 Beschwerderecht


(1) Die Beschäftigten haben das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs, des Unternehmens oder der Dienststelle zu beschweren, wenn sie sich im Zusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverhältnis vom Arbeitgeber, von Vorgesetzten, anderen Be

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29 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Arbeitsgericht Weiden Schlussurteil, 16. Sept. 2015 - 3 Ca 1739/14

bei uns veröffentlicht am 16.09.2015

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die Kündigung der Beklagten zu 1) nicht fristlos, sondern erst zum 15.07.2015 aufgelöst worden ist. 2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin

Landesarbeitsgericht Nürnberg Beschluss, 24. Jan. 2019 - 7 Sa 348/17

bei uns veröffentlicht am 24.01.2019

Tenor 1. Die Anhörungsrüge des Klägervertreters wird zurückgewiesen. 2. Der Antrag des Klägervertreters auf Abänderung des Streitwerts wird abgewiesen. Gründe I. Die Parteien stritten in der Hauptsach

Landesarbeitsgericht München Beschluss, 11. Aug. 2017 - 9 Ta BV 34/17

bei uns veröffentlicht am 11.08.2017

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) wird unter Zurückweisung der Anschlussbeschwerde der Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 15.02.2017, Az. 37 BV 237/16, abgeändert. Die Anträge werden insgesamt abgewiesen.

Landesarbeitsgericht Nürnberg Urteil, 07. Nov. 2017 - 7 Sa 400/16

bei uns veröffentlicht am 07.11.2017

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 09.08.2016 wie folgt geändert: Ziffern 3 und 4 des Endurteils werden aufgehoben. Die Klage wird insoweit abgewiesen. 2. Im Übrigen w

Bundesarbeitsgericht Urteil, 24. Mai 2018 - 2 AZR 73/18

bei uns veröffentlicht am 24.05.2018

Tenor 1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 18. Januar 2017 - 2 Sa 879/16 - aufgehoben, soweit es den Auflösungsantrag der Beklagten abgewiese

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 23. März 2018 - 1 Sa 507/17

bei uns veröffentlicht am 23.03.2018

Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 06.09.2017, Az.: 4 Ca 491/17, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. II. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten üb

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 20. März 2018 - 1 ABR 15/17

bei uns veröffentlicht am 20.03.2018

Tenor 1. Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 17. Januar 2017 - 19 TaBV 3/16 - aufgehoben, soweit es dem Hilfsantrag

Bundesarbeitsgericht Urteil, 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16

bei uns veröffentlicht am 29.06.2017

Tenor 1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 16. Dezember 2015 - 3 Sa 60/15 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 18. Mai 2017 - 8 AZR 74/16

bei uns veröffentlicht am 18.05.2017

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 17. April 2015 - 4 Sa 482/13 - im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Anträge der Klägerin zu

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 21. Juli 2016 - 5 Sa 412/15

bei uns veröffentlicht am 21.07.2016

1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 8. Juli 2015, Az. 11 Ca 3724/13, abgeändert und die Beklagte unter Aufhebung des Versäumnisurteils vom 10. September 2014 verurteilt, an die Klägerin € 14.475,48 brutto

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 13. Juni 2016 - 3 Sa 24/16

bei uns veröffentlicht am 13.06.2016

Diese Entscheidung wird zitiert Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 26.11.2015, Az.: 8 Ca 1104/15, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbesta

Landesarbeitsgericht Hamm Urteil, 03. März 2016 - 15 Sa 1669/15

bei uns veröffentlicht am 03.03.2016

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 07.10.2015 – 5 Ca 1378/15 – wird unter Abweisung des Auflösungsantrags der Beklagten kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand 2D

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 13. Jan. 2016 - 4 Sa 616/14

bei uns veröffentlicht am 13.01.2016

Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 6.8.2014 - 2 Ca 3713/13 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen wie folgt abgeändert: 1) Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 13.374,94 € b

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 21. Dez. 2015 - 3 Sa 335/15

bei uns veröffentlicht am 21.12.2015

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 01.07.2015, Az: 8 Ca 2279/14, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien des vorliegende

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 21. Dez. 2015 - 3 Sa 296/15

bei uns veröffentlicht am 21.12.2015

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 20.05.2015, Az: 12 Ca 4570/14, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien des vor

Arbeitsgericht Köln Urteil, 09. Juli 2015 - 8 Ca 2862/14

bei uns veröffentlicht am 09.07.2015

Tenor 1.              Die Klage wird abgewiesen. 2.              Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. 3.              Streitwert: 18.735,22 €. 1Tatbestand 2Die Parteien streiten – in unterschiedlichen Antragsgestaltungen - über Vergütung

Arbeitsgericht Stuttgart Urteil, 15. Apr. 2015 - 26 Ca 947/14

bei uns veröffentlicht am 15.04.2015

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 29. Oktober 2014 nicht zum 30. November 2014 aufgelöst wird.2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.3. Die Widerklage wird abgewiesen.4. Von

Arbeitsgericht Solingen Urteil, 24. Feb. 2015 - 3 Ca 1356/13

bei uns veröffentlicht am 24.02.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. 3. Der Streitwert beträgt 16.966,00 EUR. 1Tatbestand: 2Der Arbeitnehmer verlangt die Kündigung seines (früheren) Vorgesetzten wegen angeblichen sexuellen Missbrau

Bundesarbeitsgericht Urteil, 20. Nov. 2014 - 2 AZR 651/13

bei uns veröffentlicht am 20.11.2014

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 12. Juni 2013 - 7 Sa 1878/12 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Arbeitsgericht Köln Urteil, 17. Sept. 2014 - 20 Ca 803/14

bei uns veröffentlicht am 17.09.2014

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 30. Januar 2014, zugegangen am 30. Januar 2014, nicht aufgelöst worden ist. 2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläge

Arbeitsgericht Ulm Urteil, 09. Sept. 2014 - 5 Ca 36/14

bei uns veröffentlicht am 09.09.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.3. Der Wert des Streitgegenstands wird auf EUR 179.857,84 festgesetzt.4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. Tatbestand   1 Der Kläger fordert von der

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 19. Dez. 2013 - 10 Sa 375/13

bei uns veröffentlicht am 19.12.2013

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 2. August 2013, Az.: 4 Ca 2325/12, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 08. Nov. 2013 - 9 Sa 23/13

bei uns veröffentlicht am 08.11.2013

Diese Entscheidung zitiert Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Teil-Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 18.10.2012 Az.: 5 Ca 82/12 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Revision wird nicht z

Arbeitsgericht Heilbronn Urteil, 18. Okt. 2012 - 2 Ca 71/12

bei uns veröffentlicht am 18.10.2012

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht durch die Kündigung vom 20.03.2012 beendet worden ist.2. Das Arbeitsverhältnis wird gegen Zahlung einer Abfindung durch die Beklagte in Höhe von EUR 38.479,37 zum

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 14. Aug. 2012 - 5 Sa 324/11

bei uns veröffentlicht am 14.08.2012

Tenor 1. Die Klage wird unter Abänderung des arbeitsgerichtlichen Urteils abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. 3. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer fr

Arbeitsgericht Stuttgart Urteil, 18. Jan. 2012 - 20 Ca 1059/11

bei uns veröffentlicht am 18.01.2012

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Der Streitwert wird auf 31.769,16 EUR festgesetzt. 4. Die Berufung wird nicht (gesondert) zugelassen. Tatbestand  1

Bundesarbeitsgericht Urteil, 09. Juni 2011 - 2 AZR 323/10

bei uns veröffentlicht am 09.06.2011

Tenor 1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 15. Oktober 2009 - 11 Sa 511/09 - aufgehoben.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 11. März 2009 - 7 Sa 235/08

bei uns veröffentlicht am 11.03.2009

I Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 27.03.2008, Az.: 2 Ca 1784/07 abgeändert und wie folgt neu gefasst: 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch das Kündigungsschreiben der..

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 03. Feb. 2009 - 3 Sa 643/08

bei uns veröffentlicht am 03.02.2009

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 14.08.2008 - Az: 2 Ca 438/08 - wird kostenpflichtig - unter Zurückweisung des Auflösungsantrages - zurückgewiesen. 2. Die Revision wird zugelas

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Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
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(1) Beschäftigte dürfen nicht wegen eines in § 1 genannten Grundes benachteiligt werden; dies gilt auch, wenn die Person, die die Benachteiligung begeht, das Vorliegen eines in § 1 genannten Grundes bei der Benachteiligung nur annimmt. (2) Bestimmungen in...
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(1) Eine Klage auf Entschädigung nach § 15 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes muss innerhalb von drei Monaten, nachdem der Anspruch schriftlich geltend gemacht worden ist, erhoben werden. (2) Machen mehrere Bewerber wegen Benachteiligung bei der...
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