Zum Inhalt springen
Ansicht Kontext.
§ 22Amtlich · § 5 UrhG

Inhalt des Ersten Abschnitts der Prüfung

Zeitreise: 07.06.2023

(1) Der schriftliche Teil des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung betrifft folgende Stoffgebiete: | I. | Physik für Mediziner und Physiologie, | | --- | --- | | II. | Chemie für Mediziner und Biochemie/Molekularbiologie, | | III. | Biologie für Mediziner und Anatomie, | | IV. | Grundlagen der Medizinischen Psychologie und der Medizinischen Soziologie. |

(2) Im mündlich-praktischen Teil des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung wird der Prüfling in den Fächern Anatomie, Biochemie/Molekularbiologie und Physiologie geprüft.

(3) Die Prüfung der naturwissenschaftlichen und theoretischen Grundlagen ist im schriftlichen und mündlich-praktischen Teil in Verbindung mit klinischen Fragestellungen auf die medizinisch relevanten Ausbildungsinhalte zu konzentrieren.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

Für diese Vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.

Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken

Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.

Ende des Gesetzes