§ 8Amtlich · § 5 UrhG
Einrichtung der für das Prüfungswesen zuständigen Stelle
Zeitreise: 07.06.2023
Die in § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 vorgesehenen Prüfungen werden vor der nach Landesrecht zuständigen Stelle abgelegt.
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