Abwasserabgabengesetz - AbwAG | § 12a Rechtsbehelfe gegen die Heranziehung
Abwasserabgabengesetz - AbwAG | § 12a Rechtsbehelfe gegen die Heranziehung
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
Gesetz über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer Inhaltsverzeichnis
Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Anforderung der Abgabe haben keine aufschiebende Wirkung. Satz 1 ist auch auf Bescheide anzuwenden, die vor dem 19. Dezember 1984 erlassen worden sind.
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare
1 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 24/06/2010 00:00
Tatbestand
1
Der klagende Abwasserzweckverband betreibt in H. eine Kläranlage, die Abwasser in die Elbe einleitet. Er begehrt die Verpflichtung des Beklagten, bei seiner
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.