Abwasserabgabengesetz - AbwAG | § 10 Ausnahmen von der Abgabepflicht

(1) Nicht abgabepflichtig ist das Einleiten von

1.
Schmutzwasser, das vor Gebrauch einem Gewässer entnommen worden ist und über die bei der Entnahme vorhandene Schädlichkeit im Sinne dieses Gesetzes hinaus keine weitere Schädlichkeit im Sinne dieses Gesetzes aufweist,
2.
Schmutzwasser in ein beim Abbau von mineralischen Rohstoffen entstandenes oberirdisches Gewässer, sofern das Wasser nur zum Waschen der dort gewonnenen Erzeugnisse gebraucht wird und keine anderen schädlichen Stoffe als die abgebauten enthält und soweit gewährleistet ist, dass keine schädlichen Stoffe in andere Gewässer gelangen,
3.
Schmutzwasser von Wasserfahrzeugen, das auf ihnen anfällt,
4.
Niederschlagswasser von bis zu drei Hektar großen befestigten gewerblichen Flächen und von Schienenwegen der Eisenbahnen, wenn es nicht über eine öffentliche Kanalisation vorgenommen wird.

(2) Die Länder können bestimmen, dass das Einleiten von Abwasser in Untergrundschichten, in denen das Grundwasser wegen seiner natürlichen Beschaffenheit für eine Trinkwassergewinnung mit den herkömmlichen Aufbereitungsverfahren nicht geeignet ist, nicht abgabepflichtig ist.

(3) Werden Abwasserbehandlungsanlagen errichtet oder erweitert, deren Betrieb eine Minderung der Fracht einer der bewerteten Schadstoffe und Schadstoffgruppen in einem zu behandelnden Abwasserstrom um mindestens 20 vom Hundert sowie eine Minderung der Gesamtschadstofffracht beim Einleiten in das Gewässer erwarten lässt, so können die für die Errichtung oder Erweiterung der Anlage entstandenen Aufwendungen mit der für die in den drei Jahren vor der vorgesehenen Inbetriebnahme der Anlage insgesamt für diese Einleitung geschuldeten Abgabe verrechnet werden. Dies gilt nicht für den nach § 4 Abs. 4 erhöhten Teil der Abgabe. Ist die Abgabe bereits gezahlt, besteht ein entsprechender Rückzahlungsanspruch; dieser Anspruch ist nicht zu verzinsen. Die Abgabe ist nachzuerheben, wenn die Anlage nicht in Betrieb genommen wird oder eine Minderung um mindestens 20 vom Hundert nicht erreicht wird. Die nacherhobene Abgabe ist rückwirkend vom Zeitpunkt der Fälligkeit an entsprechend § 238 der Abgabenordnung zu verzinsen.

(4) Für Anlagen, die das Abwasser vorhandener Einleitungen einer Abwasserbehandlungsanlage zuführen, die den Anforderungen des § 60 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes entspricht oder angepasst wird, gilt Absatz 3 entsprechend mit der Maßgabe, dass bei den Einleitungen insgesamt eine Minderung der Schadstofffracht zu erwarten ist.

(5) Werden in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet Abwasseranlagen errichtet oder erweitert, deren Aufwendungen nach Absatz 3 oder 4 verrechnungsfähig sind, so können die Aufwendungen oder Leistungen hierzu nach Maßgabe der Absätze 3 und 4 auch mit Abwasserabgaben verrechnet werden, die der Abgabepflichtige für andere Einleitungen in diesem Gebiet bis zum Veranlagungsjahr 2005 schuldet.

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Referenzen - Gesetze | § 10 AbwAG

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Abgabenordnung - AO 1977 | § 238 Höhe und Berechnung der Zinsen


(1) Die Zinsen betragen für jeden Monat einhalb Prozent. Sie sind von dem Tag an, an dem der Zinslauf beginnt, nur für volle Monate zu zahlen; angefangene Monate bleiben außer Ansatz. Erlischt der zu verzinsende Anspruch durch Aufrechnung, gilt der T

Wasserhaushaltsgesetz - WHG 2009 | § 60 Abwasseranlagen


(1) Abwasseranlagen sind so zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten, dass die Anforderungen an die Abwasserbeseitigung eingehalten werden. Im Übrigen müssen Abwasserbehandlungsanlagen im Sinne von Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 und 3 nach dem Stand d
§ 10 AbwAG zitiert 1 andere §§ aus dem Abwasserabgabengesetz.

Abwasserabgabengesetz - AbwAG | § 4 Ermittlung auf Grund des Bescheides


(1) Die der Ermittlung der Zahl der Schadeinheiten zugrunde zu legende Schadstofffracht errechnet sich außer bei Niederschlagswasser (§ 7) und bei Kleineinleitungen (§ 8) nach den Festlegungen des die Abwassereinleitung zulassenden Bescheides. Der Be

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33 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 10 AbwAG.

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 11. Nov. 2015 - B 4 K 14.289

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Verwaltungsgericht Halle Urteil, 24. Mai 2017 - 4 A 253/14

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Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Urteil, 15. Mai 2017 - 4 K 991/16.NW

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Bundesverwaltungsgericht Urteil, 25. Mai 2016 - 7 C 13/14

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Verwaltungsgericht Halle Urteil, 31. Juli 2015 - 4 A 41/13

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Verwaltungsgericht Köln Urteil, 08. Juli 2014 - 14 K 721/12

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Verwaltungsgericht Köln Urteil, 08. Juli 2014 - 14 K 720/12

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Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 26. Juni 2014 - 4 LB 12/13

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Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 28. Mai 2014 - 4 L 18/14

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Verwaltungsgericht Halle Urteil, 25. März 2014 - 4 A 16/11

bei uns veröffentlicht am 25.03.2014

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen die Heranziehung zu Abwasserabgaben betreffend die Jahre 2006 bis 2011 und begehrt hilfsweise die Entscheidung über einen Teilerlass der Forderungen. I. 2 In den Jahren 2006 bis 2011 war der Zweckve

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 12. Feb. 2014 - 15 K 832/11

bei uns veröffentlicht am 12.02.2014

Tenor Der Beklagte wird unter Aufhebung seines Bescheides vom °°. K.      °°°° (Einleitungsstellen-Nr. °°°°°°/°°°) verpflichtet, die Abwasserabgabe für das Veranlagungsjahr °°°° auf 0,00 € festzusetzen. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 12. Feb. 2014 - 15 K 823/11

bei uns veröffentlicht am 12.02.2014

Tenor Der Beklagte wird unter Aufhebung seines Bescheides vom °°. K.      °°°° (Einleitungsstellen-Nr. °°°°°°/°°°) verpflichtet, die Abwasserabgabe für das Veranlagungsjahr °°°° auf 0,00 € festzusetzen. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 21. Nov. 2013 - 7 C 12/12

bei uns veröffentlicht am 21.11.2013

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Verrechnung von Investitionskosten für die Verbesserung des Kanalisationssystems des Klägers mit der von diesem zu bezahle

Verwaltungsgericht Mainz Urteil, 14. Aug. 2013 - 3 K 1733/12.MZ

bei uns veröffentlicht am 14.08.2013

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Verwaltungsgericht Halle Urteil, 11. Juni 2013 - 4 A 281/11

bei uns veröffentlicht am 11.06.2013

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Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 30. Okt. 2012 - 9 A 333/10

bei uns veröffentlicht am 30.10.2012

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Höhe seiner Heranziehung zu einer Abwasserabgabe nach dem Abwasserabgabengesetz (AbwAG) für das Veranlagungsjahr 2006. 2 Mit Bescheid vom 26.10.2010 setzte der Beklagte die Abwasserabgabe für Schmutz

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 06. März 2012 - 2 S 268/11

bei uns veröffentlicht am 06.03.2012

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 13. Dezember 2010 - 6 K 2196/08 - wird zurückgewiesen.Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird zugelassen. Tatbestand   1

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 22. Dez. 2010 - 1 M 134/08

bei uns veröffentlicht am 22.12.2010

Tenor Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts A-Stadt vom 9. Oktober 2008 – 8 B 257/08 – zu Ziffer 1. geändert: Die aufschiebende Wirkung der Klage 8 A 762/04 wird hinsichtlich der die Veranlagungsjahre

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 24. Juni 2010 - 7 C 17/09

bei uns veröffentlicht am 24.06.2010

Tatbestand 1 Der klagende Abwasserzweckverband betreibt in H. eine Kläranlage, die Abwasser in die Elbe einleitet. Er begehrt die Verpflichtung des Beklagten, bei seiner

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 22. Juni 2010 - 4 L 14/09

bei uns veröffentlicht am 22.06.2010

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt von dem Beklagten die Verzinsung überzahlter und rückerstatteter Abwasserabgaben. 2 Seit dem 1. Januar 1998 betreibt die Klägerin das Hauptkanalsystem und die Zentrale.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 18. Feb. 2010 - 7 C 11/09

bei uns veröffentlicht am 18.02.2010

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Verrechnung einer für das Jahr 2001 geschuldeten Abwasserabgabe mit Aufwendungen für die Erweiterung einer Abwasserbehandl

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 09. Feb. 2010 - 9 A 272/08 MD

bei uns veröffentlicht am 09.02.2010

Tenor Der Bescheid des Beklagten vom 16. Juni 2008 in Gestalt des Widerspruchsbescheides des Beklagten vom 01. September 2008 wird aufgehoben, soweit darin eine Kleineinleiterabgabe für das Jahr 2004 festgesetzt wurde. Im Übrigen wird die Klag

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 20. Nov. 2008 - 7 A 10562/08

bei uns veröffentlicht am 20.11.2008

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 7. April 2008 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig.

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Urteil, 07. Aug. 2008 - 4 K 411/08.NW

bei uns veröffentlicht am 07.08.2008

weitere Fundstellen ... Tenor Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 6. Februar 2008 und des Widerspruchsbescheides vom 26. März 2008 sowie unter entsprechender Abänderung des Abwasserabgabenbescheides vom 2. Dezember 1996 ver

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(1) Die der Ermittlung der Zahl der Schadeinheiten zugrunde zu legende Schadstofffracht errechnet sich außer bei Niederschlagswasser (§ 7) und bei Kleineinleitungen (§ 8) nach den Festlegungen des die Abwassereinleitung zulassenden Bescheides. Der Bescheid hat...
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