Scheidung, einfach aber richtig!



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Wenn die Ehe gescheitert ist, so denkt man an die Scheidung. Nur was ist jetzt zu veranlassen und was gibt es zu regeln?
Ist die Scheidung einvernehmlich und gibt es über das Sorgerecht, das Vermögen, den Versorgungsausgleich oder den Unterhalt keinen Streit, so ist die Scheidung oft unproblematisch. Das Gesetz legt hierbei fest, dass bei Einverständnis des Partners die Ehe nach einem Jahr Trennung geschieden werden kann. Sollten sich die Partner uneinig sein, ob die Ehe gescheitert ist und verweigert der Partner quasi die Zustimmung, so verlängert sich die Trennungszeit bis zur möglichen Scheidung auf 3 Jahre. Nur in sehr seltenen und extremen Ausnahmen ist es möglich die Fristen zu unterschreiten.
Kurz vor Ablauf der Trennungszeit kann dann ein Anwalt den Scheidungsantrag einreichen, wobei es ausreicht, aber auch notwendig ist, dass eine Partei anwaltlich vertreten ist. Da neben der Scheidung selbst ein Versorgungsausgleich (Ausgleich der Rentenanteile) durchzuführen ist, ist auch mit einer schnellen Scheidung in der Regel nicht zu rechnen. Je nach Auslastung der Gerichte und der Antwort der Rentenstelle kann man zwischen 6-10 Monate rechnen.
Die Kosten der Scheidung hängen vom Einkommen der Eheleute ab und werden individuell anhand des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) und an dem Gerichtskostengesetz (GKG) ermittelt. Sollte eine der Parteien Sozialleistungen beziehen so kann durch den Anwalt ein Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt werden.
Was aber mit Haus, Konto und anderem Vermögen? Auch bei Einigkeit sollte man sich gewiss sein, dass die Trennung wirtschaftliche Folgen hat. So sind Regelungen über „Haus und Hof“ oft sinnvoll und auch nötig. Es ist daher vernünftig, sich ergänzend zu diesen Themen beraten zu lassen und ggf. diese in einer Scheidungsfolgenvereinbarung zu fixieren. Die Kosten einer Scheidungsvereinbarung werden oftmals überschätzt und sind meist günstiger als gedacht. Sie lohnen sich daher nicht selten, zumal jede Regelung Sicherheit bietet und im Zweifel auch durchgesetzt werden kann.
Einzelfragen: Ist eine sog. Online-Scheidung möglich?
Nein. Die Scheidung setzt die persönliche Anwesenheit voraus. Mit Online-Scheidung ist nur die elektronische Kontaktaufnahme zum Anwalt gemeint.
Muss ich einen Anwalt beauftragen?
Zumindest eine Partei muss anwaltlich vertreten sein. Die andere muss es nicht.
Können beide Partner einen gemeinsamen Anwalt nehmen? Im Grunde ja, jedenfalls reicht es aus, wenn eine der Parteien einen Anwalt beauftragt und die andere Partei an den Gesprächen teilnimmt. Der Anwalt darf dann allerdings auch nur eine der Parteien vertreten, was vorher festgelegt werden sollte. Er darf dann mit beiden gemeinsam sprechen, nicht jedoch beide gemeinsam beraten. Die Kosten des Anwaltes werden dabei oft geteilt.
In jedem Fall lohnt sich eine eigene Beratung durch einen spezialisierten Anwalt. Die Folgen einer unüberlegten Scheidung sind oft fatal, denn einmal geregelt ist ein zurück oft nicht möglich.
Wir beraten Sie hierbei gern unkompliziert und mit Sachverstand und Engagement.
Hubbert, Grotefend, B.Rüddel durch:
Alexander Rüdiger
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
Lehrbeauftragter der Universität Siegen
Tätigkeitsschwerpunkt: Familienrecht und Medizinrecht


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