Erhöhung der Selbstbehalte beim Unterhalt

bei uns veröffentlicht am08.12.2014

Rechtsgebiete

Autoren

Rechtsanwältin

Silvia Reinhard

Familienrecht
Zusammenfassung des Autors
Die Erhöhung der Selbstbehaltsätze, also des Betrages, den der unterhaltspflichtige „für sich“ behalten darf, sollen für alle unterhaltsrechtlichen Beziehungen steigen.

Ab 01.01.2015 sollen sich die Selbstbehalte beim Unterhalt erhöhen! Verbesserung für Unterhaltspflichtige!

Die Vertreter der Oberlandesgerichte und die Leitlinienkommission des Deutschen Familiengerichtstages und haben eine Erhöhung der Selbstbehaltssätze zum 01.01.2015 beschlossen. Die Erhöhung der Selbstbehaltsätze, also des Betrages, den der unterhaltspflichtige „für sich“ behalten darf, sollen für alle unterhaltsrechtlichen Beziehungen steigen. Die neuen Sätze sollen vor allem auch den Elternunterhalt, also die Verpflichtung eines (erwachsenen) Kindes zur Zahlung von Unterhalt an einen (in der Regel pflegebedürftigen) Elternteil betreffen. Nach den neuen Sätzen soll dem unterhaltspflichtigen volljährigen Kind ein Mindestselbstbehalt von 1.800,00 € (einschließlich eines Wohnkostenanteils von 480,00 €) verbleiben. Dies entspricht einer Steigerung von 200,00 €. Soweit das unterhaltspflichtige Kind verheiratet ist, erhöht sich der Selbstbehalt des Ehepaares auf 3.240,00 €, einschließlich eines Wohnanteils von 860,00 €. Für den (nicht seltenen Fall), dass das unterhaltspflichtige Kind bereits vom Sozialamt auf Elternunterhalt in Anspruch genommen wird, kann und sollte es verlangen, dass eine Neuberechnung der Zahlungspflicht ab dem 01.01.2015 erfolgt.

Nach den neuen Festlegungen ändern sich aber auch andere Selbstbehalte beim Unterhalt.

     
  • Bei minderjährigen Kindern soll der Selbstbehalt eines Elternteils bei Erwerbstätigen auf 1.080,00 € (statt bisher 1.000,00 €) und bei Nichterwerbstätigen auf 880,00 € (statt bisher 800,00 €) steigen.
  •  
  • Bei volljährigen Kindern soll der Selbstbehalt eines Elternteils von 1.200,00 € auf 1.300,00 € steigen. Dies betrifft also etwa die häufigen Fälle des Ausbildungsunterhalts.
  •  
  • Bei Ehegatten sollen die Sätze des Selbstbehaltes für Trennungs- oder Geschiedenenunterhalt beim unterhaltspflichtigen Ehegatten von derzeit 1.100,00 € auf 1.200,00 € steigen, wobei auch hier ein Wohnkostenanteil berücksichtigt ist.

Natürlich werden auch die neuen Sätze nur Anhaltspunkte für die Berechnung im Einzelfall sein. Oder wie es das OLG Dresden, dessen Unterhaltsleitlinien für Leipzig und Sachsen maßgeblich sind, formuliert:  „Die von den Familiensenaten des Oberlandesgerichts Dresden erarbeiteten Unterhaltsleitlinien dienen dem Ziel, die Rechtsanwendung möglichst zu vereinheitlichen, stellen aber keine verbindlichen Regelungen dar, sondern verstehen sich als Orientierungshilfe, von der je nach Lage des Einzelfalls abgewichen werden kann und muss. In ihrem Aufbau folgen sie der bundeseinheitlichen Leitlinienstruktur.“

Anwälte, die zu passenden Rechtsgebieten beraten

Anwälte, die zum Thema Familienrecht beraten

Kanzlei Bulić & Teufel

FamilienrechtSozialrecht

Rechtsanwaltskanzlei und Fachanwaltskanzlei für Familienrecht und Sozialrecht in der Schuhstraße 4 in 72108 Rottenburg am Neckar. Klaudia Bulić vertritt Ihre rechtlichen Interessen im Familienrecht. Tatjana Teufel ist Ihre Fachanwältin im Sozialrecht
DeutschKroatisch
3 Anwälte
Klaudia Bulic | Fachanwältin für Familienrecht
Klaudia Bulic
Tatjana Teufel | Fachanwältin für Sozialrecht

ADVOCUX | RA Ernst Andreas Kolb

Familienrecht
DeutschEnglisch

Krämer und Stockheim Rechtsanwälte GbR

ArbeitsrechtErbrechtFamilienrechtSozialrecht

Die Kanzlei Krämer und Stockheim Rechtsanwälte in Düren kann Sie in folgenden Rechtsgebieten vertreten: Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Sozialrecht, in Verkehrsunfallsachen und bei Forderungen.
DeutschEnglisch
3 Anwälte
Alexandra Krämer
Ute Stockheim
Gabriele Sandrock-Scharlippe

Artikel zu passenden Rechtsgebieten

Artikel zu Familienrecht

Archiv

29.01.2009

ältere Artikel - Rechtsberatung zum Familien- und Erbrecht - BSP Rechtsanwälte Berlin Mitte
Familienrecht

Familienrecht: Das Scheitern einer Lebensgemeinschaft hat den nachträglichen Wegfall der Geschäftsgrundlage bezüglich einer Schenkung zur Folge

18.05.2020

Der BGH entschied in seinem Urteil vom 18.06.2019 über die Möglichkeit des nachträglichen Wegfalls der Geschäftsgrundlage einer Schenkung. Nach der Rechtsprechung des BGH kann die schwerwiegende Veränderung relevanter Umstände, auf denen der Geschäftswille der Parteien stets aufbaute, den nachträglichen Wegfall der Geschäftsgrundlage begründen, § 313 I BGB – Streifler & Kollegen Rechtsanwälte – Anwalt für Familienrecht Berlin

Familienrecht: Aktuell – Starke-Familien-Gesetz sichert mehr Unterstützung für Familien mit kleinem Einkommen

26.03.2019

Die Bundesregierung will Familien mit kleinen Einkommen stärker unterstützen – gerade auch Alleinerziehende. Denn wirtschaftlich enge Verhältnisse belasten häufig den Familienalltag und die Lebensperspektiven von Eltern und ihren Kindern. Das Starke-Familien-Gesetz umfasst daher die Reform des Kinderzuschlags sowie Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Familienrecht Berlin
Familienrecht

Erbrecht: Drei-Zeugen-Testament setzt akute Todesgefahr voraus

10.08.2017

Ein Drei-Zeugen-Testament ist unwirksam, wenn ungeklärt bleibt, ob sich der Erblasser bei der Errichtung tatsächlich in akuter Todesgefahr befand oder die Zeugen von einer akuten Todesgefahr überzeugt waren.
Familienrecht

Erbrecht: Unauffindbares Testament ist nicht ungültig

31.05.2017

Wird ein Testament nach dem Erbfall von den Erben nicht mehr gefunden, ist es allein deshalb nicht ungültig.
Familienrecht