vorgehend
Landgericht Stralsund, 4 O 302/13, 18.06.2014
Oberlandesgericht Rostock, 1 W 40/14, 30.07.2014

Gericht

Bundesgerichtshof


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

Richter

ra.de-Urteilsbesprechung zu Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Sept. 2015 - IX ZB 47/14

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Referenzen - Gesetze

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Sept. 2015 - IX ZB 47/14 zitiert 8 §§.

Zivilprozessordnung - ZPO | § 708 Vorläufige Vollstreckbarkeit ohne Sicherheitsleistung


Für vorläufig vollstreckbar ohne Sicherheitsleistung sind zu erklären:1.Urteile, die auf Grund eines Anerkenntnisses oder eines Verzichts ergehen;2.Versäumnisurteile und Urteile nach Lage der Akten gegen die säumige Partei gemäß § 331a;3.Urteile, dur

Zivilprozessordnung - ZPO | § 543 Zulassungsrevision


(1) Die Revision findet nur statt, wenn sie1.das Berufungsgericht in dem Urteil oder2.das Revisionsgericht auf Beschwerde gegen die Nichtzulassungzugelassen hat. (2) Die Revision ist zuzulassen, wenn1.die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat

Zivilprozessordnung - ZPO | § 574 Rechtsbeschwerde; Anschlussrechtsbeschwerde


(1) Gegen einen Beschluss ist die Rechtsbeschwerde statthaft, wenn1.dies im Gesetz ausdrücklich bestimmt ist oder2.das Beschwerdegericht, das Berufungsgericht oder das Oberlandesgericht im ersten Rechtszug sie in dem Beschluss zugelassen hat.§ 542 Ab

Zivilprozessordnung - ZPO | § 709 Vorläufige Vollstreckbarkeit gegen Sicherheitsleistung


Andere Urteile sind gegen eine der Höhe nach zu bestimmende Sicherheit für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Soweit wegen einer Geldforderung zu vollstrecken ist, genügt es, wenn die Höhe der Sicherheitsleistung in einem bestimmten Verhältnis zur

Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz - AVAG 2001 | § 15 Statthaftigkeit und Frist


(1) Gegen den Beschluss des Beschwerdegerichts findet die Rechtsbeschwerde nach Maßgabe des § 574 Absatz 1 Nummer 1, Absatz 2 der Zivilprozessordnung statt. (2) Die Rechtsbeschwerde ist innerhalb eines Monats einzulegen. (3) Die Rechtsbeschwerdefri

Zivilprozessordnung - ZPO | § 710 Ausnahmen von der Sicherheitsleistung des Gläubigers


Kann der Gläubiger die Sicherheit nach § 709 nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten leisten, so ist das Urteil auf Antrag auch ohne Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären, wenn die Aussetzung der Vollstreckung dem Gläub

Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz - AVAG 2001 | § 20 Sicherheitsleistung durch den Verpflichteten


(1) Solange die Zwangsvollstreckung aus einem Titel, der auf Leistung von Geld lautet, nicht über Maßregeln der Sicherung hinausgehen darf, ist der Verpflichtete befugt, die Zwangsvollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe des Betrages abz

Referenzen - Urteile

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Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Sept. 2015 - IX ZB 47/14 zitiert oder wird zitiert von 5 Urteil(en).

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Sept. 2015 - IX ZB 47/14 zitiert 4 Urteil(e) aus unserer Datenbank.

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Juni 2012 - IX ZB 183/09

bei uns veröffentlicht am 14.06.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 183/09 vom 14. Juni 2012 in dem Vollstreckbarerklärungsverfahren Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser und die Richter Prof. Dr. Gehrlein, Vill, Dr. Fischer un

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. März 2015 - IX ZB 38/14

bei uns veröffentlicht am 26.03.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB38/14 vom 26. März 2015 in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richterin Lohmann, die Richter Dr. Pape, Grupp und die Richterin Möhring

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Mai 2014 - IX ZB 26/13

bei uns veröffentlicht am 15.05.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 26/13 vom 15. Mai 2014 in dem Verfahren auf Vollstreckbarerklärung Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Brüssel I-VO Art. 34 Nr. 2 Die Vollstreckbarerklärung eines polnischen Versäumnisurteils

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 26. Feb. 2010 - 5 W 68/09

bei uns veröffentlicht am 26.02.2010

Tenor 1. Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Vorsitzenden der 1. Zivilkammer des Landgerichts Heilbronn vom 30.11.2009 - 1 O 147/09 Ba - wird zurückgewiesen. 2. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten der Beschwerde.
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Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Juli 2018 - IX ZB 10/18

bei uns veröffentlicht am 19.07.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 10/18 vom 19. Juli 2018 in dem Verfahren auf Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Entscheidung Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja EGV 44/2001 Art. 34 Nr. 1; GG Art. 5 Abs. 1 Die Vollst