Herr Prof. Dr. Godehard Kayser, Richter am Bundesgerichtshof, IX. Zivilsenat

Herr Prof. Dr. Godehard Kayser, Richter am Bundesgerichtshof, IX. Zivilsenat
Urteile

Gericht


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

Prof. Dr. Godehard Kayser (*6. Oktober 1954 in Berlin) war vom 4. Juli 2001 bis zum 30. Juni 2020 Richter am Bundesgerichtshof und ab April 2008 stellvertretender Vorsitzender des IX. Zivilsenats, dessen Vorsitz er am 17. November 2010 übernahm – ein Amt, das er bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand innehatte. Der IX. Zivilsenat ist unter anderem für Insolvenzrecht sowie die Haftung von Rechtsanwälten und Steuerberatern zuständig.

Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen trat Kayser 1981 in den höheren Justizdienst Nordrhein-Westfalens ein. Erste Stationen als Proberichter führten ihn ans Landgericht Münster und Dortmund sowie an Amtsgerichte in Unna und Lünen. 1986 wurde er zum Richter am Landgericht Münster ernannt. Während seiner Abordnungen an den BGH und später an das Bundesverfassungsgericht (1988–1991) verfestigte sich sein wissenschaftliches Fundament.

1991 folgte seine Beförderung zum Richter am Oberlandesgericht Hamm, dessen richterliche Erfahrungen ihn auf die Berufung nach Karlsruhe im Jahr 2001 vorbereiteten. Dort gestaltete er die IX. Senats-Rechtsprechung zur Insolvenz und Berufshaftung bis 2020 maßgeblich mit.

Kayser ist Honorarprofessor an der Universität Münster (seit 2008) und Mitglied im Herausgeberbeirat der „Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (ZIP)“. Er ist zudem Mitherausgeber sowohl des Heidelberger als auch des Münchener Kommentars zur Insolvenzordnung – Standardwerke für Insolvenzrechtler.

Wissenschaftlich hat er u. a. die 2006 erschienene Arbeit „Die Lebensversicherung in der Insolvenz des Arbeitgebers“veröffentlicht – seine Dissertation an der Universität Münster. Zudem war er bis 2020 Präsident von INSOL Europe und Mitherausgeber des „Festschrift für Godehard Kayser“ (2019), was sein internationales Standing unterstreicht.

Sein Ruhestand markierte nicht das Ende seines Wirkens: Er sitzt weiterhin im Herausgeberbeirat der ZIP und engagiert sich in hochschulischen und justizinstitutionellen Gremien.

Prof. Kayser verbindet langjährige richterliche Praxis und wissenschaftliches Wirken – von OLG über BVerfG bis BGH. Als Vorsitzender des IX. Zivilsenats hat er das deutsche Insolvenzrecht entscheidend geprägt. Seine Lehr- und Publikationstätigkeit zeugt von einer tiefen Verankerung in der juristischen Fachwelt, die weit über Karlsruhe hinaus Wirkung zeigt.

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