Abfallrecht

Abfallrecht

erstmalig veröffentlicht: 27.09.2023, letzte Fassung: 24.03.2024

Das Abfallrecht regelt in Deutschland den Umgang mit Abfällen, wobei es das Ziel verfolgt, Mensch und Umwelt vor möglichen Gefahren zu schützen und einen nachhaltigen Umgang mit Ressourcen zu fördern.

Als Anwalt, der sich mit dem Abfallrecht beschäftigt, stößt man auf eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen, die sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene erlassen wurden.

Das zentrale Gesetz in diesem Bereich ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), welches die europäischen Vorgaben des Abfallrechts in deutsches Recht umsetzt. Das KrWG verfolgt das Ziel der Abfallvermeidung und -verwertung und stellt das Prinzip der Nachhaltigkeit in den Vordergrund.

 

Einige wichtige Begriffe und Prinzipien im Abfallrecht sind:

Abfallhierarchie: Sie legt fest, in welcher Reihenfolge Maßnahmen zur Abfallbehandlung bevorzugt werden sollen, wobei die Vermeidung von Abfall an erster Stelle steht, gefolgt von der Vorbereitung zur Wiederverwendung, dem Recycling, sonstiger Verwertung (z.B. energetisch) und schließlich der Beseitigung.

Abfall: Gemäß § 3 Abs. 1 KrWG ist Abfall jeder Stoff oder Gegenstand, der entledigt, verwertet oder beseitigt werden soll.

Gefährlicher Abfall: Abfälle, die eine oder mehrere gefährliche Eigenschaften aufweisen und somit potenziell schädlich für die Umwelt oder die menschliche Gesundheit sind (z.B. giftige oder explosive Stoffe).
Zudem gibt es diverse spezifische Verordnungen, die je nach Abfallart oder -thematik Anwendung finden, wie z.B.:

Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV): Sie enthält eine detaillierte Liste von Abfällen und ordnet diesen jeweils einen Abfallschlüssel zu.

Gewerbeabfallverordnung: Diese regelt die getrennte Sammlung, den Transport und die Verwertung von gewerblichen Siedlungsabfällen sowie von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen.

ElektroG (Elektro- und Elektronikgerätegesetz): Dieses Gesetz regelt die Rücknahme und Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten.Darüber hinaus sind für die Durchführung des Abfallrechts die Bundesländer zuständig, die eigene Abfallwirtschaftspläne und -konzepte erstellen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt im Abfallrecht sind die Produzentenverantwortung und das Erweiterte Herstellerverantwortungssystem (EHR). Hersteller sind nach dem KrWG verpflichtet, Produkte so zu gestalten, dass sie am Ende ihres Lebenszyklus leicht verwertet oder entsorgt werden können. Zudem können sie verpflichtet sein, Produkte nach Gebrauch zurückzunehmen.

 

Für Anwälte im Bereich des Abfallrechts ist es essentiell, die vielschichtigen Regelungen und deren Umsetzung in der Praxis zu kennen. Das Abfallrecht betrifft zahlreiche Akteure, von Produzenten über Entsorger bis hin zu Verbrauchern, und wirft eine Fülle von juristischen Fragen auf – von Haftungsfragen bis hin zu spezifischen Anforderungen an die Abfallentsorgung und -verwertung. 

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