Zivilprozessordnung - ZPO | § 565 Anzuwendende Vorschriften des Berufungsverfahrens
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Zivilprozessordnung Inhaltsverzeichnis
Die für die Berufung geltenden Vorschriften über die Anfechtbarkeit der Versäumnisurteile, über die Verzichtsleistung auf das Rechtsmittel und seine Zurücknahme, über die Rügen der Unzulässigkeit der Klage und über die Einforderung, Übersendung und Zurücksendung der Prozessakten sind auf die Revision entsprechend anzuwenden. Die Revision kann ohne Einwilligung des Revisionsbeklagten nur bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung des Revisionsbeklagten zur Hauptsache zurückgenommen werden.
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Rechtsanwalt
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EN, DEWirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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14/01/2016 11:52
Ein Vorbehalt der Vertragsstrafe bei Abnahme ist jedenfalls dann nicht erforderlich, wenn der Besteller bereits vor Abnahme die Aufrechnung mit der Vertragsstrafe erklärt hat.
SubjectsAllgemein
05/12/2013 10:56
Wurde ein bestehendes Wettbewerbsverbot verletzt, kann ein Anspruch auf Auskunft über die verbotswidrig für Konkurrenzunternehmen vermittelten Geschäfte bestehen.
20/01/2012 15:47
dies gilt auch für die deliktische Haftung wegen Kapitalanlagebetruges-BGH vom 29.05.00 - Az:II ZR 280/98
SubjectsStrafrecht
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published on 27/10/2022 14:24
Streitgegenständlich ist vorliegend die Ersatzpflicht des GmbH-Geschäftsführers einer insolventen Gesellschaft.
Für den Beginn der Ersatzpficht des Geschäftsführers gem. § 64 Abs. 2 GmbHG (aF: weggefallen; nF: §
published on 11/02/2020 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZR 130/19 vom 11. Februar 2020 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2020:110220BIIZR130.19.0 Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 11. Februar 2020 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Drescher und die
published on 20/03/2013 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZR 265/12 vom 20. März 2013 in dem Rechtsstreit LG Cottbus - Az. 1 S 142/11 vom 20.06.2012; AG Lübben - Az. 20 C 226/10 vom 28.07.2011; Vorsitzende Richterin Mayen, die Richterin Harsdorf-Gebhardt, die Richter Dr. Kar
published on 03/01/2020 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZR 98/19 vom 3. Januar 2020 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2020:030120BIIZR98.19.0 Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 3. Januar 2020 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Drescher und die Richt
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