Zivilprozessordnung - ZPO | § 236 Wiedereinsetzungsantrag
Zivilprozessordnung - ZPO | § 236 Wiedereinsetzungsantrag
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Zivilprozessordnung Inhaltsverzeichnis
(1) Die Form des Antrags auf Wiedereinsetzung richtet sich nach den Vorschriften, die für die versäumte Prozesshandlung gelten.
(2) Der Antrag muss die Angabe der die Wiedereinsetzung begründenden Tatsachen enthalten; diese sind bei der Antragstellung oder im Verfahren über den Antrag glaubhaft zu machen. Innerhalb der Antragsfrist ist die versäumte Prozesshandlung nachzuholen; ist dies geschehen, so kann Wiedereinsetzung auch ohne Antrag gewährt werden.
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Rechtsanwalt
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EN, DEWirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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11/11/2013 13:15
Reicht eine mittellose Partei einen vollständigen Prozesskostenhilfeantrag ein, so kann dies kausal für die versäumte Rechtsmittelfrist sein.
SubjectsZivilprozessrecht
17/10/2013 13:21
Die Faxübermittlung fristwahrender Schriftsätze darf einem Auszubildenden nur dann übertragen werden, wenn dieser mit einer solchen Tätigkeit vertraut ist.
SubjectsZivilprozessrecht
21/08/2013 17:15
Ein Antrag auf Restschuldbefreiung ist unzulässig, wenn er innerhalb von drei Jahren nach rechtskräftiger Versagung in einem früheren Verfahren gestellt wurde.
SubjectsInsolvenzrecht
19/03/2013 12:38
zu den Voraussetzungen eines Verstoßes gegen anwaltliche Sorgfaltspflichten-BGH vom 22.01.13-Az:VIII ZB 46/12
SubjectsWirtschaftsrecht
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published on 19/11/2024 13:52
ZPO § 130a Abs. 3, Abs. 4
Das Fehlen der nach § 130a Abs. 3 ZPO erforderlichen einfachen Signatur einer auf einem sicheren Übermittlungsweg als elektronisches Dokument eingereichten Klageschrift kann nur dann ausnahmsweise unschäd
SubjectsZivilprozessrecht
published on 25/10/2024 22:35
Wiedereinsetzung, elektronischer Fristenkalender
Auch bei einer elektronischen Kalenderführung bedarf es einer Kontrolle des Fristenkalenders, um Datenverarbeitungsfehler des eingesetzten Programms sowie Eingabefehler oder -versäumniss
SubjectsZivilprozessrecht
published on 05/05/2022 11:26
Vorliegend begehrte die Klägerin die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde (§ 233 Satz 1 ZPO iVm § 544 Abs. 1 Satz 2 ZPO aF) der Revision in dem Urteil
SubjectsZivilprozessrecht
published on 13/02/2020 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 39/19 vom 13. Februar 2020 in dem Verfahren auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 4a Abs. 1, § 302 Nr. 1 Verbindlichkeiten des Schuldners aus einer
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