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§ 141Amtlich · § 5 UrhG

Inkrafttreten

Zeitreise: 04.02.2026‹ § 139b

(1) Dieses Gesetz tritt am ersten Kalendertag des vierten auf seine Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.

(2) Die §§ 14, 48, 54, 131 Abs. 4 treten am Tage der Verkündung in Kraft.

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Ende des Gesetzes