Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz - WBVG | § 2 Ausnahmen vom Anwendungsbereich
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Gesetz zur Regelung von Verträgen über Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen Inhaltsverzeichnis
Dieses Gesetz ist nicht anzuwenden auf Verträge über
- 1.
Leistungen der Krankenhäuser, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen im Sinne des § 107 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, - 2.
Leistungen der Internate der Berufsbildungs- und Berufsförderungswerke, - 3.
Leistungen im Sinne des § 41 des Achten Buches Sozialgesetzbuch, - 4.
Leistungen, die im Rahmen von Kur- oder Erholungsaufenthalten erbracht werden.
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2 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
(1) Junge Volljährige erhalten geeignete und notwendige Hilfe nach diesem Abschnitt, wenn und solange ihre Persönlichkeitsentwicklung eine selbstbestimmte, eigenverantwortliche und selbständige Lebensführung nicht gewährleistet. Die Hilfe wird in der
(1) Krankenhäuser im Sinne dieses Gesetzbuchs sind Einrichtungen, die 1. der Krankenhausbehandlung oder Geburtshilfe dienen,2. fachlich-medizinisch unter ständiger ärztlicher Leitung stehen, über ausreichende, ihrem Versorgungsauftrag entsprechende d
{{shorttitle}} zitiert {{count_recursive}} §§ in anderen Gesetzen.
1 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 11.12.2013 00:00
Tenor
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 12.09.2013 wird zurückgewiesen. Der Antragsgegner trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin in beiden Rechtszügen zur Hälfte.
1Gr
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