Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz - WBVG | § 11 Kündigung durch den Verbraucher

(1) Der Verbraucher kann den Vertrag spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf desselben Monats schriftlich kündigen. Bei einer Erhöhung des Entgelts ist eine Kündigung jederzeit zu dem Zeitpunkt möglich, zu dem der Unternehmer die Erhöhung des Entgelts verlangt. In den Fällen des § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2 kann der Verbraucher nur alle Verträge einheitlich kündigen. Bei Verträgen im Sinne des § 1 Absatz 2 Satz 2 hat der Verbraucher die Kündigung dann gegenüber allen Unternehmern zu erklären.

(2) Innerhalb von zwei Wochen nach Beginn des Vertragsverhältnisses kann der Verbraucher jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Wird dem Verbraucher erst nach Beginn des Vertragsverhältnisses eine Ausfertigung des Vertrags ausgehändigt, kann der Verbraucher auch noch bis zum Ablauf von zwei Wochen nach der Aushändigung kündigen.

(3) Der Verbraucher kann den Vertrag aus wichtigem Grund jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn ihm die Fortsetzung des Vertrags bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zuzumuten ist.

(4) Die Absätze 2 und 3 sind in den Fällen des § 1 Absatz 2 auf jeden der Verträge gesondert anzuwenden. Kann der Verbraucher hiernach einen Vertrag kündigen, ist er auch zur Kündigung der anderen Verträge berechtigt. Er hat dann die Kündigung einheitlich für alle Verträge und zu demselben Zeitpunkt zu erklären. Bei Verträgen im Sinne des § 1 Absatz 2 Satz 2 hat der Verbraucher die Kündigung gegenüber allen Unternehmern zu erklären.

(5) Kündigt der Unternehmer in den Fällen des § 1 Absatz 2 einen Vertrag, kann der Verbraucher zu demselben Zeitpunkt alle anderen Verträge kündigen. Die Kündigung muss unverzüglich nach Zugang der Kündigungserklärung des Unternehmers erfolgen. Absatz 4 Satz 3 und 4 ist entsprechend anzuwenden.

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Heimrecht: Pflegeheime dürfen Preise nicht ohne Zustimmung der Bewohner erhöhen

09.09.2016

Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil die Rechte von Heimbewohnern gestärkt.
Sozialrecht

Referenzen - Gesetze | § 11 WBVG

§ 11 WBVG zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

§ 11 WBVG wird zitiert von 1 anderen §§ im Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz.

Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz - WBVG | § 13 Nachweis von Leistungsersatz und Übernahme von Umzugskosten


(1) Hat der Verbraucher nach § 11 Absatz 3 Satz 1 aufgrund eines vom Unternehmer zu vertretenden Kündigungsgrundes gekündigt, ist der Unternehmer dem Verbraucher auf dessen Verlangen zum Nachweis eines angemessenen Leistungsersatzes zu zumutbaren Bed
§ 11 WBVG zitiert 1 andere §§ aus dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz.

Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz - WBVG | § 1 Anwendungsbereich


(1) Dieses Gesetz ist anzuwenden auf einen Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem volljährigen Verbraucher, in dem sich der Unternehmer zur Überlassung von Wohnraum und zur Erbringung von Pflege- oder Betreuungsleistungen verpflichtet, die der

Referenzen - Urteile | § 11 WBVG

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8 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 11 WBVG.

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Mai 2016 - III ZR 279/15

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Amtsgericht Nürnberg Endurteil, 24. Feb. 2016 - 19 C 8850/15

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Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.192,65 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5% Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 19.3.2015 zu bezahlen. 2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Landgericht Nürnberg-Fürth Hinweisbeschluss, 12. Jan. 2017 - 5 S 2253/16

bei uns veröffentlicht am 12.01.2017

Tenor 1. Die Kammer beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Nürnberg vom 24.02.2015, Az. 19 C 8850/15, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil sie einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlic

Bundesgerichtshof Urteil, 04. Okt. 2018 - III ZR 292/17

bei uns veröffentlicht am 04.10.2018

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Bundesgerichtshof Urteil, 05. Apr. 2018 - III ZR 36/17

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 36/17 Verkündet am: 5. April 2018 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja WBVG § 14 Abs. 1 S

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 13. Aug. 2015 - I-6 U 182/14

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Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das am 25. Juni 2014 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (12 O 273/13) teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst: I. Die Beklagte wird unter Abwe

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 22. Aug. 2014 - 12 U 127/13

bei uns veröffentlicht am 22.08.2014

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das am 27.08.2013 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung

Landgericht Mainz Urteil, 31. Mai 2013 - 4 O 113/12

bei uns veröffentlicht am 31.05.2013

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung wird zitiert Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sec

Referenzen

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