Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz - WBVG | § 16 Unwirksamkeit abweichender Vereinbarungen

Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz - WBVG | § 16 Unwirksamkeit abweichender Vereinbarungen
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Von den Vorschriften dieses Gesetzes zum Nachteil des Verbrauchers abweichende Vereinbarungen sind unwirksam.

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09/09/2016 15:08

Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil die Rechte von Heimbewohnern gestärkt.
SubjectsSozialrecht
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published on 12/05/2016 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 279/15 Verkündet am: 12. Mai 2016 P e l l o w s k i Justizobersekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja WBVG § 7 A
published on 05/04/2018 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 36/17 Verkündet am: 5. April 2018 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja WBVG § 14 Abs. 1 S
published on 23/03/2016 00:00

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu unterlassen,
published on 13/08/2015 00:00

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das am 25. Juni 2014 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (12 O 273/13) teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst: I. Die Beklagte wird unter Abwe
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