(1) Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts (§ 49 Nr. 2) steht den Beteiligten die Revision unter Übergehung der Berufungsinstanz zu, wenn der Kläger und der Beklagte der Einlegung der Sprungrevision schriftlich zustimmen und wenn sie von dem Verwaltungsgericht im Urteil oder auf Antrag durch Beschluß zugelassen wird. Der Antrag ist innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils schriftlich zu stellen. Die Zustimmung zu der Einlegung der Sprungrevision ist dem Antrag oder, wenn die Revision im Urteil zugelassen ist, der Revisionsschrift beizufügen.

(2) Die Revision ist nur zuzulassen, wenn die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 1 oder 2 vorliegen. Das Bundesverwaltungsgericht ist an die Zulassung gebunden. Die Ablehnung der Zulassung ist unanfechtbar.

(3) Lehnt das Verwaltungsgericht den Antrag auf Zulassung der Revision durch Beschluß ab, beginnt mit der Zustellung dieser Entscheidung der Lauf der Frist für den Antrag auf Zulassung der Berufung von neuem, sofern der Antrag in der gesetzlichen Frist und Form gestellt und die Zustimmungserklärung beigefügt war. Läßt das Verwaltungsgericht die Revision durch Beschluß zu, beginnt der Lauf der Revisionsfrist mit der Zustellung dieser Entscheidung.

(4) Die Revision kann nicht auf Mängel des Verfahrens gestützt werden.

(5) Die Einlegung der Revision und die Zustimmung gelten als Verzicht auf die Berufung, wenn das Verwaltungsgericht die Revision zugelassen hat.

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zitiert oder wird zitiert von 6 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 78 Rechtsmittel


(1) Das Urteil des Verwaltungsgerichts, durch das die Klage in Rechtsstreitigkeiten nach diesem Gesetz als offensichtlich unzulässig oder offensichtlich unbegründet abgewiesen wird, ist unanfechtbar. Das gilt auch, wenn nur das Klagebegehren gegen di
wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 144


(1) Ist die Revision unzulässig, so verwirft sie das Bundesverwaltungsgericht durch Beschluß. (2) Ist die Revision unbegründet, so weist das Bundesverwaltungsgericht die Revision zurück. (3) Ist die Revision begründet, so kann das Bundesverwa

Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 139


(1) Die Revision ist bei dem Gericht, dessen Urteil angefochten wird, innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils oder des Beschlusses über die Zulassung der Revision nach § 134 Abs. 3 Satz 2 schriftlich einzulegen. Die Revisions

Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 49


Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet über das Rechtsmittel 1. der Revision gegen Urteile des Oberverwaltungsgerichts nach § 132,2. der Revision gegen Urteile des Verwaltungsgerichts nach §§ 134 und 135,3. der Beschwerde nach § 99 Abs. 2 und § 133
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 132


(1) Gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (§ 49 Nr. 1) und gegen Beschlüsse nach § 47 Abs. 5 Satz 1 steht den Beteiligten die Revision an das Bundesverwaltungsgericht zu, wenn das Oberverwaltungsgericht oder auf Beschwerde gegen die Nichtzulas

Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 49


Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet über das Rechtsmittel 1. der Revision gegen Urteile des Oberverwaltungsgerichts nach § 132,2. der Revision gegen Urteile des Verwaltungsgerichts nach §§ 134 und 135,3. der Beschwerde nach § 99 Abs. 2 und § 133

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Verwaltungsgericht Berlin Urteil, 1. Juni 2021 - 9 K 135/20 A

bei uns veröffentlicht am 07.01.2024

Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem Klageverfahren entschieden, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht befugt ist, Asylsuchende ohne Ausschöpfung milderer Mittel zur Preisgabe ihrer Handyzugangsdaten zu verpflich

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 16. Feb. 2023 - 1 C 19/21

bei uns veröffentlicht am 07.01.2024

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass die Auswertung digitaler Datenträger, insbesondere Mobiltelefone, durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Asylverfahren ohne ausreichende Berücksich

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 12. März 2015 - W 3 K 14.627

bei uns veröffentlicht am 12.03.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistu

Verwaltungsgericht München Urteil, 21. Nov. 2014 - M 6a K 14.3072

bei uns veröffentlicht am 21.11.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung od

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 16. März 2015 - B 3 K 14.15

bei uns veröffentlicht am 16.03.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch den Beklagten durch Sicherheitsleistung ode

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 04. März 2015 - W 6 K 14.1304

bei uns veröffentlicht am 04.03.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i

Verwaltungsgericht München Urteil, 21. Nov. 2014 - M 6a K 14.3069

bei uns veröffentlicht am 21.11.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

Verwaltungsgericht München Urteil, 19. Sept. 2014 - 6a K 14.3228

bei uns veröffentlicht am 19.09.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistu

Verwaltungsgericht München Urteil, 09. Aug. 2016 - M 1 K 16.338

bei uns veröffentlicht am 09.08.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger haben als Gesamtschuldner die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläuf

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 19. März 2015 - AN 11 K 14.1539

bei uns veröffentlicht am 19.03.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Abweichend hiervon trägt der Beklagte die aussonderbaren Kosten des Termins vom

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 24. Mai 2016 - B 5 K 15.452

bei uns veröffentlicht am 24.05.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger begehrt die rückwirkende Zahlung höherer Diens

Verwaltungsgericht München Urteil, 22. Apr. 2015 - M 6b K 14.2446

bei uns veröffentlicht am 22.04.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München Aktenzeichen: M 6b K 14.2446 Im Namen des Volkes Urteil vom 22. April 2015 6b. Kammer Sachgebiets-Nr. 250 Hauptpunkte: Kläger war zuletzt zum ... Dezember 2012

Verwaltungsgericht München Urteil, 21. Nov. 2014 - M 6a K 14.3866

bei uns veröffentlicht am 21.11.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 04. Dez. 2018 - 25 K 7243/15

bei uns veröffentlicht am 04.12.2018

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Die Berufung und die Sprungrevision werden zugelassen. 1Tatbestand 2Der Kläger wendet sich gegen die Genehmig

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 28. Nov. 2018 - 6 C 4/18

bei uns veröffentlicht am 28.11.2018

Tatbestand 1 Der in Berlin wohnhafte Kläger ist Jäger. Er ist im Besitz eines Jahresjagdscheins, der noch bis zum 31. März 2020 gültig ist, und geht in einem Revier in B

Bundessozialgericht Urteil, 28. Aug. 2018 - B 8 SO 31/16 R

bei uns veröffentlicht am 28.08.2018

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Neubrandenburg vom 28. April 2016 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückve

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 21. Juni 2018 - 9 C 2/17

bei uns veröffentlicht am 21.06.2018

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Heranziehung zu einer Vorausleistung auf einen Straßenbeitrag nach hessischem Landesrecht.

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 23. Mai 2018 - A 1 K 17/17

bei uns veröffentlicht am 23.05.2018

Tenor Soweit die Klage zurückgenommen wurde, wird das Verfahren eingestellt.Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger zu 1. den subsidiären Schutzstatus zuzuerkennen und festzustellen, dass bezüglich der Kläger zu 2. - 6. Abschiebungsverbote nach §

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 26. Apr. 2018 - 3 C 11/16

bei uns veröffentlicht am 26.04.2018

Tatbestand 1 Die Klägerin betreibt in S. (Thüringen) eine Fachklinik für Psychosomatik, Psychiatrie und Psychotherapie.

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 13. Apr. 2018 - A 4 K 6467/17

bei uns veröffentlicht am 13.04.2018

Tenor Der Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 24.07.2017 wird aufgehoben.Die Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. Tatbestand   1 Die Kläger wenden sich dagegen, dass ihre Asylanträge im schrif

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 27. Feb. 2018 - 7 C 26/16

bei uns veröffentlicht am 27.02.2018

Tatbestand 1 Der Kläger, eine bundesweit tätige, nach § 3 UmwRG anerkannte Umweltvereinigung, begehrt die Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die beigeladene Stadt

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 27. Feb. 2018 - 7 C 30/17

bei uns veröffentlicht am 27.02.2018

Tatbestand 1 Der Kläger, eine bundesweit tätige, nach § 3 UmwRG anerkannte Umweltvereinigung, begehrt die Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die beigeladene Stadt

Verwaltungsgericht Greifswald Urteil, 07. Feb. 2018 - 3 A 1089/17 As HGW

bei uns veröffentlicht am 07.02.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. 3. Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betra

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 13. Dez. 2017 - 3 A 26/17

bei uns veröffentlicht am 13.12.2017

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger, einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar, für die Beigeladene jedoch nur gegen Sicher

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 13. Dez. 2017 - 3 A 38/17

bei uns veröffentlicht am 13.12.2017

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger, einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar, für die Beigeladene jedoch nur gegen Sicher

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 13. Dez. 2017 - 3 A 59/17

bei uns veröffentlicht am 13.12.2017

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger, einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar, für die Beigeladene jedoch nur gegen Sicher

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 13. Dez. 2017 - 3 A 142/17

bei uns veröffentlicht am 13.12.2017

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger, einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar, für die Beigeladene jedoch nur gegen Si

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 13. Dez. 2017 - 3 A 30/17

bei uns veröffentlicht am 13.12.2017

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger, einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar, für die Beigeladene jedoch nur gegen Sic

Bundessozialgericht Urteil, 05. Dez. 2017 - B 12 P 2/16 R

bei uns veröffentlicht am 05.12.2017

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 10. Dezember 2015 wird als unzulässig verworfen.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 18. Okt. 2017 - 4 C 5/16

bei uns veröffentlicht am 18.10.2017

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt die Genehmigung, eine Wohnung als Ferienwohnung zu nutzen. 2

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 01. Aug. 2017 - 2 K 463/17

bei uns veröffentlicht am 01.08.2017

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.Die Berufung und die Sprungrevision werden zugelassen. Tatbestand 1 Der Kläger macht gegenüber dem Beklagten eine

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 14. März 2017 - 3 A 158/16

bei uns veröffentlicht am 14.03.2017

Tenor Die Klage wird auf Kosten des Klägers abgewiesen. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des vollstreckbaren Bet

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 14. März 2017 - 3 A 33/17

bei uns veröffentlicht am 14.03.2017

Tenor Die Klage wird auf Kosten des Klägers abgewiesen. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des vollstreckbaren Bet

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 27. Feb. 2017 - 3 C 1/17

bei uns veröffentlicht am 27.02.2017

Gründe 1 Die Revision ist unzulässig und deshalb zu verwerfen. 2 Di

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 17. Nov. 2016 - 2 C 3/16

bei uns veröffentlicht am 17.11.2016

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über den Freizeitausgleich bei Bereitschaftsdienstzeiten im Polizeivollzugsdienst.

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 17. Aug. 2016 - 3 K 3698/15

bei uns veröffentlicht am 17.08.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen.  Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.  Die Berufung wird zugelassen.  Die Sprungrevision wird zugelassen. 1T a t b e s t a n d 2Der am 00.00.0000 geborene Kläger ist als Lehrer im Tarifbeschäftigtenverhältnis

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 06. Juli 2016 - 8 A 155/15

bei uns veröffentlicht am 06.07.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Revision wird zugelasse

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 23. Juni 2016 - 2 C 18/15

bei uns veröffentlicht am 23.06.2016

Tatbestand 1 Das Revisionsverfahren betrifft die Wahrnehmung der arbeitsschutzrechtlichen Pflichten an einer Universität. Im Streit steht die Frage, ob einem Lehrstuhlin

Verwaltungsgericht Greifswald Urteil, 09. Juni 2016 - 6 A 59/15

bei uns veröffentlicht am 09.06.2016

Tenor Soweit der Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt wurde, wird das Verfahren eingestellt. Der Bescheid des Beklagten vom 10.02.2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 10.12.2014 und des Abänderungsbescheids vom 12.03.2015

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 03. März 2016 - 3 PKH 3/15, 3 PKH 3/15 (3 B 39/15)

bei uns veröffentlicht am 03.03.2016

Gründe 1 Dem Kläger kann für die Durchführung des Beschwerdeverfahrens BVerwG 3 B 39.15 gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Gerichtsbescheid des Verwaltungsgeri

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 01. März 2016 - 22 K 7814/15

bei uns veröffentlicht am 01.03.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger als Gesamtschuldner. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des au

Verwaltungsgericht Hamburg Urteil, 09. Feb. 2016 - 4 K 6243/14

bei uns veröffentlicht am 09.02.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen tragen die Kläger. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vol

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 11. Nov. 2015 - 21 K 450/15

bei uns veröffentlicht am 11.11.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 11. Nov. 2015 - 6 C 67/14

bei uns veröffentlicht am 11.11.2015

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt, ihm Waffenscheine zu erteilen. 2 D

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 05. Nov. 2015 - 15 K 6181/14

bei uns veröffentlicht am 05.11.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. 1Tatbestand 2Der Kläger steht als Technischer Fernmeldeoberamtsrat (Besoldungsgruppe A13 Z) im Dienst der Beklagten. Ab dem Sommer 1994 war er in der Generaldirektion U.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 16. Sept. 2015 - 3 C 9/14

bei uns veröffentlicht am 16.09.2015

Tatbestand 1 Die Kläger sind Krankenkassen oder Zusammenschlüsse von Krankenkassen mit Sitz in Bayern. Sie streiten mit der beigeladenen Krankenhausträgerin über die Höh

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 28. Aug. 2015 - 1 K 1369/15

bei uns veröffentlicht am 28.08.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des aufgrund des Urteils

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 23. Juli 2015 - 7 C 10/13

bei uns veröffentlicht am 23.07.2015

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Hähnchenmast ohne die Auflage, zur Minder

Verwaltungsgericht Koblenz Zwischenurteil, 16. Juli 2015 - 4 K 118/15.KO

bei uns veröffentlicht am 16.07.2015

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung zitiert Tenor Die Klage ist unzulässig. Die Kostenentscheidung bleibt der Endentscheidung vorbehalten. Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen ein

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 18. Juni 2015 - 1 A 27/12

bei uns veröffentlicht am 18.06.2015

Tenor Hinsichtlich der Kläger zu 3), 4) und 5) wird das Verfahren eingestellt. Der Bescheid des Beklagten vom 01.03.2012 - Az.: VIII 421 - wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Der Beklagte und die Beigeladene tragen jeweils z

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Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet über das Rechtsmittel 1. der Revision gegen Urteile des Oberverwaltungsgerichts nach § 132,2. der Revision gegen Urteile des Verwaltungsgerichts nach §§ 134 und 135,3. der Beschwerde nach § 99 Abs. 2 und § 133 Abs. 1 dieses...
(1) Gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (§ 49 Nr. 1) und gegen Beschlüsse nach § 47 Abs. 5 Satz 1 steht den Beteiligten die Revision an das Bundesverwaltungsgericht zu, wenn das Oberverwaltungsgericht oder auf Beschwerde gegen die Nichtzulassung das...