In den Fällen des § 1899 Abs. 2 und 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs erhält der Betreuer eine Vergütung nach § 1 Abs. 2 in Verbindung mit § 3; für seine Aufwendungen kann er Vorschuss und Ersatz nach § 1835 des Bürgerlichen Gesetzbuchs mit Ausnahme der Aufwendungen im Sinne von § 1835 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs beanspruchen. Ist im Fall des § 1899 Absatz 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Verhinderung tatsächlicher Art, sind die Vergütung und der Aufwendungsersatz nach § 4 in Verbindung mit § 5 sowie die Pauschale nach § 5a Absatz 1 zu bewilligen und im Fall des § 5 nach Tagen zu teilen; § 187 Absatz 1 und § 188 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gelten entsprechend.

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Anwälte | Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch Art 9 Verjährung von Ordnungsmitteln

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Sandra Ruppin

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1 Artikel zitieren Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch Art 9 Verjährung von Ordnungsmitteln.

Vergütung des Betreuers nach dem Tod der betreuten Person

von Rechtsanwältin Sandra Ruppin, Rechtsanwältin Sandra Ruppin
06.02.2014

Eine rechtliche Betreuung wird durch ein Gericht immer dann angeordnet, wenn eine Person ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann und eine Vorsorgevollmacht fehlt. Mit dem Tod der betreuten Person endet grundsätzlich auch die Aufgabe d
Erbrecht

Referenzen - Gesetze | Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch Art 9 Verjährung von Ordnungsmitteln

Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch Art 9 Verjährung von Ordnungsmitteln zitiert oder wird zitiert von 8 §§.

Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch Art 9 Verjährung von Ordnungsmitteln wird zitiert von 2 anderen §§ im Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch.

Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz - VBVG | § 7 Vergütung und Aufwendungsersatz für Betreuungsvereine


(1) Ist ein Vereinsbetreuer bestellt, so ist dem Verein eine Vergütung und Aufwendungsersatz nach § 1 Abs. 2 in Verbindung mit den §§ 4 bis 5a zu bewilligen. § 1 Abs. 1 sowie § 1835 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs finden keine Anwendung. (2)

Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz - VBVG | § 9 Abrechnungszeitraum für die Betreuungsvergütung


Die Vergütung kann nach Ablauf von jeweils drei Monaten für diesen Zeitraum geltend gemacht werden. Dies gilt nicht für die Geltendmachung von Vergütung und Aufwendungsersatz in den Fällen des § 6.
Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch Art 9 Verjährung von Ordnungsmitteln zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 187 Fristbeginn


(1) Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt. (2) Ist der Beginn

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 188 Fristende


(1) Eine nach Tagen bestimmte Frist endigt mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist. (2) Eine Frist, die nach Wochen, nach Monaten oder nach einem mehrere Monate umfassenden Zeitraum - Jahr, halbes Jahr, Vierteljahr - bestimmt ist, endigt im Fa
Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch Art 9 Verjährung von Ordnungsmitteln zitiert 4 andere §§ aus dem Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch.

Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz - VBVG | § 4 Vergütung des Betreuers


(1) Die dem Betreuer nach § 1 Absatz 2 zu bewilligende Vergütung bestimmt sich nach monatlichen Fallpauschalen, die in den Vergütungstabellen A bis C der Anlage festgelegt sind. (2) Die Vergütung des Betreuers richtet sich nach Vergütungstabelle

Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz - VBVG | § 5 Fallpauschalen


(1) Die Höhe der Fallpauschalen nach § 4 Absatz 1 richtet sich nach 1. der Dauer der Betreuung,2. dem gewöhnlichen Aufenthaltsort des Betreuten und3. dem Vermögensstatus des Betreuten. (2) Hinsichtlich der Dauer der Betreuung wird bei der Berechn

Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz - VBVG | § 1 Feststellung der Berufsmäßigkeit und Vergütungsbewilligung


(1) Das Familiengericht hat die Feststellung der Berufsmäßigkeit gemäß § 1836 Abs. 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu treffen, wenn dem Vormund in einem solchen Umfang Vormundschaften übertragen sind, dass er sie nur im Rahmen seiner Berufsausü

Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz - VBVG | § 3 Stundensatz des Vormunds


(1) Die dem Vormund nach § 1 Abs. 2 zu bewilligende Vergütung beträgt für jede Stunde der für die Führung der Vormundschaft aufgewandten und erforderlichen Zeit 23 Euro. Verfügt der Vormund über besondere Kenntnisse, die für die Führung der Vormundsc

Referenzen - Urteile | Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch Art 9 Verjährung von Ordnungsmitteln

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12 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch Art 9 Verjährung von Ordnungsmitteln.

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Aug. 2013 - XII ZB 233/13

bei uns veröffentlicht am 07.08.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 233/13 vom 7. August 2013 in der Betreuungssache Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 7. August 2013 durch den Vorsitzenden Richter Dose, die Richterin Weber-Monecke und die Richter Schilling, Dr. Nedd

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Apr. 2012 - XII ZB 459/10

bei uns veröffentlicht am 11.04.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 459/10 vom 11. April 2012 in der Betreuungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 1901, 1836, 1908 i; FamFG §§ 292, 168; VBVG §§ 4, 5, 6 Im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach §§

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Mai 2012 - XII ZB 481/11

bei uns veröffentlicht am 09.05.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 481/11 vom 9. Mai 2012 in der Betreuungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 1908 i Abs. 1 Satz 1, 1836 Abs. 1; VBVG § 5 Abs. 1 a) Die für die Vergütung eines Berufsbetreuers nac

Bundesgerichtshof Beschluss, 03. Mai 2017 - XII ZB 403/15

bei uns veröffentlicht am 03.05.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 403/15 vom 3. Mai 2017 in der Betreuungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VBVG § 6 Abs. 1 Eine entsprechende Anwendung des § 6 VBVG auf die Vergütung eines neben einem Bevollmächtigte

Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Apr. 2016 - XII ZB 83/14

bei uns veröffentlicht am 06.04.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 83/14 vom 6. April 2016 in der Betreuungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 1908 i Abs. 1 Satz 1, 1893, 1836 Abs. 1 Satz 2 und 3, 1698 a; VBVG §§ 1 Abs. 2 Satz 2, 4 Abs. 1 Satz

Landgericht Köln Beschluss, 05. Aug. 2015 - 1 T 348/13

bei uns veröffentlicht am 05.08.2015

Tenor Die Beschwerde der Betroffenen vom 8.10.2013 (Bl. 18 Vergütungsheft) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 30.9.2013 – 55 XVII H 2189 - (Bl. 8 Vergütungsheft) wird zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde gegen diese Entscheidung wird zuge

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Juli 2015 - XII ZB 494/14

bei uns veröffentlicht am 08.07.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB494/14 vom 8. Juli 2015 in der Betreuungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VBVG § 6 Satz 1; BGB § 1899 Abs. 4 Wird ein Betreuer neben einem Bevollmächtigten bestellt, weil dieser an e

Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Juni 2014 - XII ZB 626/13

bei uns veröffentlicht am 04.06.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB626/13 vom 4. Juni 2014 in der Betreuungssache Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 4. Juni 2014 durch den Vorsitzenden Richter Dose, die Richterin Weber-Monecke und die Richter Dr. Klinkhammer,

Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Juni 2014 - XII ZB 625/13

bei uns veröffentlicht am 04.06.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB625/13 vom 4. Juni 2014 in der Betreuungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VBVG §§ 3, 4, 5, 6; BGB §§ 1795, 1796, 1835, 1899 Ein Ergänzungsbetreuer, der wegen einer rechtlichen Verhin

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Mai 2014 - XII ZB 683/11

bei uns veröffentlicht am 14.05.2014

Tenor Die Rechtsbeschwerde der weiteren Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss der 13. Zivilkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 5. Dezember 2011 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss, 03. Sept. 2008 - 2 W 193/07, 2 W 207/07

bei uns veröffentlicht am 03.09.2008

Tenor Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird zurückgewiesen. Die sofortige weitere Beschwerde gegen die Zurückweisung des Antrags auf Erstattung der Dolmetscherauslagen wird als unzulässig verworfen. Die weitere B

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 14. März 2007 - 11 Wx 137/06

bei uns veröffentlicht am 14.03.2007

Tenor 1. Auf die sofortige weitere Beschwerde des Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des Landgerichts Mannheim vom 25. Oktober 2006 - 4 T 266/06 - dahingehend abgeändert, dass die sofortige Beschwerde der Staatskasse gegen den Beschluss des Amtsger

Referenzen

(1) Das Familiengericht hat die Feststellung der Berufsmäßigkeit gemäß § 1836 Abs. 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu treffen, wenn dem Vormund in einem solchen Umfang Vormundschaften übertragen sind, dass er sie nur im Rahmen seiner Berufsausübung führen...
(1) Die dem Vormund nach § 1 Abs. 2 zu bewilligende Vergütung beträgt für jede Stunde der für die Führung der Vormundschaft aufgewandten und erforderlichen Zeit 23 Euro. Verfügt der Vormund über besondere Kenntnisse, die für die Führung der Vormundschaft nutzbar...
(1) Die dem Betreuer nach § 1 Absatz 2 zu bewilligende Vergütung bestimmt sich nach monatlichen Fallpauschalen, die in den Vergütungstabellen A bis C der Anlage festgelegt sind. (2) Die Vergütung des Betreuers richtet sich nach Vergütungstabelle A, sofern der...
(1) Die Höhe der Fallpauschalen nach § 4 Absatz 1 richtet sich nach 1. der Dauer der Betreuung,2. dem gewöhnlichen Aufenthaltsort des Betreuten und3. dem Vermögensstatus des Betreuten. (2) Hinsichtlich der Dauer der Betreuung wird bei der Berechnung der...
(1) Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt. (2) Ist der Beginn eines Tages...
(1) Eine nach Tagen bestimmte Frist endigt mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist. (2) Eine Frist, die nach Wochen, nach Monaten oder nach einem mehrere Monate umfassenden Zeitraum - Jahr, halbes Jahr, Vierteljahr - bestimmt ist, endigt im Falle des § 187...