Unterlassungsklagengesetz - UKlaG | § 5 Anwendung der Zivilprozessordnung und anderer Vorschriften

Auf das Verfahren sind die Vorschriften der Zivilprozessordnung und § 12 Absatz 1, 3 und 4, § 13 Absatz 1 bis 3 und 5 sowie § 13a des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb anzuwenden, soweit sich aus diesem Gesetz nicht etwas anderes ergibt.

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Vertragsrecht: Unwirksame Klauseln über Preisnebenabreden in AGB eines Onlineanbieters für Veranstaltungstickets

05.10.2017

AGB, die besondere Entgelte beim Bezug von online erworbenen Veranstaltungstickets für den Versand bzw. den Selbstausdruck der Tickets festlegen, sind unwirksam.
Allgemeines

Kapitalmarktrecht: Vereinbarung einer Administrationsgebühr in AGB einer Kapitalanlagegesellschaft

25.11.2016

Zur Wirksamkeit solcher Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß § 307 I S.1, II Nr. 1 BGB.
allgemein

Versicherungsrecht: Intransparenz von Versicherungsbedingungen

18.02.2016

Zur Intransparenz zweier Teilklauseln in Allg. Versicherungsbedingungen zu sog. Riester-Rentenversicherungsverträgen, betreffend die Beteiligung der Versicherungsnehmer an Kostenüberschüssen.
Versicherungsrecht

Bankrecht: Zur Unwirksamkeit einer Ersatzkartenklausel

14.01.2016

Wurde die Erstkarte gesperrt und sind die Gründe für die Sperrung nicht mehr gegeben, trifft den Zahlungsdienstleister die Pflicht, dem Kunden ein neues Zahlungsauthentifizierungsinstrument auszustellen.

Versicherungsrecht: Zur Erläuterungspflicht der Kostenberechnung anhand von Rechenbeispielen

31.07.2014

Ein vertraglich garantierter Rechnungszinssatz ist auch dann eine "bestimmte Verzinsung“, wenn dem Vertragspartner eine Beteiligung an Überschüssen und Bewertungsreserven zugesagt wird.
Versicherungsrecht

Versicherungsrecht: Zu Prospekthaftungsklauseln in Rechtsschutzversicherungsbedingungen

19.12.2013

Fachbegriffe scheiden i.d.R. für die Auslegung von Versicherungsbedingungen nach dem Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers aus.
Versicherungsrecht

Bankrecht: Zur Erbscheinsvorlageklausel in Banken-AGB

16.12.2013

Eine dem Muster von Nr. 5 I AGB-Sparkassen nachgebildete Klausel kann im Verkehr mit Verbrauchern nach § 307 I, II Nr. 1 BGB unwirksam sein.

Allgemeine Geschäftsbedingungen: Unwirksame Schadensklauseln im Textilreinigungsgewerbe

28.08.2013

Klauseln, die auf Begrenzung der Haftung für Schäden aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen beruhen, sind unwirksam.
Allgemeines

Telekommunikationsrecht: Zum Gebot der Preisklarheit

27.07.2012

einzelne Preisbestandteile müssen - soweit möglich - jeweils ausgewiesen werden-KG vom 26.01.12-Az:23 W 2/12- Rechtsanwalt für Telekommunikationsrecht

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

zitiert 3 §§ in anderen Gesetzen.

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb - UWG 2004 | § 12 Einstweiliger Rechtsschutz; Veröffentlichungsbefugnis; Streitwertminderung


(1) Zur Sicherung der in diesem Gesetz bezeichneten Ansprüche auf Unterlassung können einstweilige Verfügungen auch ohne die Darlegung und Glaubhaftmachung der in den §§ 935 und 940 der Zivilprozessordnung bezeichneten Voraussetzungen erlassen werden

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb - UWG 2004 | § 13 Abmahnung; Unterlassungsverpflichtung; Haftung


(1) Die zur Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs Berechtigten sollen den Schuldner vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehr

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb - UWG 2004 | § 13a Vertragsstrafe


(1) Bei der Festlegung einer angemessenen Vertragsstrafe nach § 13 Absatz 1 sind folgende Umstände zu berücksichtigen: 1. Art, Ausmaß und Folgen der Zuwiderhandlung,2. Schuldhaftigkeit der Zuwiderhandlung und bei schuldhafter Zuwiderhandlung die Schw

Referenzen - Urteile |

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Bundesgerichtshof Urteil, 08. Mai 2013 - IV ZR 174/12

bei uns veröffentlicht am 08.05.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 174/12 Verkündet am: 8. Mai 2013 Heinekamp Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat du

Bundesgerichtshof Urteil, 04. Juli 2013 - VII ZR 249/12

bei uns veröffentlicht am 04.07.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 249/12 Verkündet am: 4. Juli 2013 Boppel, Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Apr. 2019 - I ZR 93/17

bei uns veröffentlicht am 25.04.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 93/17 Verkündet am: 25. April 2019 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Juli 2012 - IV ZR 201/10

bei uns veröffentlicht am 25.07.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 201/10 Verkündet am: 25. Juli 2012 Heinekamp Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 307 B

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Nov. 2009 - VIII ZR 12/08

bei uns veröffentlicht am 11.11.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 12/08 Verkündet am: 11. November 2009 Vorusso, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nei

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. März 2014 - I ZR 78/13

bei uns veröffentlicht am 13.03.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZR 7 8 / 1 3 vom 13. März 2014 in dem Rechtsstreit Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 13. März 2014 durch die Richter Prof. Dr. Büscher, Pokrant, Prof. Dr. Schaffert, Dr. Kirchhoff und die Richterin Dr.

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Sept. 2012 - IV ZR 264/11

bei uns veröffentlicht am 26.09.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZR 264/11 vom 26. September 2012 in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Vorsitzende Richterin Mayen, die Richter Wendt, Felsch, Lehmann und die Richterin Dr. Brockmöller am 26. Sep

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Sept. 2012 - IV ZR 208/11

bei uns veröffentlicht am 26.09.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZR 208/11 vom 26. September 2012 in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Vorsitzende Richterin Mayen, die Richter Wendt, Felsch, Lehmann und die Richterin Dr. Brockmöller am 26. Sep

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Sept. 2012 - IV ZR 204/11

bei uns veröffentlicht am 26.09.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZR 204/11 vom 26. September 2012 in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Vorsitzende Richterin Mayen, die Richter Wendt, Felsch, Lehmann und die Richterin Dr. Brockmöller am 26. Sep

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Sept. 2012 - IV ZR 203/11

bei uns veröffentlicht am 26.09.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZR 203/11 vom 26. September 2012 in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Vorsitzende Richterin Mayen, die Richter Wendt, Felsch, Lehmann und die Richterin Dr. Brockmöller am 26. Sep

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Juni 2019 - VIII ZR 95/18

bei uns veröffentlicht am 26.06.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 95/18 Verkündet am: 26. Juni 2019 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Okt. 2012 - IV ZR 202/10

bei uns veröffentlicht am 17.10.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 202/10 Verkündet am: 17. Oktober 2012 Heinekamp Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat d

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Okt. 2012 - I ZR 81/11

bei uns veröffentlicht am 25.10.2012

BUNDESGERICHTSHOF HINWEISBESCHLUSS I ZR 81/11 vom 25. Oktober 2012 in dem Rechtsstreit Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 25. Oktober 2012 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Bornkamm und die Richter Pokrant, Dr. Kirchhoff,

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Dez. 2012 - IV ZR 200/10

bei uns veröffentlicht am 19.12.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 200/10 Verkündet am: 19. Dezember 2012 Schick Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Aug. 2019 - VIII ZR 265/18

bei uns veröffentlicht am 21.08.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 265/18 Verkündet am: 21. August 2019 Reiter, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Nov. 2012 - XI ZR 145/12

bei uns veröffentlicht am 13.11.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 145/12 Verkündet am: 13. November 2012 Herrwerth, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofe

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Aug. 2019 - VIII ZR 263/18

bei uns veröffentlicht am 21.08.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 263/18 Verkündet am: 21. August 2019 Vorusso, Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Nov. 2012 - IV ZR 198/10

bei uns veröffentlicht am 14.11.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 198/10 Verkündet am: 14. November 2012 Schick Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Juni 2016 - X ZR 98/14

bei uns veröffentlicht am 28.06.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZR 98/14 vom 28. Juni 2016 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2016:280616BXZR98.14.0 Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 28. Juni 2016 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Meier-Beck, die Richter Dr. Gra

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Juni 2016 - X ZR 97/14

bei uns veröffentlicht am 28.06.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZR 97/14 vom 28. Juni 2016 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2016:280616BXZR97.14.0 Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 28. Juni 2016 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Meier-Beck, die Richter Dr. Gra

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Juni 2016 - X ZR 5/15

bei uns veröffentlicht am 28.06.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZR 5/15 vom 28. Juni 2016 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2016:280616BXZR5.15.0 Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 28. Juni 2016 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Meier-Beck, die Richter Dr. Grabi

Bundesgerichtshof Urteil, 09. Dez. 2009 - VIII ZR 219/08

bei uns veröffentlicht am 09.12.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 219/08 Verkündet am: 9. Dezember 2009 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Juni 2011 - XI ZR 388/10

bei uns veröffentlicht am 07.06.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 388/10 Verkündet am: 7. Juni 2011 Herrwerth, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 09. Juni 2011 - I ZR 17/10

bei uns veröffentlicht am 09.06.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DESVOLKES URTEIL I ZR 17/10 Verkündet am: 9. Juni 2011 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Juli 2009 - VIII ZR 56/08

bei uns veröffentlicht am 15.07.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 56/08 Verkündet am: 15. Juli 2009 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Okt. 2013 - XI ZR 401/12

bei uns veröffentlicht am 08.10.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 401/12 Verkündet am: 8. Oktober 2013 Herrwerth Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGH

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Feb. 2011 - I ZB 63/09

bei uns veröffentlicht am 10.02.2011

[Link] http://www.juris.de/jportal/portal/t/2f47/page/jurisw.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=BJNR005330950BJNE152500301&doc.part=S&

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Juli 2008 - VIII ZR 348/06

bei uns veröffentlicht am 16.07.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 348/06 Verkündet am: 16. Juli 2008 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Feb. 2017 - III ZR 389/16

bei uns veröffentlicht am 23.02.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZR 389/16 vom 23. Februar 2017 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2017:230217BIIIZR389.16.0 Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 23. Februar 2017 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Herrmann, die Richter S

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Feb. 2017 - III ZR 390/16

bei uns veröffentlicht am 23.02.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZR 390/16 vom 23. Februar 2017 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2017:230217BIIIZR390.16.0 Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 23. Februar 2017 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Herrmann, die Richter S

Bundesgerichtshof Urteil, 22. Mai 2012 - XI ZR 290/11

bei uns veröffentlicht am 22.05.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 290/11 Verkündet am: 22. Mai 2012 Herrwerth Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja (nur zu b) B

Landgericht München I Endurteil, 17. Jan. 2019 - 12 O 1982/18

bei uns veröffentlicht am 17.01.2019

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten,

Oberlandesgericht München Endurteil, 21. Apr. 2016 - 6 U 2775/15

bei uns veröffentlicht am 21.04.2016

Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Landshut vom 29.06.2015, Az. 72 O 3510/14, wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass es in Ziffer 1 lautet „... zu unterlassen, auf ihrer Unternehmenswebseit

Landgericht München I Endurteil, 17. Okt. 2017 - 33 O 20488/16

bei uns veröffentlicht am 17.10.2017

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fällig werdenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, letztere zu vollzi

Landgericht München I Endurteil, 01. März 2018 - 12 O 730/17

bei uns veröffentlicht am 01.03.2018

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, die

Oberlandesgericht München Urteil, 10. Jan. 2019 - 29 U 1091/18

bei uns veröffentlicht am 10.01.2019

Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 1. März 2018 wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. III. Dieses Urteil und das Urteil des L

Landgericht München I Endurteil, 24. Apr. 2018 - 33 O 4186/17

bei uns veröffentlicht am 24.04.2018

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,– EUR, an dessen Stelle im Falle der Uneinbringlichkeit eine Ordnungshaft bis zu 6 Monaten tritt, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten,

Landgericht Nürnberg-Fürth Endurteil, 17. Apr. 2018 - 7 O 6829/17

bei uns veröffentlicht am 17.04.2018

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, di

Oberlandesgericht München Urteil, 12. Nov. 2015 - 29 U 2092/15

bei uns veröffentlicht am 12.11.2015

Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 28. Mai 2015 wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. III. Dieses Urteil und das Urt

Oberlandesgericht München Urteil, 15. März 2018 - 29 U 2137/17

bei uns veröffentlicht am 15.03.2018

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts München I vom 08.06.2017 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt gefasst: 1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuw

Oberlandesgericht München Urteil, 18. Okt. 2018 - 29 U 95/18

bei uns veröffentlicht am 18.10.2018

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 7. Dezember 2017 wird zurückgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. III. Dieses Urteil und das Urteil des L

Oberlandesgericht München Urteil, 18. Jan. 2018 - 29 U 757/17

bei uns veröffentlicht am 18.01.2018

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten werden das Urteil des Landgericht München I vom 1. Februar 2017 aufgehoben und die Klage abgewiesen. Die Anschlussberufung wird zurückgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstrei

Landgericht Nürnberg-Fürth Endurteil, 22. Dez. 2016 - 7 O 9287/15

bei uns veröffentlicht am 22.12.2016

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes – und für den Fall dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft 

Landgericht Bamberg Endurteil, 24. Okt. 2014 - 2 O 344/14

bei uns veröffentlicht am 24.10.2014

Gründe Landgericht Bamberg Az.: 2 O 344/14 IM NAMEN DES VOLKES Verkündet am 24.10.2014 In dem Rechtsstreit ... - Verfügungskläger - Prozessbevollmächtigte: ... gegen ... - Verfügungsbeklagte

Landgericht München I Urteil, 18. März 2015 - 37 O 19570/14

bei uns veröffentlicht am 18.03.2015

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fällig werdenden Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000,- ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, wobei die Ordnungshaf

Landgericht München I Urteil, 12. Nov. 2014 - 37 O 6608/14

bei uns veröffentlicht am 12.11.2014

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fällig werdenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, wobei die Ordnungs

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 04. Dez. 2018 - 19 U 27/18

bei uns veröffentlicht am 04.12.2018

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das am 23.01.2018 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines für jeden Fall

Landgericht Köln Urteil, 23. Okt. 2018 - 21 O 53/17

bei uns veröffentlicht am 23.10.2018

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. 1Tatbestand: 2Der Kläger ist ein Verband, de

Bundesgerichtshof Urteil, 01. Feb. 2018 - III ZR 196/17

bei uns veröffentlicht am 01.02.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 196/17 Verkündet am: 1. Februar 2018 P e l l o w s k i Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §

Landgericht Tübingen Urteil, 26. Jan. 2018 - 4 O 187/17

bei uns veröffentlicht am 26.01.2018

Tenor I. Der Beklagten wird untersagt, gegenüber Verbrauchern gemäß § 13 BGB die nachfolgenden oder inhaltsgleiche Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit Geldanlageverträgen mit Verbrauchern zu verwenden oder

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(1) Zur Sicherung der in diesem Gesetz bezeichneten Ansprüche auf Unterlassung können einstweilige Verfügungen auch ohne die Darlegung und Glaubhaftmachung der in den §§ 935 und 940 der Zivilprozessordnung bezeichneten Voraussetzungen erlassen werden. (2) Ist...
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