(1) Diensteanbieter sind für eigene Informationen, die sie zur Nutzung bereithalten, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich.

(2) Diensteanbieter im Sinne der §§ 8 bis 10 sind nicht verpflichtet, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.

(3) Verpflichtungen zur Entfernung von Informationen oder zur Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen aufgrund von gerichtlichen oder behördlichen Anordnungen bleiben auch im Falle der Nichtverantwortlichkeit des Diensteanbieters nach den §§ 8 bis 10 unberührt. Das Fernmeldegeheimnis nach § 3 des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes ist zu wahren.

(4) Wurde ein Telemediendienst von einem Nutzer in Anspruch genommen, um das Recht am geistigen Eigentum eines anderen zu verletzen und besteht für den Inhaber dieses Rechts keine andere Möglichkeit, der Verletzung seines Rechts abzuhelfen, so kann der Inhaber des Rechts von dem betroffenen Diensteanbieter nach § 8 Absatz 3 die Sperrung der Nutzung von Informationen verlangen, um die Wiederholung der Rechtsverletzung zu verhindern. Die Sperrung muss zumutbar und verhältnismäßig sein. Ein Anspruch gegen den Diensteanbieter auf Erstattung der vor- und außergerichtlichen Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung des Anspruchs nach Satz 1 besteht außer in den Fällen des § 8 Absatz 1 Satz 3 nicht.

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Internetrecht: Haftung bei ungesichertem WLAN und Tor-Exit-Node

09.08.2018

Dem Rechteinhaber steht nach der Neufassung des TMG kein Unterlassungsanspruch gegen den Betreiber eines öffentlichen WLAN-Hotspots zu. Jedoch kann ein Sperranspruch nach § 7 IV TMG bestehen – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Internetrecht Berlin

Erbrecht: Erbe kann Zugang zum Facebookkonto des Verstorbenen verlangen

09.08.2018

Der Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk geht grundsätzlich im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben des ursprünglichen Kontoberechtigten über – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Erbrecht Berlin
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09.02.2017

Muster: Haftungsausschluss für Webseiten - Rechtsberatung zum Internetrecht - BSP Rechtsanwälte Berlin - Mitte

Internetrecht: Zu den Pflichten eines Hostproviders bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen

13.05.2016

Ein Hostprovider ist zur Vermeidung einer Haftung grundsätzlich nicht verpflichtet, die von den Nutzern ins Netz gestellten Beiträge vor der Veröffentlichung auf eventuelle Rechtsverletzungen zu überprüfen.

Internetrecht: Zur Unzumutbarkeit einer Sperrverpflichtung des Access-Providers

10.02.2016

Ein Telekommunikationsunternehmen kann grds. als Störer darauf in Anspruch genommen werden, den Zugang zu Internetseiten zu unterbinden, auf denen geschützte Werke zugänglich gemacht werden.

Internetrecht: Haftung für die Inhalte bei Verwendung eines sog. Hyperlinks

21.01.2016

Eine Haftung für die Inhalte einer über einen Link erreichbaren Internetseite wird nicht allein dadurch begründet, dass das Setzen des Links eine geschäftliche Handlung des Unternehmers darstellt.

Internetrecht: Zur Verbreitung von Tatsachenbehauptungen über Hotelbewertungsportal

24.09.2015

Die Verantwortlichkeit des Betreibers ist grds. eingeschränkt, so kommt eine Haftung für eine von Nutzern abgegebene Bewertung nur bei einer Verletzung von spezifischen Prüfungspflichten in Betracht.

Medienrecht: Störerhaftung von Mikrobloggingdiensten

16.04.2015

Zur Inanspruchnahme des Hostproviders auf Unterlassung der Verbreitung einer in einem Blog enthaltenen Äußerung eines Dritten.

Internetrecht: Zu den Kontrollpflichten eines Webseitenbetreibers

13.01.2014

Hat der Betreiber einer Internetplattform Anzeigen im Internet geschaltet, die unmittelbar zu schutzrechtsverletzenden Angeboten führen, so treffen ihn erhöhte Kontrollpflichten.

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Telekommunikationsgesetz - TKG 2004 | § 88 Fernmeldegeheimnis


(1) Dem Fernmeldegeheimnis unterliegen der Inhalt der Telekommunikation und ihre näheren Umstände, insbesondere die Tatsache, ob jemand an einem Telekommunikationsvorgang beteiligt ist oder war. Das Fernmeldegeheimnis erstreckt sich auch auf die nähe
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Telemediengesetz - TMG | § 8 Durchleitung von Informationen


(1) Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie in einem Kommunikationsnetz übermitteln oder zu denen sie den Zugang zur Nutzung vermitteln, nicht verantwortlich, sofern sie 1. die Übermittlung nicht veranlasst,2. den Adressaten der übermi

Telemediengesetz - TMG | § 3 Herkunftslandprinzip


(1) In Deutschland nach § 2a niedergelassene Diensteanbieter und ihre Telemedien unterliegen den Anforderungen des deutschen Rechts auch dann, wenn die Telemedien innerhalb des Geltungsbereichs der Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments un

Referenzen - Urteile |

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Bundesgerichtshof Urteil, 14. Jan. 2020 - VI ZR 497/18

bei uns veröffentlicht am 14.01.2020

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 497/18 Verkündet am: 14. Januar 2020 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Brüssel I-VO Art.

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Jan. 2020 - VI ZR 496/18

bei uns veröffentlicht am 14.01.2020

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 496/18 Verkündet am: 14. Januar 2020 Böhringer-Mangold Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Brü

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Jan. 2020 - VI ZR 495/18

bei uns veröffentlicht am 14.01.2020

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 495/18 Verkündet am: 14. Januar 2020 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Brüssel I-VO Art.

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Mai 2013 - VI ZR 269/12

bei uns veröffentlicht am 14.05.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 269/12 Verkündet am: 14. Mai 2013 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Mai 2013 - I ZR 216/11

bei uns veröffentlicht am 16.05.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 216/11 Verkündet am: 16. Mai 2013 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Aug. 2011 - I ZR 57/09

bei uns veröffentlicht am 17.08.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 57/09 Verkündet am: 17. August 2011 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 07. März 2019 - I ZR 53/18

bei uns veröffentlicht am 07.03.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 53/18 Verkündet am: 7. März 2019 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Bring mich nach Hause

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Nov. 2015 - I ZR 174/14

bei uns veröffentlicht am 26.11.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 174/14 Verkündet am: 26. November 2015 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja Stö

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Juli 2012 - I ZR 18/11

bei uns veröffentlicht am 12.07.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 18/11 Verkündet am: 12. Juli 2012 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Okt. 2011 - VI ZR 93/10

bei uns veröffentlicht am 25.10.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL VI ZR 93/10 Verkündet am: 25. Oktober 2011 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ZPO § 32; EG

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Nov. 2009 - VI ZR 217/08

bei uns veröffentlicht am 10.11.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VI ZR 217/08 vom 10. November 2009 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja EG Art. 234; Brüssel I-VO Art. 5 Nr. 3; e-commerce-Richtlinie Art. 3 Abs. 1 und 2, TMG § 3 Abs. 1 und 2 Dem Ge

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Nov. 2009 - I ZR 166/07

bei uns veröffentlicht am 12.11.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 166/07 Verkündet am: 12. November 2009 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Dez. 2010 - V ZR 44/10

bei uns veröffentlicht am 17.12.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 44/10 Verkündet am: 17. Dezember 2010 Weschenfelder Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Urteil, 04. Feb. 2010 - I ZR 51/08

bei uns veröffentlicht am 04.02.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 51/08 Verkündet am: 4. Februar 2010 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 27. März 2007 - VI ZR 101/06

bei uns veröffentlicht am 27.03.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 101/06 Verkündet am: 27. März 2007 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 02. März 2010 - VI ZR 23/09

bei uns veröffentlicht am 02.03.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 23/09 Verkündet am: 2. März 2010 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Apr. 2007 - I ZR 35/04

bei uns veröffentlicht am 19.04.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 35/04 Verkündet am: 19. April 2007 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Juli 2007 - I ZR 18/04

bei uns veröffentlicht am 12.07.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 18/04 Verkündet am: 12. Juli 2007 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja .

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Juni 2009 - VI ZR 196/08

bei uns veröffentlicht am 23.06.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 196/08 Verkündet am: 23. Juni 2009 Böhringer-Mangold, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Urteil, 30. Juni 2009 - VI ZR 210/08

bei uns veröffentlicht am 30.06.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 210/08 Verkündet am: 30. Juni 2009, Böhringer-Mangold Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Okt. 2007 - I ZR 102/05

bei uns veröffentlicht am 18.10.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 102/05 Verkündet am: 18. Oktober 2007 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Aug. 2013 - I ZR 85/12

bei uns veröffentlicht am 15.08.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 85/12 Verkündet am: 15. August 2013 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs h

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Aug. 2013 - I ZR 80/12

bei uns veröffentlicht am 15.08.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 80/12 Verkündet am: 15. August 2013 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein B

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Aug. 2013 - I ZR 79/12

bei uns veröffentlicht am 15.08.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 79/12 Verkündet am: 15. August 2013 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs h

Bundesgerichtshof Beschluss, 01. Feb. 2011 - I ZR 139/08

bei uns veröffentlicht am 01.02.2011

Berichtigt durch Beschluss vom 1. Februar 2011 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 139/08 Verkündet am: 22. Juli 2010 Führinger Justiza

Bundesgerichtshof Urteil, 30. Juli 2015 - I ZR 97/14

bei uns veröffentlicht am 30.07.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 9 7 / 1 4 Verkündet am: 30. Juli 2015 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der I. Zivilsenat des Bundesgeri

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Nov. 2015 - I ZR 88/13

bei uns veröffentlicht am 05.11.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DESVOLKES URTEIL I ZR 88/13 Verkündet am: 5. November 2015 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein B

Landgericht München I Endurteil, 01. Feb. 2018 - 7 O 17752/17

bei uns veröffentlicht am 01.02.2018

Tenor I. Der Antragsgegnerin wird es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000,-, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, im Wiederholungsfall Ordnungshaft bi

Oberlandesgericht Nürnberg Endurteil, 15. Jan. 2019 - 3 U 724/18

bei uns veröffentlicht am 15.01.2019

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 22.03.2018, Az. 3 HK O 4495/17, abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits und der Nebeninte

Landgericht Würzburg Urteil, 07. März 2017 - 11 O 2338/16 UVR

bei uns veröffentlicht am 07.03.2017

Tenor I. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen. II. Der Verfügungskläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Verfügungskläger kann die V

Landgericht München I Endurteil, 22. Feb. 2019 - 37 O 18232/18

bei uns veröffentlicht am 22.02.2019

Tenor 1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen. 2. Die Verfügungsklägerinnen haben die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Tatbestand Mit Antrag vom 20.12.2018, eingegange

Oberlandesgericht München Urteil, 07. Feb. 2019 - 29 U 3889/18

bei uns veröffentlicht am 07.02.2019

Tenor I. Die Berufung der Antragstellerinnen gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 21.09.2018, berichtigt durch Beschluss vom 19.11.2018, wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerinnen haben die Kosten des Berufungsver

Landgericht München I Endurteil, 07. Juni 2019 - 37 O 2516/18

bei uns veröffentlicht am 07.06.2019

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, ihren Kunden im Wege des DNS-Blocking den Zugang zu dem gegenwärtig ... genannten Internet-Dienst, wie über die URLs ... und ... abrufbar, welche sich der IP-Adressen ... und ... bedienen, zu spe

Oberlandesgericht München Urteil, 14. Juni 2018 - 29 U 732/18

bei uns veröffentlicht am 14.06.2018

Tenor 1. Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 1. Februar 2018 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass dieses wie folgt lautet: Der Antragsgegnerin wird es bei Meidung eines für jeden

Landgericht München I Endurteil, 18. Aug. 2015 - 33 O 22637/14

bei uns veröffentlicht am 18.08.2015

Tenor I. Die Beklagten werden verurteilt, es bei Meidung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000,- €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten, diese zu vollziehen an ihren Geschäftsführern, zu unterla

Landgericht München I Endurteil, 31. Mai 2016 - 33 O 6198/14

bei uns veröffentlicht am 31.05.2016

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung. eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,- EUR, an dessen Stelle im Falle der Uneinbringlichkeit eine Ordnungshaft bi

Landgericht München I Endurteil, 29. Mai 2018 - 33 O 8464/17

bei uns veröffentlicht am 29.05.2018

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fällig werdenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, letztere zu vollzi

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 23. Feb. 2017 - W 3 K 16.1292

bei uns veröffentlicht am 23.02.2017

Tenor I. Der Bescheid der Beklagten vom 28. Januar 2013 wird in Ziffer 4 aufgehoben. Der Bescheid der Beklagten vom 28. Januar 2013 wird in Ziffer 6 insoweit aufgehoben, als die erhobene Gebühr einen Betrag von 1.500,00 EUR übers

Landgericht München I Endurteil, 30. Juni 2015 - 33 O 9639/14

bei uns veröffentlicht am 30.06.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% der zu vollstreckenden K

Amtsgericht München Endurteil, 15. Sept. 2017 - 132 C 5588/17

bei uns veröffentlicht am 15.09.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1

Oberlandesgericht München Urteil, 02. März 2017 - 29 U 2874/16

bei uns veröffentlicht am 02.03.2017

Tenor I. Die Berufungen der Klägerinnen und die Anschlussberufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 31.05.2016 werden zurückgewiesen. II. Von den Gerichtskosten und den außergerichtlichen Kosten der Be

Verwaltungsgericht München Urteil, 12. Dez. 2018 - M 9 K 18.4553

bei uns veröffentlicht am 12.12.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

Landgericht München I Urteil, 18. März 2016 - 37 O 6200/14

bei uns veröffentlicht am 18.03.2016

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines Ordnungsgeldes von bis zu € 250.000,-, an dessen Stelle im Falle der Uneinbringlichkeit eine Ordnungshaft bis zu 6 Monaten tritt, oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monat

Oberlandesgericht München Urteil, 02. März 2017 - 29 U 1799/16

bei uns veröffentlicht am 02.03.2017

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten und auf die Anschlussberufungen der Klägerinnen wird das Urteil des Landgerichts München I vom 18.03.2016 abgeändert und insgesamt wie folgt gefasst: 1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei

Oberlandesgericht München Urteil, 02. März 2017 - 29 U 3735/16

bei uns veröffentlicht am 02.03.2017

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts München I vom 10.08.2016 abgeändert und insgesamt wie folgt gefasst: 1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung

Oberlandesgericht München Urteil, 02. März 2017 - 29 U 1797/16

bei uns veröffentlicht am 02.03.2017

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten und auf die Anschlussberufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts München I vom 18.03.2016 abgeändert und insgesamt wie folgt gefasst: 1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meid

Oberlandesgericht München Urteil, 02. März 2017 - 29 U 1818/16

bei uns veröffentlicht am 02.03.2017

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten und auf die Anschlussberufungen der Klägerinnen wird das Urteil des Landgerichts München I vom 31.03.2016 abgeändert und insgesamt wie folgt gefasst: 1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei

Oberlandesgericht München Urteil, 02. März 2017 - 29 U 1819/16

bei uns veröffentlicht am 02.03.2017

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 31.03.2016 aufgehoben, soweit die Beklagte verurteilt worden ist, und die Klage insgesamt abgewiesen. II. Die Anschlussberufung der Klägerin w

Landgericht München I Endurteil, 18. März 2016 - 37 O 6199/14

bei uns veröffentlicht am 18.03.2016

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines Ordnungsgeldes von bis zu € 250.000,-, an dessen Stelle im Falle der Uneinbringlichkeit eine Ordnungshaft bis zu 6 Monaten tritt, oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Mona

Oberlandesgericht München Urteil, 15. März 2018 - 6 U 1741/17

bei uns veröffentlicht am 15.03.2018

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts München I vom 20.4.2017 - Az. 7 O 14719/12 - abgeändert. Das Versäumnisurteil des Landgerichts München I vom 16.1.2014 - Az. 7 O 14719/12 - wird in folgendem Umfan

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(1) In Deutschland nach § 2a niedergelassene Diensteanbieter und ihre Telemedien unterliegen den Anforderungen des deutschen Rechts auch dann, wenn die Telemedien innerhalb des Geltungsbereichs der Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates...
(1) Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie in einem Kommunikationsnetz übermitteln oder zu denen sie den Zugang zur Nutzung vermitteln, nicht verantwortlich, sofern sie 1. die Übermittlung nicht veranlasst,2. den Adressaten der übermittelten...