Die Erlaubnis für die Veranstaltung eines anderen Spieles im Sinne des § 33d Abs. 1 Satz 1 der Gewerbeordnung (anderes Spiel), bei dem der Gewinn in Geld besteht, darf nur erteilt werden, wenn das Spiel in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen veranstaltet werden soll. In einer Spielhalle oder einem ähnlichen Unternehmen dürfen höchstens drei andere Spiele veranstaltet werden.

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zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Spielverordnung - SpielV | § 6a


Die Aufstellung und der Betrieb von Spielgeräten, die keine Bauartzulassung oder Erlaubnis nach den §§ 4, 5, 13 oder 14 erhalten haben oder die keiner Erlaubnis nach § 5a bedürfen, ist verboten, a) wenn diese als Gewinn Berechtigungen zum Weiterspiel
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Gewerbeordnung - GewO | § 33d Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit


(1) Wer gewerbsmäßig ein anderes Spiel mit Gewinnmöglichkeit veranstalten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis kann mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit

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7 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 16. Dez. 2016 - 8 C 5/16

bei uns veröffentlicht am 16.12.2016

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen gesetzliche Regelungen des Landes Berlin, die den Betrieb ihrer Spielhallen in der ... Chaussee ... in Berlin negativ betreff

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 16. Dez. 2016 - 8 C 4/16

bei uns veröffentlicht am 16.12.2016

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt die Wiedererteilung einer Erlaubnis für die von ihr seit 2012 in der D. Straße ... in K. betriebene Spielhalle.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 16. Dez. 2016 - 8 C 6/15

bei uns veröffentlicht am 16.12.2016

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen gesetzliche Regelungen des Landes Berlin, die den Betrieb ihrer Spielhallen nachteilig betreffen.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 16. Dez. 2016 - 8 C 8/15

bei uns veröffentlicht am 16.12.2016

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen Verfügungen des Beklagten zur Einhaltung landesrechtlicher Vorschriften über die Aufstellung von Spielgeräten in zwei von ihr

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 16. Dez. 2016 - 8 C 8/16

bei uns veröffentlicht am 16.12.2016

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen die Versagung von Erlaubnissen für acht von ihr geplante Spielhallen im Verbund im Gebäudekomplex K.weg ... in Berlin.

Verwaltungsgericht Hamburg Urteil, 10. Dez. 2014 - 17 K 2429/13

bei uns veröffentlicht am 10.12.2014

Tenor Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 4/5 und die Beklagte

Verwaltungsgericht Stuttgart Beschluss, 08. März 2007 - 4 K 2171/07

bei uns veröffentlicht am 08.03.2007

Tenor Der Antrag wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 15.000,00 EUR festgesetzt. Gründe   I. 1  Der Antragsteller, ein Automatenaufsteller, begehrt die Wieder

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(1) Wer gewerbsmäßig ein anderes Spiel mit Gewinnmöglichkeit veranstalten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis kann mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit, der Gäste...
(1) Wer gewerbsmäßig ein anderes Spiel mit Gewinnmöglichkeit veranstalten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis kann mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit, der Gäste...