(1) Ein Spielgerät, bei dem der Gewinn in Geld besteht (Geldspielgerät), darf nur aufgestellt werden in

1.
Räumen von Schank- oder Speisewirtschaften, in denen Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden, oder in Beherbergungsbetrieben,
2.
Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen oder
3.
Wettannahmestellen der konzessionierten Buchmacher nach § 2 des Rennwett- und Lotteriegesetzes, es sei denn, in der Wettannahmestelle werden Sportwetten vermittelt.

(2) Ein Geldspielgerät darf nicht aufgestellt werden in

1.
Betrieben auf Volksfesten, Schützenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen, Jahrmärkten oder Spezialmärkten,
2.
Trinkhallen, Speiseeiswirtschaften, Milchstuben, Betrieben, in denen die Verabreichung von Speisen oder Getränken nur eine untergeordnete Rollespielt,
3.
Schank- oder Speisewirtschaften oder Beherbergungsbetrieben, die sich auf Sportplätzen, in Sporthallen, Tanzschulen, Badeanstalten, Sport- oder Jugendheimen oder Jugendherbergen befinden, oder in anderen Schank- oder Speisewirtschaften oder Beherbergungsbetrieben, die ihrer Art nach oder tatsächlich vorwiegend von Kindern oder Jugendlichen besucht werden oder
4.
Betriebsformen, die unter Betriebe im Sinne von § 2 Absatz 2 des Gaststättengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. November 1998 (BGBl. I S. 3418), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 7. September 2007 (BGBl. I S. 2246) geändert worden ist, fallen.

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Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Spielverordnung - SpielV | § 2


Ein Spielgerät, bei dem der Gewinn in Waren besteht (Warenspielgerät), darf nur aufgestellt werden 1. in Räumen von Schank- oder Speisewirtschaften, in denen Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden, oder in

Spielverordnung - SpielV | § 5


Die Erlaubnis für die Veranstaltung eines anderen Spieles, bei dem der Gewinn in Waren besteht, darf nur erteilt werden, wenn das Spiel auf Volksfesten, Schützenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen, Jahrmärkten oder Spezialmärkten oder in Schank- od
zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.

Gaststättengesetz - GastG | § 2 Erlaubnis


(1) Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis. Die Erlaubnis kann auch nichtrechtsfähigen Vereinen erteilt werden. (2) Der Erlaubnis bedarf nicht, wer 1. alkoholfreie Getränke,2. unentgeltliche Kostproben,3. zubereitete Spei

Rennwett- und Lotteriegesetz - RennwLottG | § 2


(1) Wer gewerbsmäßig Wetten bei öffentlichen Leistungsprüfungen für Pferde abschließen oder vermitteln will (Buchmacher), bedarf der Erlaubnis der nach Landesrecht zuständigen Behörde. (2) Der Buchmacher bedarf der Erlaubnis für die Örtlichkeit, wo

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45 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Nov. 2019 - I ZR 42/19

bei uns veröffentlicht am 07.11.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 42/19 Verkündet am: 7. November 2019 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 24. Aug. 2018 - Au 5 S 18.1006

bei uns veröffentlicht am 24.08.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 7.500,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Die Antragstellerin wendet si

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 07. Nov. 2018 - 22 CS 18.1974

bei uns veröffentlicht am 07.11.2018

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin. III. Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 7.500 Euro festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 21. Feb. 2019 - RN 5 S 19.4

bei uns veröffentlicht am 21.02.2019

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 10.000,- € festgesetzt. Gründe I. Die Antragstellerin begehrt eins

Verwaltungsgericht München Urteil, 17. März 2015 - M 16 K 14.4670

bei uns veröffentlicht am 17.03.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München Aktenzeichen: M 16 K 14.4670 Im Namen des Volkes Urteil vom 17. März 2015 Kammer Sachgebiets-Nr. 570 Hauptpunkte: Untersagungsverfügung, formelle Illegal

Verwaltungsgericht München Urteil, 15. Dez. 2015 - M 16 K 15.414

bei uns veröffentlicht am 15.12.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München M 16 K 15.414 Im Namen des Volkes Urteil vom 15. Dezember 2015 16. Kammer Sachgebiets-Nr. 421 Hauptpunkte: Geldspielgeräte; Geeignetheitsbestätigung für Aufste

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 13. Juli 2017 - 10 CS 17.10

bei uns veröffentlicht am 13.07.2017

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 10.000,- Euro festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 13. Nov. 2014 - RO 5 K 14.381

bei uns veröffentlicht am 13.11.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin begehrt eine Geeignet

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 24. Juli 2017 - 10 CS 17.1147

bei uns veröffentlicht am 24.07.2017

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 10.000 Euro festgesetzt. Gründe I

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 10. Nov. 2015 - 10 CS 15.1538

bei uns veröffentlicht am 10.11.2015

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert wird auf 10.000,-- Euro festgesetzt. Gründe I. Der Antra

Verwaltungsgericht München Beschluss, 18. Mai 2017 - M 16 S 17.1130

bei uns veröffentlicht am 18.05.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 10.000,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller wendet sich im Wege

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 22. Dez. 2016 - Au 5 S 16.1514

bei uns veröffentlicht am 22.12.2016

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage vom 28. Oktober 2016 gegen die Ziffern 2 und 6 des Bescheides der Antragsgegnerin vom 12. Oktober 2016 wird angeordnet. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. II. Von den Kosten de

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 04. Feb. 2019 - 4 B 1137/18

bei uns veröffentlicht am 04.02.2019

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 12.7.2018 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitw

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 27. Nov. 2018 - 4 A 1938/16

bei uns veröffentlicht am 27.11.2018

Tenor Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 25.8.2016 wird abgelehnt. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 15.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 19. Sept. 2018 - 8 C 16/17

bei uns veröffentlicht am 19.09.2018

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen den Widerruf einer Geeignetheitsbestätigung gemäß § 33c Abs. 3 Satz 1 GewO für die Betriebsstätte B.straße ... in

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 26. Apr. 2018 - 9 K 4546/16

bei uns veröffentlicht am 26.04.2018

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen eine Verfügung des Beklagten, mit der ihm die gegenüber der X GmbH Verfügung über die Untersagung der

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 19. Feb. 2018 - 6 S 2610/17

bei uns veröffentlicht am 19.02.2018

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 3. November 2017 - 5 K 8980/17 - wird zurückgewiesen.Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.Der Streitwert wird unter Abänderung de

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 18. Jan. 2018 - 1 M 156/17

bei uns veröffentlicht am 18.01.2018

Gründe 1 Die zulässige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Halle - 4. Kammer - vom 13. November 2017, deren Prüfung gemäß § 146 Abs. 4 Satz 1 und 6 VwGO auf die dargelegten Gründe beschränkt ist, hat in der

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 07. März 2017 - 1 BvR 1314/12, 1 BvR 1630/12, 1 BvR 1694/13, 1 BvR 1874/13

bei uns veröffentlicht am 07.03.2017

Tenor 1. Das Verfahren wird abgetrennt, soweit es den Antrag auf Erstreckung der Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1630/12 auf § 1 Absatz 1, § 2 Absatz 1, 2 und 3 und §§ 3 bis 8 des Gesetzes zur Umsetzun

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 16. Dez. 2016 - 8 C 5/16

bei uns veröffentlicht am 16.12.2016

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen gesetzliche Regelungen des Landes Berlin, die den Betrieb ihrer Spielhallen in der ... Chaussee ... in Berlin negativ betreff

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 16. Dez. 2016 - 8 C 4/16

bei uns veröffentlicht am 16.12.2016

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt die Wiedererteilung einer Erlaubnis für die von ihr seit 2012 in der D. Straße ... in K. betriebene Spielhalle.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 16. Dez. 2016 - 8 C 6/15

bei uns veröffentlicht am 16.12.2016

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen gesetzliche Regelungen des Landes Berlin, die den Betrieb ihrer Spielhallen nachteilig betreffen.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 16. Dez. 2016 - 8 C 8/15

bei uns veröffentlicht am 16.12.2016

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen Verfügungen des Beklagten zur Einhaltung landesrechtlicher Vorschriften über die Aufstellung von Spielgeräten in zwei von ihr

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 16. Dez. 2016 - 8 C 8/16

bei uns veröffentlicht am 16.12.2016

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen die Versagung von Erlaubnissen für acht von ihr geplante Spielhallen im Verbund im Gebäudekomplex K.weg ... in Berlin.

Verwaltungsgericht Minden Beschluss, 15. Aug. 2016 - 3 L 939/16

bei uns veröffentlicht am 15.08.2016

Tenor Der Antrag auf Wiederherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen den Rücknahmebescheid der Antragsgegnerin vom 09.11.2015 wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 27

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 13. Juni 2016 - 4 B 1361/15

bei uns veröffentlicht am 13.06.2016

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 18.11.2015 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.Der Stre

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 31. Mai 2016 - 4 B 1360/15

bei uns veröffentlicht am 31.05.2016

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 18.11.2015 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.Der Stre

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 18. März 2016 - 1 M 201/15

bei uns veröffentlicht am 18.03.2016

Gründe 1 Die zulässige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Halle - 4. Kammer - vom 13. November 2015, deren Prüfung gemäß § 146 Abs. 4 Satz 1 und 6 VwGO auf die dargelegten Gründe beschränkt ist, ist im tenor

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 21. Jan. 2016 - 4 Bs 90/15

bei uns veröffentlicht am 21.01.2016

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 13. März 2015 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird für das Beschw

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 16. Nov. 2015 - 7 K 1531/15

bei uns veröffentlicht am 16.11.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund de

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 12. Nov. 2015 - 7 K 2943/14

bei uns veröffentlicht am 12.11.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstre

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 12. Nov. 2015 - 7 K 2942/14

bei uns veröffentlicht am 12.11.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstre

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 18. Juni 2015 - 12 A 84/15

bei uns veröffentlicht am 18.06.2015

Tenor Die Beklagte wird verpflichtet, den Antrag der Klägerin vom 15.01.2009 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden. Der Bescheid der Beklagten vom 29.12.2014 in der Form, die er durch den Widerspruchsbescheid vom

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 05. Feb. 2015 - 3 LA 34/14

bei uns veröffentlicht am 05.02.2015

Tenor Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts -12. Kammer, Einzelrichter - vom 27.02.2014 wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens. Der Wert des Streit

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 28. Nov. 2014 - 4 K 953/14

bei uns veröffentlicht am 28.11.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Tatbestand  1 Der Kläger, dem mit Bescheid der Stadt X vom 10.08.2012 gemäß § 33c Abs. 1 GewO die Erlaubnis für die Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten ert

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 14. Nov. 2014 - 12 A 17/14

bei uns veröffentlicht am 14.11.2014

Tenor Die Beklagte wird verpflichtet, den Antrag der Klägerin vom 15.01.2009 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichtes neu zu bescheiden. Der Bescheid der Beklagten vom 26.09.2013 in der Form, die er durch den Widerspruchsbescheid

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 25. Sept. 2014 - 1 K 4517/13

bei uns veröffentlicht am 25.09.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 1 Tatbestand 2Die Klägerin beantragte mit Schreiben vom 08.03.2013 bei der Beklagten die Erteilung einer Geeignetheitsbestätigung nach § 33c Abs. 3 GewO für die Aufstell

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 21. Aug. 2014 - 1 K 7340/13

bei uns veröffentlicht am 21.08.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. 1Tatbestand 2Die Klägerin ist ein in das Handelsregister eingetragenes Unternehmen (AG Köln, HRB 00000), dessen Gegenstände „die Unternehmensberatung, die Finanzierungsv

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Beschluss, 07. Mai 2014 - 7 L 528/14

bei uns veröffentlicht am 07.05.2014

Tenor 1.Der Antrag auf Regelung der Vollziehung wird auf Kosten der Antragstellerin abgelehnt. 2.              Der Streitwert wird auf 2.500 € festgesetzt. 1G r ü n d e : 2Der sinngemäß gestellte Antrag, 3die aufschiebende Wirkung der Klage der A

Verwaltungsgericht Karlsruhe Beschluss, 13. Feb. 2014 - 2 K 16/14

bei uns veröffentlicht am 13.02.2014

Tenor Der Antrag wird abgelehnt.Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.Der Streitwert wird auf 7.500,- EUR festgesetzt. Gründe   1 Der Antrag des Antragstellers auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Verfügung des Reg

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 17. Okt. 2013 - 3 K 627/13

bei uns veröffentlicht am 17.10.2013

Tenor Soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.Die „Berichtigung der Bestätigung“ der Beklagten vom 09.02.2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheides des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 12.02.2013 wird aufge

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 11. Sept. 2012 - 6 S 947/12

bei uns veröffentlicht am 11.09.2012

Tenor Die Sperrzeitverordnung der Stadt Kehl zum Schutz der Wohnbevölkerung vor nächtlichen Ruhestörungen durch Gaststätten mit Spielgeräten vom 28.03.2012 ist unwirksam.Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.Die Revision wird nicht zug

Bundesfinanzhof Urteil, 07. Dez. 2011 - II R 51/10

bei uns veröffentlicht am 07.12.2011

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) betrieb in Hamburg u.a. in der Zeit von Oktober 2005 bis Februar 2007 mehrere Spielhallen, in denen sie Ger

Verwaltungsgericht Stuttgart Beschluss, 09. Sept. 2010 - 4 K 2450/10

bei uns veröffentlicht am 09.09.2010

Tenor Der Antrag wird zurückgewiesen.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.Der Streitwert wird auf 7.500,-- EUR festgesetzt. Gründe   1 Die Antragstellerin begehrt - sachdienlich gefasst - die Wiederherstellung bzw. Anordnung

Verwaltungsgericht Stuttgart Beschluss, 16. Sept. 2008 - 4 K 2997/08

bei uns veröffentlicht am 16.09.2008

Tenor Der Antrag wird zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin. Der Streitwert wird auf 7.500,- EUR festgesetzt. Gründe   1  Der a

Referenzen

(1) Wer gewerbsmäßig Wetten bei öffentlichen Leistungsprüfungen für Pferde abschließen oder vermitteln will (Buchmacher), bedarf der Erlaubnis der nach Landesrecht zuständigen Behörde. (2) Der Buchmacher bedarf der Erlaubnis für die Örtlichkeit, wo die Wetten...
(1) Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis. Die Erlaubnis kann auch nichtrechtsfähigen Vereinen erteilt werden. (2) Der Erlaubnis bedarf nicht, wer 1. alkoholfreie Getränke,2. unentgeltliche Kostproben,3. zubereitete Speisen oder4. in...