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§ 9Amtlich · § 5 UrhG

Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens

Zeitreise: 15.10.2026

Das Verwaltungsverfahren ist an bestimmte Formen nicht gebunden, soweit keine besonderen Rechtsvorschriften für die Form des Verfahrens bestehen. Es ist einfach, zweckmäßig und zügig durchzuführen.

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Ende des Gesetzes