Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) - SGB 8 | § 75 Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe

(1) Als Träger der freien Jugendhilfe können juristische Personen und Personenvereinigungen anerkannt werden, wenn sie

1.
auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 tätig sind,
2.
gemeinnützige Ziele verfolgen,
3.
auf Grund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande sind, und
4.
die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten.

(2) Einen Anspruch auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe hat unter den Voraussetzungen des Absatzes 1, wer auf dem Gebiet der Jugendhilfe mindestens drei Jahre tätig gewesen ist.

(3) Die Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts sowie die auf Bundesebene zusammengeschlossenen Verbände der freien Wohlfahrtspflege sind anerkannte Träger der freien Jugendhilfe.

ra.de-OnlineKommentar zu § 177 VVG 2008

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Referenzen - Gesetze | § 177 VVG 2008

§ 177 VVG 2008 zitiert oder wird zitiert von 6 §§.

§ 177 VVG 2008 wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Rechtsdienstleistungsgesetz - RDG | § 8 Öffentliche und öffentlich anerkannte Stellen


(1) Erlaubt sind Rechtsdienstleistungen, die 1. gerichtlich oder behördlich bestellte Personen,2. Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihnen zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Unternehmen

Sonderurlaubsverordnung - SUrlV 2016 | § 9 Sonderurlaub für Aus- oder Fortbildung


(1) Je Kalenderjahr sind insgesamt jeweils bis zu fünf Arbeitstage Sonderurlaub unter Fortzahlung der Besoldung zu gewähren 1. für die Teilnahme an wissenschaftlichen Tagungen sowie an beruflichen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen, die von staatli
§ 177 VVG 2008 wird zitiert von 3 anderen §§ im Versicherungsvertragsgesetz.

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) - SGB 8 | § 45 Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung


(1) Der Träger einer Einrichtung, nach § 45a bedarf für den Betrieb der Einrichtung der Erlaubnis. Einer Erlaubnis bedarf nicht, wer 1. eine Jugendfreizeiteinrichtung, eine Jugendbildungseinrichtung, eine Jugendherberge oder ein Schullandheim betreib

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) - SGB 8 | § 74 Förderung der freien Jugendhilfe


(1) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen die freiwillige Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe anregen; sie sollen sie fördern, wenn der jeweilige Träger 1. die fachlichen Voraussetzungen für die geplante Maßnahme erfüllt und die Beachtu

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) - SGB 8 | § 102 Auskunftspflicht


(1) Für die Erhebungen besteht Auskunftspflicht. Die Angaben zu § 100 Nummer 4 sind freiwillig. (2) Auskunftspflichtig sind 1. die örtlichen Träger der Jugendhilfe für die Erhebungen nach § 99 Absatz 1 bis 10, nach Absatz 8 nur, soweit eigene Ang
§ 177 VVG 2008 zitiert 1 andere §§ aus dem Versicherungsvertragsgesetz.

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) - SGB 8 | § 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe


(1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der El

Referenzen - Urteile | § 177 VVG 2008

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19 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 177 VVG 2008.

Verwaltungsgericht München Urteil, 30. Apr. 2014 - 18 K 12.6299

bei uns veröffentlicht am 30.04.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens zu tragen. III. Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand Die Klägerin verfolgt mit der

Bundesverfassungsgericht Urteil, 21. Nov. 2017 - 2 BvR 2177/16

bei uns veröffentlicht am 21.11.2017

Tenor Die Verfassungsbeschwerde wird nach Maßgabe der Gründe zurückgewiesen. Gründe A.

Bundesfinanzhof Urteil, 21. Sept. 2016 - V R 50/15

bei uns veröffentlicht am 21.09.2016

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 19. Februar 2015 13 K 3354/10 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 01. Juli 2016 - 4 Bs 261/15

bei uns veröffentlicht am 01.07.2016

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 10. Dezember 2015 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kost

Bundesfinanzhof Urteil, 22. Juni 2016 - V R 46/15

bei uns veröffentlicht am 22.06.2016

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 12. November 2015  6 K 1361/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Verwaltungsgericht Freiburg Beschluss, 12. Apr. 2016 - 4 K 338/16

bei uns veröffentlicht am 12.04.2016

Tenor Der Antrag wird abgelehnt.Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt. Gründe  1 Der Antragsteller begehrt vorläufigen Rechtsschutz durch Erlass einer e

Bundesfinanzhof Urteil, 06. Apr. 2016 - V R 55/14

bei uns veröffentlicht am 06.04.2016

Tenor Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 22. Oktober 2014  4 K 2056/11 und die Einspruchsentscheidung des Finanzamts vom 9. Juni 2011 sowie der Umsatzsteuer

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 12. Nov. 2015 - 6 K 1361/12

bei uns veröffentlicht am 12.11.2015

Diese Entscheidung zitiert Tenor I. Die Umsatzsteuerbescheide für die Jahre 2007 und 2008 vom 17. Januar 2011 und für das Jahr 2009 vom 1. Februar 2011, alle in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 1. März 2012 werden aufgehoben.

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 18. Juni 2015 - 24 K 3440/14

bei uns veröffentlicht am 18.06.2015

Tenor Das Verfahren wird eingestellt, soweit es sich gegen den Bescheid des Beklagten vom 16. April 2014 richtet. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Beteiligten tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte, für das Gerichtskosten nicht erho

Bundesfinanzhof Urteil, 26. Nov. 2014 - XI R 25/13

bei uns veröffentlicht am 26.11.2014

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 22. Januar 2013  2 K 534/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Köln Urteil, 22. Okt. 2014 - 4 K 2056/11

bei uns veröffentlicht am 22.10.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand 2Die Beteiligten streiten um die Frage, ob die Klägerin eine von dem betreffenden Mitgliedstaat als Einrichtung mit sozialem Ch

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 01. Feb. 2011 - 12 S 1774/10

bei uns veröffentlicht am 01.02.2011

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 23. Oktober 2008 - 2 K 1228/06 - geändert; der beklagte Landkreis wird auch insoweit unter Aufhebung der entgegenstehenden Bescheide vom 17. März 2005 und vom

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 14. Okt. 2008 - 5 K 4299/07

bei uns veröffentlicht am 14.10.2008

Tenor Die Beklagte wird verpflichtet, über die Anträge der Klägerin auf Gewährung von Zuschüssen für die Kleinkindbetreuung für das Jahr 2006 in Höhe von 17.200,- EUR und für die beiden Kleinkindgruppen für das erste Halbjahr 2007 in Höhe von 30.180

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 04. Juni 2008 - 12 S 2559/06

bei uns veröffentlicht am 04.06.2008

Tenor § 1 Abs. 4 KiTaGVO ist unwirksam. Im Übrigen wird der Antrag abgewiesen. Von den Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller 4/5 als Gesamtschuldner, der Antragsgegner 1/5. Die Revision wird nicht zugelassen.

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 18. Apr. 2008 - 9 K 3804/07

bei uns veröffentlicht am 18.04.2008

Tenor Der Bescheid des Beklagten vom 9.12.2006 und sein Widerspruchsbescheid vom 21.5.2007 werden aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, über den Förderungsantrag des Klägers vom 19.9.2005 für die Kalenderjahre 2003 bis 2005 unter

Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 26. März 2007 - 2 V 126/06

bei uns veröffentlicht am 26.03.2007

Tatbestand 1 I. Streitig ist, ob Umsätze der Antragstellerin umsatzsteuerfrei sind. 2 Die Antragstellerin ist seit Beginn des Jahres 2000 als freiberufliche Familienpflegerin tätig. Sie beschäftigte in den Str

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 11. Jan. 2007 - 12 S 2472/06

bei uns veröffentlicht am 11.01.2007

Tenor Soweit der Kläger die Berufung zurückgenommen hat, wird das Berufungsverfahren eingestellt. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 23. Mai 2001 – 5 K 1896/98 – wird zurückgewiesen. Die Kosten d

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 18. Dez. 2006 - 12 S 2474/06

bei uns veröffentlicht am 18.12.2006

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 20. April 2005 - 16 K 3626/04 - wird zurückgewiesen. Die Kosten des gerichtskostenfreien Berufungsverfahrens trägt der Beklagte. Die Revision wird nicht

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 20. Apr. 2005 - 16 K 3626/04

bei uns veröffentlicht am 20.04.2005

Tenor Der Beklagte wird verpflichtet, den Antrag des Klägers vom 13.2.2004 auf Gewährung eines Betriebskostenzuschusses unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu bescheiden. Der Bescheid des Beklagten vom 20.4.2004 und dessen W

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(1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die...