Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 2 Leistungen

(1) Die Krankenkassen stellen den Versicherten die im Dritten Kapitel genannten Leistungen unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots (§ 12) zur Verfügung, soweit diese Leistungen nicht der Eigenverantwortung der Versicherten zugerechnet werden. Behandlungsmethoden, Arznei- und Heilmittel der besonderen Therapierichtungen sind nicht ausgeschlossen. Qualität und Wirksamkeit der Leistungen haben dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu entsprechen und den medizinischen Fortschritt zu berücksichtigen.

(1a) Versicherte mit einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Erkrankung oder mit einer zumindest wertungsmäßig vergleichbaren Erkrankung, für die eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung nicht zur Verfügung steht, können auch eine von Absatz 1 Satz 3 abweichende Leistung beanspruchen, wenn eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf besteht. Die Krankenkasse erteilt für Leistungen nach Satz 1 vor Beginn der Behandlung eine Kostenübernahmeerklärung, wenn Versicherte oder behandelnde Leistungserbringer dies beantragen. Mit der Kostenübernahmeerklärung wird die Abrechnungsmöglichkeit der Leistung nach Satz 1 festgestellt.

(2) Die Versicherten erhalten die Leistungen als Sach- und Dienstleistungen, soweit dieses oder das Neunte Buch nichts Abweichendes vorsehen. Die Leistungen werden auf Antrag durch ein Persönliches Budget erbracht; § 29 des Neunten Buches gilt entsprechend. Über die Erbringung der Sach- und Dienstleistungen schließen die Krankenkassen nach den Vorschriften des Vierten Kapitels Verträge mit den Leistungserbringern.

(3) Bei der Auswahl der Leistungserbringer ist ihre Vielfalt zu beachten. Den religiösen Bedürfnissen der Versicherten ist Rechnung zu tragen.

(4) Krankenkassen, Leistungserbringer und Versicherte haben darauf zu achten, daß die Leistungen wirksam und wirtschaftlich erbracht und nur im notwendigen Umfang in Anspruch genommen werden.

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Steuerrecht: Außergewöhnliche Belastungen – Aufwendungen für den Besuch eines Fitness- und Gesundheitsclubs nicht abzugsfähig

25.10.2019

Aufwendungen für den Besuch eines Fitness- und Gesundheitsclubs sind jedenfalls dann nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige keine ärztliche Verordnung vorlegt. Pauschale ärztliche Bescheinigungen, nach denen z. B. Krankengymnastik und Muskeltraining angeraten werden, reichen nach einer Entscheidung des Finanzgerichts (FG) Köln nicht – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Steuerrecht Berlin
Steuerrecht

Gesetzliche Krankenversicherung: Kein Anspruch auf Fettabsaugung bei Lipödem

29.04.2015

Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben keinen Anspruch gegen ihre Krankenkasse auf eine ambulante oder stationäre Fettabsaugung.
Versicherungsrecht

Arzthaftungsrecht: Vertragsarzt ist kein Amtsträger

16.07.2012

Arzt handelt bei der Verordnung von Arzneimitteln weder als Amtsträger noch als Beauftragter der gesetzlichen Krankenkassen-BGH vom 29.03.12-Az:GSSt 2/11
Arzthaftungsrecht

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zitiert oder wird zitiert von 11 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Einkommensteuer-Durchführungsverordnung - EStDV 1955 | § 64 Nachweis von Krankheitskosten und der Voraussetzungen der behinderungsbedingten Fahrtkostenpauschale


(1) Den Nachweis der Zwangsläufigkeit von Aufwendungen im Krankheitsfall hat der Steuerpflichtige zu erbringen: 1. durch eine Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel (§§ 2, 23, 31 bis 33 des Fünften Buches Sozia
wird zitiert von 8 anderen §§ im .

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 13 Kostenerstattung


(1) Die Krankenkasse darf anstelle der Sach- oder Dienstleistung (§ 2 Abs. 2) Kosten nur erstatten, soweit es dieses oder das Neunte Buch vorsieht. (2) Versicherte können anstelle der Sach- oder Dienstleistungen Kostenerstattung wählen. Hierüber

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 87 Bundesmantelvertrag, einheitlicher Bewertungsmaßstab, bundeseinheitliche Orientierungswerte


(1) Die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen vereinbaren mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen durch Bewertungsausschüsse als Bestandteil der Bundesmantelverträge einen einheitlichen Bewertungsmaßstab für die ärztlichen und einen einheitliche

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 10 Familienversicherung


(1) Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen 1. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben,2. nicht nach § 5 Abs.

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 8 Befreiung von der Versicherungspflicht


(1) Auf Antrag wird von der Versicherungspflicht befreit, wer versicherungspflichtig wird 1. wegen Änderung der Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 6 Satz 2 oder Abs. 7,1a. durch den Bezug von Arbeitslosengeld oder Unterhaltsgeld (§ 5 Abs. 1 Nr.
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 12 Wirtschaftlichkeitsgebot


(1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungs

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 29 Kieferorthopädische Behandlung


(1) Versicherte haben Anspruch auf kieferorthopädische Versorgung in medizinisch begründeten Indikationsgruppen, bei denen eine Kiefer- oder Zahnfehlstellung vorliegt, die das Kauen, Beißen, Sprechen oder Atmen erheblich beeinträchtigt oder zu beeint

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Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Juli 2011 - 5 StR 115/11

bei uns veröffentlicht am 20.07.2011

5 StR 115/11 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 20. Juli 2011 in der Strafsache gegen wegen Bestechung im geschäftlichen Verkehr Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 20. Juli 2011 beschlossen: Der Senat legt die Sache nach § 132 Abs. 4

Bundesgerichtshof Urteil, 04. Sept. 2012 - 1 StR 534/11

bei uns veröffentlicht am 04.09.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 534/11 vom 4. September 2012 BGHSt: ja BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja ____________________________ AMG § 96 Nr. 5, § 96 Nr. 13; StGB § 263 Ein in Deutschland nicht zugel

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Nov. 2003 - VI ZR 8/03

bei uns veröffentlicht am 25.11.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 8/03 Verkündet am: 25. November 2003 Blum, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Jan. 2008 - KVR 26/07

bei uns veröffentlicht am 16.01.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVR 26/07 Verkündet am: 16. Januar 2008 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Kartellverwaltungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja Kreiskranke

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Apr. 2009 - IX ZB 35/08

bei uns veröffentlicht am 23.04.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 35/08 vom 23. April 2009 in dem Verbraucherinsolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: nein ZPO § 850f Abs. 1; InsO § 36 Abs. 1, 4 Kosten für medizinische Behandlungsmethoden, die von der

Bundesgerichtshof Urteil, 03. Mai 2011 - VI ZR 61/10

bei uns veröffentlicht am 03.05.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 61/10 Verkündet am: 3. Mai 2011 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Mai 2011 - 3 StR 458/10

bei uns veröffentlicht am 05.05.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 458/10 vom 5. Mai 2011 in dem selbstständigen Verfallsverfahren gegen wegen Anordnung von Wertersatzverfall Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat aufgrund der Hauptverhandlung vom 17. März 2011 in der Sitzu

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Dez. 2001 - KZR 5/00

bei uns veröffentlicht am 11.12.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL KZR 5/00 Verkündet am: 11. Dezember 2001 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja

Bundesgerichtshof Beschluss, 03. Juli 2001 - KZR 31/99

bei uns veröffentlicht am 03.07.2001

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KZR 31/99 Verkündet am: 3. Juli 2001 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR : ja Festbeträge EG Art

Bundesgerichtshof Beschluss, 03. Juli 2001 - KZR 32/99

bei uns veröffentlicht am 03.07.2001

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KZR 32/99 Verkündet am: 3. Juli 2001 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofes hat auf die mündliche Verhandl

Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Dez. 2008 - I ZB 31/08

bei uns veröffentlicht am 04.12.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 31/08 vom 4. Dezember 2008 in der Rechtsbeschwerdesache Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR : ja Integrierte Versorgung GVG § 17 Abs. 4 Satz 4; SGG § 51 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Satz 1; SGB V § 140c Für Str

Bundesgerichtshof Urteil, 14. März 2000 - KZR 15/98

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL KZR 15/98 Verkündet am: 14. März 2000 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ---------

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Juni 2003 - KZR 18/01

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL KZR 18/01 Verkündet am: 24. Juni 2003 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR: ja Wiederve

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Sept. 2000 - I ZB 21/99

bei uns veröffentlicht am 08.09.2000

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 21/99 vom 8. September 2000 in der Beschwerdesache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja SGG § 51 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3; GVG § 17a Abs. 4 Satz 4 Für die Klage eines Unternehmens, das u.a. Produkte f

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 09. Nov. 2017 - L 4 KR 49/13

bei uns veröffentlicht am 09.11.2017

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 25. Oktober 2012 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 09. Aug. 2018 - L 4 KR 435/17

bei uns veröffentlicht am 09.08.2018

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 14.06.2017 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand

Finanzgericht München Urteil, 29. Apr. 2015 - 1 K 343/13

bei uns veröffentlicht am 29.04.2015

Gründe Finanzgericht München Az.: 1 K 343/13 IM NAMEN DES VOLKES Urteil Stichwort: Doppelte Haushaltführung In der Streitsache ... Klägerin prozessbevollmächtigt: .

Sozialgericht München Urteil, 03. Nov. 2016 - S 15 KR 1899/15

bei uns veröffentlicht am 03.11.2016

Tenor I. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 03.09.2015 in der Fassung des Widerspruchsbescheids vom 14.12.2015 verpflichtet, für die Zeit von Juli 2015 bis Juli 2016 dem Kläger Kosten in Höhe von 455,90 Euro für

Sozialgericht Regensburg Endurteil, 13. Okt. 2016 - S 2 KR 562/15

bei uns veröffentlicht am 13.10.2016

Tenor I. Unter Aufhebung des Bescheides vom 29. Juni 2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 12. November 2015 wird die Beklagte verurteilt, die Kosten für eine minimalinvasive adipositas-chirurgische Operation zu übernehme

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 20. März 2018 - L 5 KR 394/16 KL

bei uns veröffentlicht am 20.03.2018

Tenor I. Die Klage gegen die Bescheide der Beklagten vom 29.07.0216 und 16.01.2017 wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. III. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand Stre

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 28. Jan. 2014 - L 8 SO 166/12

bei uns veröffentlicht am 28.01.2014

Tatbestand Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin von der Beklagten nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) Hilfe zur Pflege während eines vollstationären Aufenthalts in einem Krankenhaus in der Zeit vom 28.03. bi

Sozialgericht Augsburg Urteil, 10. Feb. 2014 - S 10 KR 199/11

bei uns veröffentlicht am 10.02.2014

Tatbestand Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Kostenübernahme einer geplanten Liposuktion. Die am 1964 geborene Klägerin ist bei der Beklagten krankenversichert. Am 29.03.2011 beantragte sie dort die Übernahme der Kosten

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 28. Juni 2016 - L 5 KR 223/15

bei uns veröffentlicht am 28.06.2016

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 10.04.2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen

Sozialgericht Nürnberg Urteil, 18. Jan. 2019 - S 21 KR 33/16

bei uns veröffentlicht am 18.01.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Der Kläger begehrt die Kostenübernahme einer immunbiologischen Behandlung mit Hyperthermie, Boswellia Ca

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 07. Sept. 2016 - L 20 KR 597/15

bei uns veröffentlicht am 07.09.2016

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten hin wird das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 05.11.2015 aufgehoben und die Klage gegen den Bescheid vom 19.02.2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 16.09.2015 abgewiesen. II.

Sozialgericht München Urteil, 16. Juni 2016 - S 7 KR 409/15

bei uns veröffentlicht am 16.06.2016

Tenor I. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 11.03.2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 28.04.2015 sowie des Bescheides vom 10.06.2016 verurteilt, der Klägerin die mit Schreiben vom 05.11.2014 beantragte

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 16. Mai 2019 - L 20 KR 502/17

bei uns veröffentlicht am 16.05.2019

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 29.06.2017 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 15. Juli 2015 - L 5 KR 153/14

bei uns veröffentlicht am 15.07.2015

Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 11. März 2014 wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Rechtsz

Sozialgericht München Endurteil, 14. Apr. 2016 - S 15 KR 1383/15

bei uns veröffentlicht am 14.04.2016

Tenor I. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 23.06.2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 30.09.2015 verurteilt, dem Kläger für den Zeitraum vom 01.07.2015 bis zum 31.12.2015 Leistungen der häuslichen Behandlungs

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 17. März 2016 - L 5 KR 458/15 ZVW

bei uns veröffentlicht am 17.03.2016

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 12.06.2012 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Sozialgericht Nürnberg Endurteil, 27. Jan. 2016 - S 11 KR 349/13

bei uns veröffentlicht am 27.01.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert wird auf 4.677,83 Euro festgesetzt. Tatbestand Zwischen den Beteiligten ist die wegen Aufrechnung vorenth

Sozialgericht Nürnberg Endurteil, 10. Dez. 2015 - S 11 KR 299/14

bei uns veröffentlicht am 10.12.2015

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, unter Aufhebung des Bescheids der Beklagten vom 04.11.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 02.07.2014 aufgrund der ärztlichen Verordnung vom 30.09.2013 die Kosten für die podologische Fuß

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 23. Feb. 2016 - L 5 KR 351/14

bei uns veröffentlicht am 23.02.2016

Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 7. Juli 2014 wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin auch des Berufungsverfahre

Sozialgericht Würzburg Urteil, 10. März 2016 - S 11 KR 427/15

bei uns veröffentlicht am 10.03.2016

Tenor I. Der Bescheid der Beklagten vom 03.03.2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 18.08.2015 wird aufgehoben. Es wird festgestellt, dass die Belastungsgrenze des Klägers für das Jahr 2014 1 vom Hundert der jährlichen Br

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 12. Mai 2015 - L 5 KR 493/12

bei uns veröffentlicht am 12.05.2015

Gründe Leitsatz: in dem Rechtsstreit A., A-Straße, A-Stadt - Klägerin und Berufungsklägerin - Proz.-Bev.: B., B-Straße, B-Stadt - - gegen ... für ..., Landesdirektion, H-Straße ..., H. - Beklagte und Ber

Sozialgericht Nürnberg Endurteil, 15. Okt. 2015 - S 11 KR 159/12

bei uns veröffentlicht am 15.10.2015

Tenor I. Es wird festgestellt, dass das Recht der Klägerin respektive der von ihr im Freistaat Bayern betriebenen Medizinischen Versorgungszentren bzw. der in diesen tätigen Augenärzten auf Verordnung von Krankenfahrten im Sinne von §

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 24. Nov. 2015 - L 5 KR 390/12

bei uns veröffentlicht am 24.11.2015

Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 24. August 2012 wird zurückgewiesen und die Widerklage abgewiesen. II. Die Beklagte trägt die Kosten auch der Berufung. III. Der S

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 12. März 2019 - L 5 KR 202/18

bei uns veröffentlicht am 12.03.2019

Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Regensburg vom 28.02.2018 wird zurückgewiesen. II. Die Kosten auch der Berufung trägt die Beklagte. III. Die Revision wird zugelassen. Tatbestan

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 14. März 2019 - L 4 KR 558/17

bei uns veröffentlicht am 14.03.2019

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten werden Ziffer I. und III. des Urteils des Sozialgerichts Landshut vom 21. Juli 2017 aufgehoben. Die Klage wird in vollem Umfang abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstat

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 26. Nov. 2015 - L 4 KR 419/15 B ER

bei uns veröffentlicht am 26.11.2015

Tenor I. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Landshut vom 31.08.2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. Gründe I. Die

Sozialgericht München Endurteil, 29. Juni 2017 - S 15 KR 1793/15

bei uns veröffentlicht am 29.06.2017

Tenor I. Der Bescheid vom 05.03.2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 25.11.2015 wird aufgehoben. II. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin als Sachleistung die streitgegenständliche Infusionstherapie mit Zoledron

Finanzgericht München Urteil, 26. Okt. 2015 - 7 K 596/13

bei uns veröffentlicht am 26.10.2015

Tatbestand I. Streitig ist, ob Aufwendungen für die operative Beseitigung von Lipödemen als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 des Einkommensteuergesetzes (EStG) absetzbar sind. Die Kläger sind Eheleute und wurden für das Stre

Sozialgericht Nürnberg Urteil, 01. Feb. 2017 - S 11 KR 199/16

bei uns veröffentlicht am 01.02.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Zwischen den Beteiligten ist die Erstattung der Kosten der vom 02.03.2015 bis 10.04.2015 im Krankenhaus

Sozialgericht Nürnberg Urteil, 07. Mai 2018 - S 5 KR 700/16

bei uns veröffentlicht am 07.05.2018

Tenor I. Der Bescheid der Beklagten vom 03.11.2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 19.10.2016 wird abgeändert. Die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin zwei postbariatrische Operationen an den Oberarmen und der Brust

Sozialgericht Nürnberg Urteil, 16. Sept. 2015 - S 11 KR 69/13

bei uns veröffentlicht am 16.09.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 963,24 € festgesetzt. Tatbestand Zwischen den Beteiligten ist noch stre

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 21. Juli 2015 - L 5 KR 92/15

bei uns veröffentlicht am 21.07.2015

Tenor I. Die Berufung der Beklagten und Widerklägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 15. Januar 2015 wird zurückgewiesen und die Widerklage abgewiesen. II. Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte. III. Der Str

Sozialgericht Augsburg Beschluss, 19. Jan. 2018 - S 2 KR 590/17 ER

bei uns veröffentlicht am 19.01.2018

Tenor I. Die Antragsgegnerin wird vorläufig verpflichtet, dem Antragsteller ab 29. November 2017 bis 30. April 2018 ein verfügbares Cannabispräparat als Arzneimittel als Sachleistung zur Verfügung zu stellen bzw. in diesem Zeitra

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 25. Juni 2018 - L 4 KR 119/18 B ER

bei uns veröffentlicht am 25.06.2018

Tenor I. Der Beschluss des Sozialgerichts Augsburg vom 19. Januar 2018 wird abgeändert. Die Antragsgegnerin wird vorläufig verpflichtet, dem Antragsteller ab 1. März 2018 bis 30. April 2018 ein verfügbares Cannabispräparat als Arzneim

Sozialgericht Nürnberg Urteil, 18. Jan. 2018 - S 7 KR 111/16

bei uns veröffentlicht am 18.01.2018

Tenor I. Der Bescheid der Beklagten vom 10.08.2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 26.01.2016 wird aufgehoben und die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger eine minimalinvasive adipositaschirurgische Maßnahme als Sachleist

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 21. März 2017 - L 5 KR 334/15 KL

bei uns veröffentlicht am 21.03.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. III. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand Gegenstand des Rechtsstreits ist die Zustimmung der Beklagten zu

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(1) Versicherte haben Anspruch auf kieferorthopädische Versorgung in medizinisch begründeten Indikationsgruppen, bei denen eine Kiefer- oder Zahnfehlstellung vorliegt, die das Kauen, Beißen, Sprechen oder Atmen erheblich beeinträchtigt oder zu beeinträchtigen...