Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 12 Wirtschaftlichkeitsgebot

(1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.

(2) Ist für eine Leistung ein Festbetrag festgesetzt, erfüllt die Krankenkasse ihre Leistungspflicht mit dem Festbetrag.

(3) Hat die Krankenkasse Leistungen ohne Rechtsgrundlage oder entgegen geltendem Recht erbracht und hat ein Vorstandsmitglied hiervon gewußt oder hätte es hiervon wissen müssen, hat die zuständige Aufsichtsbehörde nach Anhörung des Vorstandsmitglieds den Verwaltungsrat zu veranlassen, das Vorstandsmitglied auf Ersatz des aus der Pflichtverletzung entstandenen Schadens in Anspruch zu nehmen, falls der Verwaltungsrat das Regreßverfahren nicht bereits von sich aus eingeleitet hat.

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Sozialrecht: Statt Perücke - Krankenkasse muss Echthaarteil bezahlen

06.09.2019

Aus medizinischen Gründen kann die Versorgung mit einem maßgefertigten Echthaarteil erforderlich sein. Die Kostenbegrenzung auf einen Höchstbetrag gilt dabei nicht – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Sozialrecht Berlin
Sozialrecht

Sozialrecht: Zahnersatz in Polen muss vorher genehmigt werden

20.08.2019

Zahnersatz im Ausland kann eine preiswerte Alternative sein. Wurde die Behandlung aber zuvor nicht von der Krankenkasse genehmigt, kann die Auslandsreise für den Betroffenen sehr teuer werden – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Sozialrecht Berlin
Sozialrecht

Arzthaftungsrecht: Vertragsarzt ist kein Amtsträger

16.07.2012

Arzt handelt bei der Verordnung von Arzneimitteln weder als Amtsträger noch als Beauftragter der gesetzlichen Krankenkassen-BGH vom 29.03.12-Az:GSSt 2/11
Arzthaftungsrecht

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Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 2 Leistungen


(1) Die Krankenkassen stellen den Versicherten die im Dritten Kapitel genannten Leistungen unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots (§ 12) zur Verfügung, soweit diese Leistungen nicht der Eigenverantwortung der Versicherten zugerechnet werden. B

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 140a Besondere Versorgung


(1) Die Krankenkassen können Verträge mit den in Absatz 3 genannten Leistungserbringern über eine besondere Versorgung der Versicherten abschließen. Die Verträge ermöglichen eine verschiedene Leistungssektoren übergreifende oder eine interdisziplinär

Referenzen - Urteile | § 13 VwRehaG

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495 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 13 VwRehaG.

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Juli 2011 - 5 StR 115/11

bei uns veröffentlicht am 20.07.2011

5 StR 115/11 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 20. Juli 2011 in der Strafsache gegen wegen Bestechung im geschäftlichen Verkehr Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 20. Juli 2011 beschlossen: Der Senat legt die Sache nach § 132 Abs. 4

Bundesgerichtshof Urteil, 29. Juni 2004 - VI ZR 211/03

bei uns veröffentlicht am 29.06.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 211/03 Verkündet am: 29. Juni 2004 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 04. Sept. 2012 - 1 StR 534/11

bei uns veröffentlicht am 04.09.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 534/11 vom 4. September 2012 BGHSt: ja BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja ____________________________ AMG § 96 Nr. 5, § 96 Nr. 13; StGB § 263 Ein in Deutschland nicht zugel

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Apr. 2009 - IX ZB 35/08

bei uns veröffentlicht am 23.04.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 35/08 vom 23. April 2009 in dem Verbraucherinsolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: nein ZPO § 850f Abs. 1; InsO § 36 Abs. 1, 4 Kosten für medizinische Behandlungsmethoden, die von der

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Dez. 2002 - I ZB 24/02

bei uns veröffentlicht am 19.12.2002

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 24/02 vom 19. Dezember 2002 in der Rechtsbeschwerdesache Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 19. Dezember 2002 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Ullmann und die Richter Prof. Dr. Bornkam

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Dez. 2001 - KZR 5/00

bei uns veröffentlicht am 11.12.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL KZR 5/00 Verkündet am: 11. Dezember 2001 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja

Bundesgerichtshof Beschluss, 03. Juli 2001 - KZR 31/99

bei uns veröffentlicht am 03.07.2001

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KZR 31/99 Verkündet am: 3. Juli 2001 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR : ja Festbeträge EG Art

Bundesgerichtshof Beschluss, 03. Juli 2001 - KZR 32/99

bei uns veröffentlicht am 03.07.2001

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KZR 32/99 Verkündet am: 3. Juli 2001 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofes hat auf die mündliche Verhandl

Bundesgerichtshof Urteil, 29. Juni 2000 - I ZR 59/98

bei uns veröffentlicht am 29.06.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 59/98 Verkündet am: 29. Juni 2000 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Juni 2003 - KZR 18/01

bei uns veröffentlicht am 24.06.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL KZR 18/01 Verkündet am: 24. Juni 2003 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR: ja Wiederve

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Sept. 2000 - I ZB 21/99

bei uns veröffentlicht am 08.09.2000

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 21/99 vom 8. September 2000 in der Beschwerdesache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja SGG § 51 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3; GVG § 17a Abs. 4 Satz 4 Für die Klage eines Unternehmens, das u.a. Produkte f

Bundesgerichtshof Urteil, 28. Sept. 2000 - I ZR 141/98

bei uns veröffentlicht am 28.09.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 141/98 Verkündet am: 28. September 2000 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 09. Nov. 2017 - L 4 KR 49/13

bei uns veröffentlicht am 09.11.2017

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 25. Oktober 2012 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 20. Juni 2018 - L 20 KR 139/17

bei uns veröffentlicht am 20.06.2018

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 23.01.2017 aufgehoben und die Klage gegen den Bescheid vom 09.03.2016 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 30.06.2016 abgewiesen. II. Au

Sozialgericht München Urteil, 03. Nov. 2016 - S 15 KR 1899/15

bei uns veröffentlicht am 03.11.2016

Tenor I. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 03.09.2015 in der Fassung des Widerspruchsbescheids vom 14.12.2015 verpflichtet, für die Zeit von Juli 2015 bis Juli 2016 dem Kläger Kosten in Höhe von 455,90 Euro für

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 23. Okt. 2017 - L 4 KR 349/17

bei uns veröffentlicht am 23.10.2017

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 23.03.2017 wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte hat auch die außergerichtlichen Kosten der Klägerin im Berufungsverfahren zu erstatten. III. Die Revision

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 26. Juli 2017 - L 12 KA 57/16 ZVW

bei uns veröffentlicht am 26.07.2017

Tenor I. Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen. II. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin einschließlich der Kosten der Beigeladenen zu 1. Die Kosten des Revisionsverfahrens trägt der Beklagte. III. D

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 28. Juni 2016 - L 5 KR 323/14

bei uns veröffentlicht am 28.06.2016

Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 3. Juni 2014 wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers auch der Berufung.

Sozialgericht München Urteil, 28. März 2019 - S 38 KA 5001/15

bei uns veröffentlicht am 28.03.2019

Tenor I. Die Entscheidung des Prothetikausschusses in der Fassung des Prothetikeinigungsausschusses der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (Sitzung vom 05.12.2014) wird aufgehoben. II. Die Mängelrüge der AOK Bayern, Direkti

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 20. März 2018 - L 5 KR 394/16 KL

bei uns veröffentlicht am 20.03.2018

Tenor I. Die Klage gegen die Bescheide der Beklagten vom 29.07.0216 und 16.01.2017 wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. III. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand Stre

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 27. Feb. 2019 - L 4 KR 476/17

bei uns veröffentlicht am 27.02.2019

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Regensburg vom 14. Juni 2017 wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Revision wird nicht zugelassen. IV. De

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 07. Jan. 2014 - L 8 SO 226/13 B ER

bei uns veröffentlicht am 07.01.2014

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 11. Oktober 2013 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskoste

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 15. Jan. 2014 - L 12 KA 57/12

bei uns veröffentlicht am 15.01.2014

Tatbestand Die Beteiligten streiten um einen Einbehalt von Gesamtvergütungsanteilen des Quartals 4/04 in Höhe von 39.734,21 Euro. Der Einbehalt basiert auf dem als „Vertrag über eine integrierte Versorgung nach § 140a SGB V für

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 28. Juni 2016 - L 5 KR 223/15

bei uns veröffentlicht am 28.06.2016

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 10.04.2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 10. Mai 2016 - W 1 K 16.209

bei uns veröffentlicht am 10.05.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherh

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 06. Dez. 2017 - 14 ZB 16.2202

bei uns veröffentlicht am 06.12.2017

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 2.538,34 Euro festgesetzt. Gründe

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 26. Sept. 2016 - L 5 KR 466/16 B ER

bei uns veröffentlicht am 26.09.2016

Tenor I. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 2. September 2016 wird zurückgewiesen. II. Der Antrag des Antragstellers vom 9. September 2016, ihm für das vorliegende Besc

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 07. Sept. 2016 - L 20 KR 597/15

bei uns veröffentlicht am 07.09.2016

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten hin wird das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 05.11.2015 aufgehoben und die Klage gegen den Bescheid vom 19.02.2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 16.09.2015 abgewiesen. II.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 15. Juli 2015 - L 5 KR 153/14

bei uns veröffentlicht am 15.07.2015

Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 11. März 2014 wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Rechtsz

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 23. Feb. 2016 - L 5 KR 351/14

bei uns veröffentlicht am 23.02.2016

Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 7. Juli 2014 wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin auch des Berufungsverfahre

Oberlandesgericht Nürnberg Hinweisbeschluss, 26. Nov. 2014 - 4 U 1583/14

bei uns veröffentlicht am 26.11.2014

Gründe I. Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 24.06.2014, Az. 4 O 4460/13, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offe

Sozialgericht Augsburg Endurteil, 12. Apr. 2016 - S 10 KR 50/15

bei uns veröffentlicht am 12.04.2016

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin die Kosten für die Durchführung einer bariatrischen Operation in Höhe von 8.237,09 Euro zu erstatten sowie sie von den Folgebehandlungskosten freizustellen. II. Der Bescheid

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 12. März 2019 - L 5 KR 202/18

bei uns veröffentlicht am 12.03.2019

Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Regensburg vom 28.02.2018 wird zurückgewiesen. II. Die Kosten auch der Berufung trägt die Beklagte. III. Die Revision wird zugelassen. Tatbestan

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 14. März 2019 - L 4 KR 558/17

bei uns veröffentlicht am 14.03.2019

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten werden Ziffer I. und III. des Urteils des Sozialgerichts Landshut vom 21. Juli 2017 aufgehoben. Die Klage wird in vollem Umfang abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstat

Sozialgericht München Endurteil, 29. Juni 2017 - S 15 KR 1793/15

bei uns veröffentlicht am 29.06.2017

Tenor I. Der Bescheid vom 05.03.2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 25.11.2015 wird aufgehoben. II. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin als Sachleistung die streitgegenständliche Infusionstherapie mit Zoledron

Sozialgericht Nürnberg Urteil, 26. Jan. 2017 - S 11 KR 138/13

bei uns veröffentlicht am 26.01.2017

Tenor I. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 04.09.2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 27.03.2013 verurteilt, den Kläger mit einem kontinuierlichen Glukosemonitoring-System (Dexcom G4 bzw. G5 Starterset)

Sozialgericht Nürnberg Urteil, 01. Feb. 2017 - S 11 KR 199/16

bei uns veröffentlicht am 01.02.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Zwischen den Beteiligten ist die Erstattung der Kosten der vom 02.03.2015 bis 10.04.2015 im Krankenhaus

Sozialgericht München Urteil, 30. Apr. 2019 - S 38 KA 850/10, S 38 KA 851/10, S 38 KA 852/10

bei uns veröffentlicht am 30.04.2019

Tenor I. Die Bescheide der Beklagten, betreffend die Quartale 3/04, 4/2004 und 1/2005 werden, soweit sie sich auf Folinsäuere und Bisphosphonate beziehen, aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, insoweit über die Widersprüche

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 06. Juli 2017 - L 4 KR 569/15

bei uns veröffentlicht am 06.07.2017

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 18. November 2015 wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Revision wird nicht zugelassen. IV. D

Sozialgericht Nürnberg Urteil, 16. Sept. 2015 - S 11 KR 69/13

bei uns veröffentlicht am 16.09.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 963,24 € festgesetzt. Tatbestand Zwischen den Beteiligten ist noch stre

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 21. Juli 2015 - L 5 KR 92/15

bei uns veröffentlicht am 21.07.2015

Tenor I. Die Berufung der Beklagten und Widerklägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 15. Januar 2015 wird zurückgewiesen und die Widerklage abgewiesen. II. Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte. III. Der Str

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 05. Okt. 2015 - L 12 KA 83/15 B ER

bei uns veröffentlicht am 05.10.2015

Tenor I. Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des Sozialgerichts München vom 24.6.2015, Az. S 21 KA 620/15 ER, aufgehoben, soweit das Sozialgericht dem Antrag der Antragstellerin stattgegeben hat, und der An

Sozialgericht München Beschluss, 17. Aug. 2015 - S 28 KA 822/15 ER

bei uns veröffentlicht am 17.08.2015

Tenor I. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Die Antragstellerin begehrt mittels einer einstweili

Sozialgericht Nürnberg Urteil, 18. Jan. 2018 - S 7 KR 111/16

bei uns veröffentlicht am 18.01.2018

Tenor I. Der Bescheid der Beklagten vom 10.08.2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 26.01.2016 wird aufgehoben und die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger eine minimalinvasive adipositaschirurgische Maßnahme als Sachleist

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 24. Feb. 2015 - L 5 KR 343/13

bei uns veröffentlicht am 24.02.2015

Gründe Rechtskräftig: unbekannt Spruchkörper: Senat Hauptschlagwort: Avastin, Nikolaus. Beschluss, notstandsähnliche Situation Titel: Normenkette: Leitsatz: in dem Rechtsstreit A., A-Straße, A-Stadt -

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 20. Jan. 2015 - L 5 KR 4/11

bei uns veröffentlicht am 20.01.2015

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 19. August 2010 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 12. Nov. 2014 - L 12 KA 17/12

bei uns veröffentlicht am 12.11.2014

Tenor I. Die Berufungen der Klägerin gegen die Gerichtsbescheide des Sozialgerichts München vom 11.01.2012 werden zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten der Berufungsverfahren einschließlich der außergerichtliche

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 22. Feb. 2018 - L 4 KR 526/16

bei uns veröffentlicht am 22.02.2018

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 10. Oktober 2016 wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte trägt auch die außergerichtlichen Kosten des Klägers im Berufungsverfahren. III. Die Revi

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 23. Sept. 2014 - L 5 KR 322/10

bei uns veröffentlicht am 23.09.2014

Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 10.06.2010 wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen. III. Der Streitwert

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 20. Feb. 2018 - L 5 KR 213/15

bei uns veröffentlicht am 20.02.2018

Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin werden das Urteil des Sozialgerichts München vom 26.02.2015 sowie den Bescheid der Beklagten vom 25.07.2011 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 03.08.2012 aufgehoben und die Beklagte verurte