Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (Artikel I des Gesetzes vom 23. Dezember 1976, BGBl. I S. 3845) - SGB 4 | § 28h Einzugsstellen

(1) Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag ist an die Krankenkassen (Einzugsstellen) zu zahlen. Die Einzugsstelle überwacht die Einreichung des Beitragsnachweises und die Zahlung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags. Beitragsansprüche, die nicht rechtzeitig erfüllt worden sind, hat die Einzugsstelle geltend zu machen.

(2) Die Einzugsstelle entscheidet über die Versicherungspflicht und Beitragshöhe in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung auf Verlangen des Arbeitgebers durch einen schriftlichen oder elektronischen Bescheid; sie erlässt auch den Widerspruchsbescheid. Soweit die Einzugsstelle die Höhe des Arbeitsentgelts nicht oder nicht ohne unverhältnismäßig großen Verwaltungsaufwand ermitteln kann, hat sie dieses zu schätzen. Dabei ist für das monatliche Arbeitsentgelt des Beschäftigten das am Beschäftigungsort ortsübliche Arbeitsentgelt mit zu berücksichtigen. Die nach § 28i Satz 5 zuständige Einzugsstelle prüft die Einhaltung der Arbeitsentgeltgrenze bei geringfügiger Beschäftigung nach den §§ 8 und 8a und entscheidet bei deren Überschreiten über die Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung; sie erlässt auch den Widerspruchsbescheid.

(2a) (weggefallen)

(3) Bei Verwendung eines Haushaltsschecks vergibt die Einzugsstelle im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit die Betriebsnummer des Arbeitgebers, berechnet den Gesamtsozialversicherungsbeitrag und die Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz und zieht diese vom Arbeitgeber im Wege des Lastschriftverfahrens ein. Die Einzugsstelle meldet bei Beginn und Ende der Beschäftigung und zum Jahresende der Datenstelle der Rentenversicherung die für die Rentenversicherung und die Bundesagentur für Arbeit erforderlichen Daten eines jeden Beschäftigten. Die Einzugsstelle teilt dem Beschäftigten den Inhalt der abgegebenen Meldung schriftlich oder durch gesicherte Datenübertragung mit.

(4) Bei Verwendung eines Haushaltsschecks bescheinigt die Einzugsstelle dem Arbeitgeber zum Jahresende

1.
den Zeitraum, für den Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt wurden, und
2.
die Höhe des Arbeitsentgelts (§ 14 Absatz 3), des von ihm getragenen Gesamtsozialversicherungsbeitrags und der Umlagen.

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Arbeitsrecht: Verletzung nach Streit mit Türsteher ist kein Arbeitsunfall

13.07.2017

Ein Zusammenhang zwischen einer versicherten Tätigkeit und dem schädigenden Ereignis besteht, wenn der Versicherte eine dem Beschäftigungsverhältnis dienende Verrichtung ausübt - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Amtshaftungsrecht: Verjährung des Amtshaftungsanspruchs wegen Erteilung einer unrichtigen Auskunft

16.09.2015

Wenn ein sozialgerichtliches Verfahren mit dem Ziel geführt worden ist, einen im Widerspruch zu jener Auskunft ergangenen belastenden Verwaltungsakt zu beseitigen.
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zitiert oder wird zitiert von 8 §§.

wird zitiert von 3 §§ in anderen Gesetzen.

Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 75


(1) Das Gericht kann von Amts wegen oder auf Antrag andere, deren berechtigte Interessen durch die Entscheidung berührt werden, beiladen. In Angelegenheiten des sozialen Entschädigungsrechts ist die Bundesrepublik Deutschland auf Antrag beizuladen.

Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 73


(1) Die Beteiligten können vor dem Sozialgericht und dem Landessozialgericht den Rechtsstreit selbst führen. (2) Die Beteiligten können sich durch einen Rechtsanwalt oder einen Rechtslehrer an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschu

Beitragsverfahrensverordnung - BeitrVV | § 8 Entgeltunterlagen


(1) Der Arbeitgeber hat in den Entgeltunterlagen folgende Angaben über den Beschäftigten aufzunehmen:1.den Familien- und Vornamen und gegebenenfalls das betriebliche Ordnungsmerkmal,2.das Geburtsdatum,3.bei Ausländern aus Staaten außerhalb des Europä
wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (Artikel I des Gesetzes vom 23. Dezember 1976, BGBl. I S. 3845) - SGB 4 | § 28p Prüfung bei den Arbeitgebern


(1) Die Träger der Rentenversicherung prüfen bei den Arbeitgebern, ob diese ihre Meldepflichten und ihre sonstigen Pflichten nach diesem Gesetzbuch, die im Zusammenhang mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag stehen, ordnungsgemäß erfüllen; sie prüf
zitiert 4 andere §§ aus dem .

Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (Artikel I des Gesetzes vom 23. Dezember 1976, BGBl. I S. 3845) - SGB 4 | § 14 Arbeitsentgelt


(1) Arbeitsentgelt sind alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und ob sie unmittelbar aus de

Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (Artikel I des Gesetzes vom 23. Dezember 1976, BGBl. I S. 3845) - SGB 4 | § 8 Geringfügige Beschäftigung und geringfügige selbständige Tätigkeit; Geringfügigkeitsgrenze


(1) Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn 1. das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt,2. die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens drei Monate oder 70 Arbeitstag

Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (Artikel I des Gesetzes vom 23. Dezember 1976, BGBl. I S. 3845) - SGB 4 | § 8a Geringfügige Beschäftigung in Privathaushalten


Werden geringfügige Beschäftigungen ausschließlich in Privathaushalten ausgeübt, gilt § 8. Eine geringfügige Beschäftigung im Privathaushalt liegt vor, wenn diese durch einen privaten Haushalt begründet ist und die Tätigkeit sonst gewöhnlich durch Mi

Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (Artikel I des Gesetzes vom 23. Dezember 1976, BGBl. I S. 3845) - SGB 4 | § 28i Zuständige Einzugsstelle


Zuständige Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag ist die Krankenkasse, von der die Krankenversicherung durchgeführt wird. Für Beschäftigte, die bei keiner Krankenkasse versichert sind, werden Beiträge zur Rentenversicherung und zur A

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Bundesgerichtshof Urteil, 12. Feb. 2004 - IX ZR 146/03

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Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Feb. 2015 - III ZR 250/14

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Bundesgerichtshof Urteil, 20. März 2003 - III ZR 305/01

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Bundesgerichtshof Beschluss, 30. Juli 2003 - 5 StR 221/03

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Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 29. Jan. 2019 - L 5 KR 394/18

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Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 14. Nov. 2017 - L 7 R 5146/17 B ER

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Sozialgericht München Urteil, 12. Okt. 2017 - S 46 AS 2046/13

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Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 26. Jan. 2016 - L 5 KR 43/14

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Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 08. Juni 2016 - L 16 R 265/14

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Gründe I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 22. Januar 2014 aufgehoben und die Klage gegen den Bescheid der Beklagten vom 14.08.2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 26.03.2013

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 27. Apr. 2016 - L 10 AL 201/15

bei uns veröffentlicht am 27.04.2016

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Landgericht Traunstein Beschluss, 26. Jan. 2015 - 4 T 2548/14

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Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 27. Okt. 2015 - L 4 KR 320/11

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Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 29. Juni 2015 - L 16 R 780/13

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Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 09. Feb. 2015 - L 16 R 278/14 B

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Tenor I. Auf die Beschwerde der Klägerin wird Ziffer III. des Urteils des Sozialgerichts München vom 13. Februar 2014 abgeändert und der Streitwert auf 67.693,50 € festgesetzt. II. Im Übrigen wird die Beschwerde zurück

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 29. Okt. 2014 - L 5 R 868/14 B ER

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Tenor I. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Regensburg vom 27.08.2014 abgeändert und die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Beitragsbescheid der Antragsgegnerin vom 10.01.2014 in der Ges

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 16. Jan. 2018 - L 5 KR 544/14

bei uns veröffentlicht am 16.01.2018

Tenor I. Auf die Berufungen der Beklagten und der Beigeladenen zu 1) wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 13.11.2014 aufgehoben und die Klage abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. III. Di

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 16. März 2018 - L 5 KR 680/17 B

bei uns veröffentlicht am 16.03.2018

Tenor Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Landshut vom 16.10.2017 aufgehoben. Gründe I. Das Ausgangsverfahren vor dem Sozialgericht Landshut richtet sich gegen den Haftung

Sozialgericht Landshut Urteil, 14. Aug. 2018 - S 4 KR 366/17

bei uns veröffentlicht am 14.08.2018

Tenor I. Der Bescheid der Beklagten vom 15.08.2016 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 23.10.2017 wird aufgehoben. II. Die Beklagte hat die Gerichtskosten zu tragen und der Klägerin ihre notwendigen außergerichtlichen Koste

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 19. März 2018 - L 5 KR 733/17 B

bei uns veröffentlicht am 19.03.2018

Tenor Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Landshut vom 10. November 2017 aufgehoben. Gründe I. Das Ausgangsverfahren vor dem Sozialgericht Landshut richtet sich gegen den H

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 16. März 2018 - L 5 KR 732/17 B

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Tenor Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Landshut vom 10.11.2017 aufgehoben. Gründe I. Das Ausgangsverfahren vor dem Sozialgericht Landshut richtet sich gegen den Haftungs

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 16. März 2018 - L 5 KR 731/17 B

bei uns veröffentlicht am 16.03.2018

Tenor Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Landshut vom 10.11.2017 aufgehoben. Gründe I. Das Ausgangsverfahren vor dem Sozialgericht Landshut richtet sich gegen den Haftungs

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 09. Mai 2017 - L 7 R 434/15

bei uns veröffentlicht am 09.05.2017

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 08.05.2015 teilweise aufgehoben und die Klage gegen den Bescheid der Beklagten vom 10.08.2011 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 18.04.2012

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 22. Apr. 2014 - L 5 R 10/14 B ER

bei uns veröffentlicht am 22.04.2014

Gründe I. Streitig ist eine Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von 78.972,82 Euro einschließlich Säumniszuschläge aufgrund einer Betriebsprüfung für den Zeitraum vom 07.01.2008 bis 03.03.2011. Der Antrags

Bundesarbeitsgericht Urteil, 18. Okt. 2018 - 6 AZR 506/17

bei uns veröffentlicht am 18.10.2018

Tenor 1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 15. August 2017 - 15 Sa 1135/16 - wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 04. Sept. 2018 - B 12 R 4/17 R

bei uns veröffentlicht am 04.09.2018

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 27. Juni 2017 aufgehoben. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe

Bundessozialgericht Urteil, 04. Sept. 2018 - B 12 KR 11/17 R

bei uns veröffentlicht am 04.09.2018

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 17. Februar 2016 aufgehoben.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 21. Juni 2018 - L 13 R 127/17

bei uns veröffentlicht am 21.06.2018

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 15. November 2016 wird zurückgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.Der Streitwert

Bundessozialgericht Urteil, 14. März 2018 - B 12 KR 17/16 R

bei uns veröffentlicht am 14.03.2018

Tenor Auf die Revision des Klägers werden die Urteile des Bayerischen Landessozialgerichts vom 26. Januar 2016 und des Sozialgerichts München vom 24. Oktober 2013 sowie der Bescheid der Beklagten v

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 22. Feb. 2018 - L 10 R 2524/17

bei uns veröffentlicht am 22.02.2018

Tenor Auf die Berufung der Klägerin werden das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 09.05.2017 und der Bescheid vom 01.06.2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 06.11.2015 abgeändert. Es wird festgestellt, dass in der Beschäftigung der Be

Bundessozialgericht Urteil, 18. Jan. 2018 - B 12 R 3/16 R

bei uns veröffentlicht am 18.01.2018

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 15. Juni 2016 aufgehoben und die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Han

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 20. Juli 2017 - L 10 R 91/17

bei uns veröffentlicht am 20.07.2017

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Konstanz vom 19.12.2016 aufgehoben und die Klage abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten beider Rechtszüge mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen

Bundessozialgericht Urteil, 20. Juli 2017 - B 12 KR 13/15 R

bei uns veröffentlicht am 20.07.2017

Tenor Auf die Revision der Kläger werden die Urteile des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 27. Januar 2012 und des Sozialgerichts Freiburg vom 30. Juni 2010 aufgehoben.

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 13. Juli 2017 - L 3 R 6/16

bei uns veröffentlicht am 13.07.2017

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Halle vom 8. Dezember 2015 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Zwischen den Be

Sozialgericht Halle Beschluss, 26. Apr. 2017 - S 8 R 226/17 ER

bei uns veröffentlicht am 26.04.2017

Tenor Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die gerichtlichen Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 12.089,52 EUR festgesetzt. Gründe 1 Nach § 86b Abs. 1 Satz 1

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 23. Feb. 2017 - L 10 R 1501/16

bei uns veröffentlicht am 23.02.2017

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 29.02.2016 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die von der Bekla

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 21. Feb. 2017 - L 11 R 3466/14

bei uns veröffentlicht am 21.02.2017

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 19.05.2014 wird zurückgewiesen.Die Beklagte trägt auch die Kosten des BerufungsverfahrensDer Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf 88.252,29 EUR f

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 24. Jan. 2017 - L 11 KR 1554/16

bei uns veröffentlicht am 24.01.2017

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 17.03.2016 wird zurückgewiesen.Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.Der Streitwert fü

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 05. Jan. 2017 - 1 BvR 967/14

bei uns veröffentlicht am 05.01.2017

Tenor Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Gründe I.

Landessozialgericht NRW Urteil, 28. Sept. 2016 - L 8 R 762/14

bei uns veröffentlicht am 28.09.2016

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 25.6.2014 geändert und die Klage abgewiesen. Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen der Kläger zu 3/5 und die Beklagte zu 2/5 mit Ausnahme der Kosten der Be

Bundessozialgericht Urteil, 15. Sept. 2016 - B 12 R 4/15 R

bei uns veröffentlicht am 15.09.2016

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 16. Dezember 2014 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 15. Sept. 2016 - B 12 R 3/15 R

bei uns veröffentlicht am 15.09.2016

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 16. Dezember 2014 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 15. Sept. 2016 - B 12 R 2/15 R

bei uns veröffentlicht am 15.09.2016

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 16. Dezember 2014 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht NRW Urteil, 17. Aug. 2016 - L 8 R 968/12

bei uns veröffentlicht am 17.08.2016

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 26.10.2012 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen einschließlich der Kosten des Beigeladenen zu 1) im Berufungsverfahren trägt der Kläger. Im Ü

Landessozialgericht NRW Beschluss, 11. Aug. 2016 - L 8 R 1096/14 B ER

bei uns veröffentlicht am 11.08.2016

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 13.11.2014 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 6.318,83 Eur

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Zuständige Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag ist die Krankenkasse, von der die Krankenversicherung durchgeführt wird. Für Beschäftigte, die bei keiner Krankenkasse versichert sind, werden Beiträge zur Rentenversicherung und zur Arbeitsförderung...
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