Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (Artikel I des Gesetzes vom 23. Dezember 1976, BGBl. I S. 3845) - SGB 4 | § 28i Zuständige Einzugsstelle

Zuständige Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag ist die Krankenkasse, von der die Krankenversicherung durchgeführt wird. Für Beschäftigte, die bei keiner Krankenkasse versichert sind, werden Beiträge zur Rentenversicherung und zur Arbeitsförderung an die Einzugsstelle gezahlt, die der Arbeitgeber in entsprechender Anwendung des § 175 Absatz 3 Satz 2 des Fünften Buches gewählt hat. Zuständige Einzugsstelle ist in den Fällen des § 28f Absatz 2 die nach § 175 Absatz 3 Satz 4 des Fünften Buches bestimmte Krankenkasse. Zuständige Einzugsstelle ist in den Fällen des § 2 Absatz 3 die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Bei geringfügigen Beschäftigungen ist zuständige Einzugsstelle die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der Rentenversicherung.

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Arbeitsstrafrecht: Keine persönliche Haftung eines Geschäftsführers einer GmbH wegen nicht abgeführter Beiträge an die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft

13.01.2011

Bei § 266a II StGB handelt es sich um ein Schutzgesetz zu Gunsten des Arbeitnehmers - BAG vom 18.08.2005 - Az: 8 AZR 542/04 - Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Strafrecht

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zitiert oder wird zitiert von 6 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG 2004 | § 2 Prüfungsaufgaben


(1) Die Behörden der Zollverwaltung prüfen, ob1.die sich aus den Dienst- oder Werkleistungen ergebenden Pflichten nach § 28a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch erfüllt werden oder wurden,2.auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen oder der Vortäusch
wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (Artikel I des Gesetzes vom 23. Dezember 1976, BGBl. I S. 3845) - SGB 4 | § 8 Geringfügige Beschäftigung und geringfügige selbständige Tätigkeit; Geringfügigkeitsgrenze


(1) Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn 1. das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt,2. die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens drei Monate oder 70 Arbeitstag

Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (Artikel I des Gesetzes vom 23. Dezember 1976, BGBl. I S. 3845) - SGB 4 | § 28h Einzugsstellen


(1) Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag ist an die Krankenkassen (Einzugsstellen) zu zahlen. Die Einzugsstelle überwacht die Einreichung des Beitragsnachweises und die Zahlung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags. Beitragsansprüche, die nicht recht

Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (Artikel I des Gesetzes vom 23. Dezember 1976, BGBl. I S. 3845) - SGB 4 | § 23b Beitragspflichtige Einnahmen bei flexiblen Arbeitszeitregelungen


(1) Bei Vereinbarungen nach § 7b ist für Zeiten der tatsächlichen Arbeitsleistung und für Zeiten der Inanspruchnahme des Wertguthabens nach § 7c das in dem jeweiligen Zeitraum fällige Arbeitsentgelt als Arbeitsentgelt im Sinne des § 23 Absatz 1 maßge
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (Artikel I des Gesetzes vom 23. Dezember 1976, BGBl. I S. 3845) - SGB 4 | § 28f Aufzeichnungspflicht, Nachweise der Beitragsabrechnung und der Beitragszahlung


(1) Der Arbeitgeber hat für jeden Beschäftigten, getrennt nach Kalenderjahren, Entgeltunterlagen im Geltungsbereich dieses Gesetzes in deutscher Sprache zu führen und bis zum Ablauf des auf die letzte Prüfung (§ 28p) folgenden Kalenderjahres geordnet

Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (Artikel I des Gesetzes vom 23. Dezember 1976, BGBl. I S. 3845) - SGB 4 | § 2 Versicherter Personenkreis


(1) Die Sozialversicherung umfasst Personen, die kraft Gesetzes oder Satzung (Versicherungspflicht) oder auf Grund freiwilligen Beitritts oder freiwilliger Fortsetzung der Versicherung (Versicherungsberechtigung) versichert sind. (1a) Deutsche im

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31 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Okt. 2010 - 1 StR 424/10

bei uns veröffentlicht am 07.10.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 424/10 vom 7. Oktober 2010 BGHSt: nein BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja ___________________________ StGB § 266a Abs. 1 StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Zum Umfang der erforderlichen Feststellungen bei der V

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Sept. 2005 - 5 StR 263/05

bei uns veröffentlicht am 21.09.2005

5 StR 263/05 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 21. September 2005 in der Strafsache gegen wegen Steuerhinterziehung u. a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 21. September 2005 beschlossen: 1. Auf die Revision des Angeklagten wird da

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Feb. 2004 - IX ZR 70/03

bei uns veröffentlicht am 12.02.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 70/03 Verkündet am: 12. Februar 2004 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 143 Abs. 1; BGB §§ 36

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Feb. 2004 - IX ZR 146/03

bei uns veröffentlicht am 12.02.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 146/03 Verkündet am: 12. Februar 2004 Preuß, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung

Bundesgerichtshof Urteil, 30. März 2006 - IX ZR 84/05

bei uns veröffentlicht am 30.03.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL IX ZR 84/05 Verkündet am: 30. März 2006 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 134 Ab

Bundesgerichtshof Beschluss, 30. März 2006 - IX ZR 54/05

bei uns veröffentlicht am 30.03.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR 54/05 vom 30. März 2006 in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Richter Dr. Ganter, Kayser und Vill, die Richterin Lohmann und den Richter Dr. Fischer am 30. März 2006 beschloss

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Mai 2010 - 1 StR 111/10

bei uns veröffentlicht am 18.05.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 111/10 vom 18. Mai 2010 in der Strafsache gegen wegen Betruges u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 18. Mai 2010 beschlossen: 1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 22. Feb. 2018 - L 10 R 2524/17

bei uns veröffentlicht am 22.02.2018

Tenor Auf die Berufung der Klägerin werden das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 09.05.2017 und der Bescheid vom 01.06.2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 06.11.2015 abgeändert. Es wird festgestellt, dass in der Beschäftigung der Be

Bundessozialgericht Urteil, 23. Mai 2017 - B 12 AL 1/15 R

bei uns veröffentlicht am 23.05.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 29. Januar 2015 wird zurückgewiesen.

Sozialgericht Reutlingen Entscheidung, 24. Nov. 2016 - S 8 AL 1678/15

bei uns veröffentlicht am 24.11.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.3. Der Streitwert des Verfahrens wird auf 3136,33 EUR festgesetzt. Tatbestand  1 Die Beteiligten streiten über die Erfüllung der Voraussetzungen zur Entrichtung von

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 08. Juli 2016 - L 4 R 3450/15

bei uns veröffentlicht am 08.07.2016

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Freiburg vom 4. August 2015 wird zurückgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.Der Strei

Landessozialgericht NRW Urteil, 28. Juni 2016 - L 18 KN 95/15

bei uns veröffentlicht am 28.06.2016

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 19. August 2015 wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat dem Kläger auch die außergerichtlichen Kosten des zweiten Rechtszugs zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen

Bundesfinanzhof Urteil, 20. Apr. 2016 - II R 50/14

bei uns veröffentlicht am 20.04.2016

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 10. Dezember 2013 4 K 1638/10 aufgehoben.

Bundessozialgericht Urteil, 08. März 2016 - B 1 KR 26/15 R

bei uns veröffentlicht am 08.03.2016

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 12. September 2014 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 22. Jan. 2016 - L 4 R 3913/13

bei uns veröffentlicht am 22.01.2016

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 23. Juli 2013 aufgehoben, soweit darin der Bescheid vom 6. Juli 2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 15. November 2012 hinsichtlich der Feststellung

Landessozialgericht NRW Urteil, 22. Dez. 2015 - L 18 KN 70/15

bei uns veröffentlicht am 22.12.2015

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 25.9.2013 geändert. Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheids vom 13.1.2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 24.4.2012 verurteilt, dem Kläger überzahl

Landessozialgericht NRW Urteil, 29. Jan. 2015 - L 9 AL 278/13

bei uns veröffentlicht am 29.01.2015

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 11.09.2013 abgeändert und die Klage abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten de

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 07. Mai 2014 - L 4 KR 1024/13

bei uns veröffentlicht am 07.05.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 17. Dezember 2012 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Zwischen den Beteiligten ist str

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 07. Mai 2014 - L 5 KR 5602/11

bei uns veröffentlicht am 07.05.2014

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 18.11.2011 wird zurückgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.Der Streitwert wird auc

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 19. März 2014 - 1 BvR 2169/13, 1 BvR 2182/13, 1 BvR 2390/13, 1 BvR 2439/13, 1 BvR 2461/13, 1 BvR 3288/13

bei uns veröffentlicht am 19.03.2014

Tenor Die Verfassungsbeschwerden werden - unbeschadet des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - nicht zur Entscheidung angenommen. Gründe

Landessozialgericht NRW Urteil, 11. März 2014 - L 18 KN 78/13

bei uns veröffentlicht am 11.03.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 22.5.2013 wird zurückgewiesen. Die Klage wird abgewiesen. Kosten sind auch im zweiten Rechtszug nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert wird

Bundessozialgericht Urteil, 03. Juli 2013 - B 12 KR 8/11 R

bei uns veröffentlicht am 03.07.2013

Tenor Auf die Revision des Klägers werden die Urteile des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 17. Februar 2011 und des Sozialgerichts Speyer vom 27. November 2009 aufgehoben.

Bundessozialgericht Urteil, 31. Okt. 2012 - B 12 R 15/11 R

bei uns veröffentlicht am 31.10.2012

Tenor Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 20. April 2011 und des Sozialgerichts Hamburg vom 10. Oktober 2008 aufgehoben.

Bundessozialgericht Urteil, 31. Okt. 2012 - B 12 R 1/11 R

bei uns veröffentlicht am 31.10.2012

Tenor Das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 5. November 2010 wird aufgehoben. Die Sache wird

Bundessozialgericht Urteil, 29. Aug. 2012 - B 12 R 4/10 R

bei uns veröffentlicht am 29.08.2012

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 18. Januar 2010 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 27. Juni 2012 - B 12 KR 28/10 R

bei uns veröffentlicht am 27.06.2012

Tenor Auf die Revision der Beigeladenen zu 3. wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein- Westfalen vom 9. September 2010 aufgehoben, soweit es die Rentenversicherungspflicht der Beigeladen

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 26. Juni 2012 - L 11 KR 2769/11

bei uns veröffentlicht am 26.06.2012

Tenor Auf die Berufung des Klägers werden der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Karlsruhe vom 07.06.2011 und der Bescheid der Beklagten vom 02.05.2008 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 15.10.2008 abgeändert.Es wird festgestellt, dass de

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 21. Jan. 2011 - L 4 KR 475/10

bei uns veröffentlicht am 21.01.2011

Tenor Auf die Berufung der Beigeladenen zu 1) wird das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 22. Juli 2009 aufgehoben.Die Klage wird abgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Tatbestand   1

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 14. Jan. 2010 - L 5 KR 81/08

bei uns veröffentlicht am 14.01.2010

Tenor Auf die Berufung der Klägerin werden das Urteil des Sozialgerichts Itzehoe vom 4. September 2007 hinsichtlich des Verfahrens S 1 KR 162/05 gegen die Beklagte zu 1) sowie der Bescheid der Beklagten zu 1) vom 28. Januar 2004 in der Fassung de

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 07. Sept. 2005 - L 5 KR 74/04

bei uns veröffentlicht am 07.09.2005

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Schleswig vom 5. April 2004 wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat dem Kläger seine außergerichtlichen Kosten auch für die zweite Instanz zu erstatten. Die Revision wird ni

Sozialgericht Stuttgart Urteil, 21. Juni 2005 - S 12 KR 7228/03

bei uns veröffentlicht am 21.06.2005

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand   1  Der Kläger begehrt vorrangig die Feststellung, ab 1. April 1997 keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung mehr

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(1) Der Arbeitgeber hat für jeden Beschäftigten, getrennt nach Kalenderjahren, Entgeltunterlagen im Geltungsbereich dieses Gesetzes in deutscher Sprache zu führen und bis zum Ablauf des auf die letzte Prüfung (§ 28p) folgenden Kalenderjahres geordnet aufzubewahren...
(1) Der Arbeitgeber hat für jeden Beschäftigten, getrennt nach Kalenderjahren, Entgeltunterlagen im Geltungsbereich dieses Gesetzes in deutscher Sprache zu führen und bis zum Ablauf des auf die letzte Prüfung (§ 28p) folgenden Kalenderjahres geordnet aufzubewahren...
(1) Die Sozialversicherung umfasst Personen, die kraft Gesetzes oder Satzung (Versicherungspflicht) oder auf Grund freiwilligen Beitritts oder freiwilliger Fortsetzung der Versicherung (Versicherungsberechtigung) versichert sind. (1a) Deutsche im Sinne der...