Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) - SGB 3 | § 147 Grundsatz

(1) Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld richtet sich nach

1.
der Dauer der Versicherungspflichtverhältnisse innerhalb der um 30 Monate erweiterten Rahmenfrist und
2.
dem Lebensalter, das die oder der Arbeitslose bei der Entstehung des Anspruchs vollendet hat.
Die Vorschriften des Ersten Unterabschnitts zum Ausschluss von Zeiten bei der Erfüllung der Anwartschaftszeit und zur Begrenzung der Rahmenfrist durch eine vorangegangene Rahmenfrist gelten entsprechend.

(2) Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld beträgt

nach Versicherungspflichtverhältnissen mit einer Dauer von insgesamt mindestens … Monatenund nach Vollendung des … Lebensjahres… Monate
126
168
2010
2412
3050.15
3655.18
4858.24

(3) Bei Erfüllung der Anwartschaftszeit nach § 142 Absatz 2 beträgt die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld unabhängig vom Lebensalter

nach Versicherungspflichtverhältnissen mit einer Dauer von insgesamt mindestens … Monaten… Monate
63
84
105

Abweichend von Absatz 1 sind nur die Versicherungspflichtverhältnisse innerhalb der Rahmenfrist des § 143 zu berücksichtigen.

(4) Die Dauer des Anspruchs verlängert sich um die Restdauer des wegen Entstehung eines neuen Anspruchs erloschenen Anspruchs, wenn nach der Entstehung des erloschenen Anspruchs noch nicht fünf Jahre verstrichen sind; sie verlängert sich längstens bis zu der dem Lebensalter der oder des Arbeitslosen zugeordneten Höchstdauer.

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Amtshaftungsrecht: Verjährung des Amtshaftungsanspruchs wegen Erteilung einer unrichtigen Auskunft

16.09.2015

Wenn ein sozialgerichtliches Verfahren mit dem Ziel geführt worden ist, einen im Widerspruch zu jener Auskunft ergangenen belastenden Verwaltungsakt zu beseitigen.
Verwaltungsrecht

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zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) - SGB 3 | § 45 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung


(1) Ausbildungsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose können bei Teilnahme an Maßnahmen gefördert werden, die ihre berufliche Eingliederung durch 1. Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung,

Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) - SGB 3 | § 93 Gründungszuschuss


(1) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die durch Aufnahme einer selbständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, können zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung einen
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) - SGB 3 | § 142 Anwartschaftszeit


(1) Die Anwartschaftszeit hat erfüllt, wer in der Rahmenfrist (§ 143) mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hat. Zeiten, die vor dem Tag liegen, an dem der Anspruch auf Arbeitslosengeld wegen des Eintritts einer Sp

Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) - SGB 3 | § 143 Rahmenfrist


(1) Die Rahmenfrist beträgt 30 Monate und beginnt mit dem Tag vor der Erfüllung aller sonstigen Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld. (2) Die Rahmenfrist reicht nicht in eine vorangegangene Rahmenfrist hinein, in der die oder der

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Sozialgericht Berlin Urteil, 22. Feb. 2019 - S 80 AL 1485/16

bei uns veröffentlicht am 04.03.2021

Zwischen den Beteiligten ist die Gewährung eines Gründungszuschusses zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit als Rechtsanwalt streitig.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 23. Jan. 2019 - L 10 AL 238/17

bei uns veröffentlicht am 23.01.2019

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 14. September 2017 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 23. Jan. 2018 - L 10 AL 134/15

bei uns veröffentlicht am 23.01.2018

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 30.04.2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 25. Apr. 2018 - L 13 R 64/15

bei uns veröffentlicht am 25.04.2018

Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 11. Dezember 2014 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte der Klägerin für den Zeitraum 01.08.2013 bis 31.10.2013 Übergangsgeld nach Ma

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 09. Feb. 2017 - L 9 AL 229/13

bei uns veröffentlicht am 09.02.2017

Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 16. Mai 2013 wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin auch im zweiten Rechtszug.

Sozialgericht Augsburg Urteil, 23. Apr. 2015 - S 7 AL 229/14

bei uns veröffentlicht am 23.04.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Mit der Klage begehrt der Kläger die Auszahlung von Arbeitslosengeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzb

Bundessozialgericht Urteil, 28. Juni 2018 - B 5 R 25/17 R

bei uns veröffentlicht am 28.06.2018

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 16. November 2016 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 03. Mai 2018 - B 11 AL 6/17 R

bei uns veröffentlicht am 03.05.2018

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 8. Februar 2017 aufgehoben. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 3. Fe

Bundessozialgericht Urteil, 03. Mai 2018 - B 11 AL 2/17 R

bei uns veröffentlicht am 03.05.2018

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird die Berufung des Klägers unter Änderung des Urteils des Sächsischen Landessozialgerichts vom 5. Februar 2016 als unzulässig verworfen, soweit das Urteil de

Bundessozialgericht Urteil, 12. Sept. 2017 - B 11 AL 18/16 R

bei uns veröffentlicht am 12.09.2017

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Thüringer Landessozialgerichts vom 6. April 2016 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 17. Aug. 2017 - B 5 R 8/16 R

bei uns veröffentlicht am 17.08.2017

Tenor Die Revision wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten auch des Revisionsverfahrens sind nicht zu erstatt

Bundessozialgericht Urteil, 17. Aug. 2017 - B 5 R 16/16 R

bei uns veröffentlicht am 17.08.2017

Tenor Die Revision wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten auch des Revisionsverfahrens sind nicht zu erstatt

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 14. Juli 2017 - L 3 AL 14/15

bei uns veröffentlicht am 14.07.2017

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Lübeck vom 30. Januar 2015 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatb

Arbeitsgericht Hamburg Urteil, 12. Juli 2017 - 27 Ca 525/16

bei uns veröffentlicht am 12.07.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf EUR 27.492,00 festgesetzt. 4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. Tatbestand 1

Bundessozialgericht Urteil, 09. Juni 2017 - B 11 AL 13/16 R

bei uns veröffentlicht am 09.06.2017

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 29. Juni 2016 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 23. Feb. 2017 - B 11 AL 4/16 R

bei uns veröffentlicht am 23.02.2017

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 18. März 2016 aufgehoben und die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Gießen vom 17.

Bundessozialgericht Urteil, 23. Feb. 2017 - B 11 AL 3/16 R

bei uns veröffentlicht am 23.02.2017

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 28. Januar 2016 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an die

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 29. Jan. 2016 - L 8 AL 2766/13

bei uns veröffentlicht am 29.01.2016

Tenor 1. Das Urteil des Sozialgerichts Ulm vom 25.06.2013 und der Bescheid vom 29.03.2010 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 08.04.2010 werden aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger unter Abänderung der Bescheide vom 10.06.2

Landessozialgericht NRW Beschluss, 23. Nov. 2015 - L 6 AS 1583/15 B ER

bei uns veröffentlicht am 23.11.2015

Tenor Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 18.08.2015 wird zurückgewiesen. Der Antragsgegner trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Antragsteller auch für das Beschwerdeverfah

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Juli 2015 - III ZR 196/14

bei uns veröffentlicht am 23.07.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 196/14 Verkündet am: 23. Juli 2015 P e l l o w s k i Justizobersekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 19

Landessozialgericht NRW Beschluss, 17. Juni 2015 - L 6 AS 833/15 B ER

bei uns veröffentlicht am 17.06.2015

Tenor Auf die Beschwerde der Antragstellerinnen wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 29.04.2015 geändert. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antragstellerinnen vorläufig Leistungen nach dem SGB II

Landessozialgericht NRW Beschluss, 10. Juni 2015 - L 6 AS 853/15 B ER

bei uns veröffentlicht am 10.06.2015

Tenor Der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 27.04.2015 wird geändert. Der Antragsgegner wird verpflichtet, der Antragstellerin für die Zeit vom 02.04.2015 bis zum 30.09.2015 vorläufig Leistungen nach dem SGB II i.H.v. 473,34 EUR (360 Euro Regels

Sozialgericht Aachen Urteil, 18. Sept. 2014 - S 15 AL 94/14

bei uns veröffentlicht am 18.09.2014

Tenor Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 02.01.2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 25.03.2014 verurteilt, der Klägerin ab 01.01.2014 Arbeitslosengeld für 240 Tage zu gewähren. Die außergerichtlichen Kosten der Kläge

Sozialgericht Dortmund Beschluss, 25. Apr. 2014 - S 35 AS 772/14 ER

bei uns veröffentlicht am 25.04.2014

Tenor Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, der Antragstellerin vorläufig im Hinblick auf eine rechtskräftige Entscheidung in der Hauptsache für den Zeitraum vom 01.03.2014 bis zum 31.08.2014 den Regelbedarf zur Sich

Bundessozialgericht Urteil, 04. März 2014 - B 1 KR 68/12 R

bei uns veröffentlicht am 04.03.2014

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 27. November 2012 geändert, soweit es wegen des Anspruchs auf Krankengeld für die Zeit vom 4. bi

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 28. Feb. 2014 - L 8 AL 1515/13

bei uns veröffentlicht am 28.02.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 25. Februar 2013 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten auch des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Zwischen den Beteiligten ist die Gewäh

Sozialgericht Duisburg Urteil, 22. Jan. 2014 - S 33 AL 239/13

bei uns veröffentlicht am 22.01.2014

Tenor 1. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 27.02.2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 24.04.2013 verpflichtet, über den Antrag des Klägers auf Gründungszuschuss vom 31.01.2013 erneut ermessensfehlerfrei unter Beachtung d

Bundessozialgericht Urteil, 12. März 2013 - B 1 KR 7/12 R

bei uns veröffentlicht am 12.03.2013

Tenor Auf die Revision des Klägers werden die Urteile des Hessischen Landessozialgerichts vom 8. Dezember 2011 und des Sozialgerichts Fulda vom 30. September 2010 geändert. Der Bescheid der Beklagt

Sozialgericht Trier Urteil, 01. Feb. 2013 - S 1 AL 80/12

bei uns veröffentlicht am 01.02.2013

Tenor 1. Der Bescheid der Beklagten vom 4.10.2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 22.11.2012 wird aufgehoben. 2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger unter Beachtung der Rechtssauffassung des Gerichts neu zu bescheiden.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 15. Nov. 2012 - 6 AZR 321/11

bei uns veröffentlicht am 15.11.2012

Tenor 1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 4. Januar 2011 - 5 Sa 139/10 - aufgehoben.

Bundessozialgericht Beschluss, 21. Dez. 2011 - B 11 AL 94/11 B

bei uns veröffentlicht am 21.12.2011

Tenor Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 15. Juni 2011 wird als unzulässig verworfen.

Bundessozialgericht Urteil, 30. Nov. 2011 - B 11 AL 7/11 R

bei uns veröffentlicht am 30.11.2011

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 28. Januar 2011 aufgehoben.

Landessozialgericht für das Saarland Urteil, 23. Nov. 2010 - L 6 AL 4/10

bei uns veröffentlicht am 23.11.2010

Tenor 1.) Auf die Berufung der Beklagten werden das Urteil des Sozialgerichts für das Saarland vom 16. Dezember 2009 aufgehoben und die Klage abgewiesen.2.) Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.3.) Die Revision wird nicht zugelas

Bundessozialgericht Vorlagebeschluss, 30. Sept. 2010 - B 10 EG 9/09 R

bei uns veröffentlicht am 30.09.2010

Tenor Soweit die Revision der Klägerin die Gewährung von Elterngeld für den 12. bis 14. Lebensmonat ihrer am 9. März 2007 geborenen Kinder M. und M. betrifft, wird das Verfahren ausgesetzt und eine

Bundessozialgericht Urteil, 05. Mai 2010 - B 11 AL 11/09 R

bei uns veröffentlicht am 05.05.2010

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über einen Anspruch des Klägers auf einen Gründungszuschuss zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit ab 12.10.2006.

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 26. März 2010 - L 3 AL 44/09

bei uns veröffentlicht am 26.03.2010

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Itzehoe vom 25. August 2009 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tat

Landessozialgericht für das Saarland Urteil, 09. Feb. 2010 - L 9 AS 5/09

bei uns veröffentlicht am 09.02.2010

Tenor 1.) Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts für das Saarland vom 12. Februar 2009 wird zurückgewiesen.2.) Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.3.) Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 12. Aug. 2008 - L 2 AL 22/05

bei uns veröffentlicht am 12.08.2008

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Rostock vom 30. November 2004 aufgehoben und die Klage abgewiesen. Die Klägerin hat der Beklagten ihre außergerichtlichen Kosten zu erstatten. Die Klägerin trägt die Kos

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 12. Apr. 2006 - L 7 AS 1196/06 ER-B

bei uns veröffentlicht am 12.04.2006

Tenor Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Mannheim vom 17. Februar 2006 aufgehoben. Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Bescheide vom 20. Dezember 2005 und die Widerspruchsbescheide vom 25. Janua

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 12. Mai 2004 - L 5 AL 2017/03

bei uns veröffentlicht am 12.05.2004

Tatbestand   1  Die Klägerin begehrt (weiteres) Teilarbeitslosengeld. 2  Die ... 1949 geborene Klägerin ist seit dem 1. Januar 1971 beim Arbeitsgericht H in unbefristetem Arbeitsverhältnis als Teilzeitangestellt

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(1) Die Anwartschaftszeit hat erfüllt, wer in der Rahmenfrist (§ 143) mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hat. Zeiten, die vor dem Tag liegen, an dem der Anspruch auf Arbeitslosengeld wegen des Eintritts einer Sperrzeit...
(1) Die Rahmenfrist beträgt 30 Monate und beginnt mit dem Tag vor der Erfüllung aller sonstigen Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld. (2) Die Rahmenfrist reicht nicht in eine vorangegangene Rahmenfrist hinein, in der die oder der Arbeitslose...