Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) - SGB 3 | § 142 Anwartschaftszeit

(1) Die Anwartschaftszeit hat erfüllt, wer in der Rahmenfrist (§ 143) mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hat. Zeiten, die vor dem Tag liegen, an dem der Anspruch auf Arbeitslosengeld wegen des Eintritts einer Sperrzeit erloschen ist, dienen nicht zur Erfüllung der Anwartschaftszeit.

(2) Für Arbeitslose, die die Anwartschaftszeit nach Absatz 1 nicht erfüllen sowie darlegen und nachweisen, dass

1.
sich die in der Rahmenfrist zurückgelegten Beschäftigungstage überwiegend aus versicherungspflichtigen Beschäftigungen ergeben, die auf nicht mehr als 14 Wochen im Voraus durch Arbeitsvertrag zeit- oder zweckbefristet sind, und
2.
das in den letzten zwölf Monaten vor der Beschäftigungslosigkeit erzielte Arbeitsentgelt das 1,5fache der zum Zeitpunkt der Anspruchsentstehung maßgeblichen Bezugsgröße nach § 18 Absatz 1 des Vierten Buches nicht übersteigt,
beträgt die Anwartschaftszeit sechs Monate. § 27 Absatz 3 Nummer 1 bleibt unberührt.

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Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) - SGB 3 | § 147 Grundsatz


(1) Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld richtet sich nach1.der Dauer der Versicherungspflichtverhältnisse innerhalb der um 30 Monate erweiterten Rahmenfrist und2.dem Lebensalter, das die oder der Arbeitslose bei der Entstehung des Anspruchs

Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) - SGB 3 | § 150 Bemessungszeitraum und Bemessungsrahmen


(1) Der Bemessungszeitraum umfasst die beim Ausscheiden aus dem jeweiligen Beschäftigungsverhältnis abgerechneten Entgeltabrechnungszeiträume der versicherungspflichtigen Beschäftigungen im Bemessungsrahmen. Der Bemessungsrahmen umfasst ein Jahr; er

Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) - SGB 3 | § 152 Fiktive Bemessung


(1) Kann ein Bemessungszeitraum von mindestens 150 Tagen mit Anspruch auf Arbeitsentgelt innerhalb des auf zwei Jahre erweiterten Bemessungsrahmens nicht festgestellt werden, ist als Bemessungsentgelt ein fiktives Arbeitsentgelt zugrunde zu legen. In
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) - SGB 3 | § 27 Versicherungsfreie Beschäftigte


(1) Versicherungsfrei sind Personen in einer Beschäftigung als1.Beamtin, Beamter, Richterin, Richter, Soldatin auf Zeit, Soldat auf Zeit, Berufssoldatin oder Berufssoldat der Bundeswehr sowie als sonstige Beschäftigte oder sonstiger Beschäftigter des

Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) - SGB 3 | § 143 Rahmenfrist


(1) Die Rahmenfrist beträgt 30 Monate und beginnt mit dem Tag vor der Erfüllung aller sonstigen Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld. (2) Die Rahmenfrist reicht nicht in eine vorangegangene Rahmenfrist hinein, in der die oder der

Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) - SGB 3 | § 18 Langzeitarbeitslose


(1) Langzeitarbeitslose sind Arbeitslose, die ein Jahr und länger arbeitslos sind. Die Teilnahme an einer Maßnahme nach § 45 sowie Zeiten einer Erkrankung oder sonstiger Nicht-Erwerbstätigkeit bis zu sechs Wochen unterbrechen die Dauer der Arbeitslos

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72 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 10. Nov. 2016 - L 10 AL 293/15

bei uns veröffentlicht am 10.11.2016

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 29.10.2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 21. Sept. 2016 - L 10 AL 304/15

bei uns veröffentlicht am 21.09.2016

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 16.10.2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 15. Mai 2018 - L 9 AL 80/15

bei uns veröffentlicht am 15.05.2018

Tenor I. Auf die Berufung wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 13. Januar 2015 aufgehoben und die Klage abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. III. Die Revision wird

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 23. Jan. 2019 - L 10 AL 238/17

bei uns veröffentlicht am 23.01.2019

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 14. September 2017 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 21. Sept. 2016 - L 10 AL 305/15

bei uns veröffentlicht am 21.09.2016

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 16.10.2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 02. Aug. 2016 - L 10 AL 279/15 B PKH

bei uns veröffentlicht am 02.08.2016

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Augsburg vom 08.10.2015 wird zurückgewiesen. Gründe I. Streitig ist die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) für ein Verfahren vor dem Sozialgerich

Sozialgericht Regensburg Urteil, 05. Juni 2018 - S 12 AL 265/16

bei uns veröffentlicht am 05.06.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Die Beteiligten streiten über den Anspruch auf Arbeitslosengeld ab dem 04.05.2016. Der 1993 geboren

Sozialgericht Landshut Urteil, 23. Mai 2017 - S 16 AL 186/15

bei uns veröffentlicht am 23.05.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Der Kläger begehrt die Zahlung von Arbeitslosengeld für die Zeit ab dem 30.09.2015. Streitig ist dabei d

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 27. Apr. 2016 - L 10 AL 247/15

bei uns veröffentlicht am 27.04.2016

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 27.08.2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestan

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 19. Sept. 2017 - L 10 AL 67/17

bei uns veröffentlicht am 19.09.2017

Tenor I. Das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 08.06.2016 wird aufgehoben und die Klage gegen die Bescheide vom 20.08.2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 02.09.2015 in der Fassung des Änderungsbescheides vom 23.09.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 27. Jan. 2015 - L 10 AL 188/14

bei uns veröffentlicht am 27.01.2015

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 13.08.2014 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbes

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 27. Jan. 2015 - L 10 AL 333/13

bei uns veröffentlicht am 27.01.2015

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 24.07.2013 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestan

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 09. Feb. 2017 - L 9 AL 229/13

bei uns veröffentlicht am 09.02.2017

Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 16. Mai 2013 wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin auch im zweiten Rechtszug.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 11. Dez. 2018 - L 9 AL 298/15

bei uns veröffentlicht am 11.12.2018

Tenor I. Auf die Berufung wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 19. November 2015 abgeändert. Die Bescheide der Beklagten vom 27. Februar 2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 28. Mai 2014 werden insoweit aufgehob

Sozialgericht Augsburg Urteil, 15. Okt. 2015 - S 5 AL 143/15

bei uns veröffentlicht am 15.10.2015

Tenor I. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 4. Mai 2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 13. Mai 2015 dem Grunde nach verurteilt, der Klägerin Arbeitslosengeld ab 1. April 2015 zu gewähren. II. Die Be

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 07. März 2017 - AN 1 K 14.01169

bei uns veröffentlicht am 07.03.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens Insoweit ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der am …1963 geborene Kläger steht als Beamter (Aka

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 15. Feb. 2017 - L 10 AL 285/15

bei uns veröffentlicht am 15.02.2017

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 15.10.2015 aufgehoben und die Klage gegen den Bescheid vom 04.05.2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 13.05.2015 abgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 30. Aug. 2018 - B 11 AL 2/18 R

bei uns veröffentlicht am 30.08.2018

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachen-Bremen vom 23. Januar 2018 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 21. Juni 2018 - B 11 AL 8/17 R

bei uns veröffentlicht am 21.06.2018

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 8. Februar 2017 aufgehoben. Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Hamburg

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 18. Mai 2018 - L 8 AL 4127/17

bei uns veröffentlicht am 18.05.2018

Tenor Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Freiburg vom 16.10.2017 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Der Kläger ist deutscher Staatsangeh

Bundessozialgericht Urteil, 12. Okt. 2017 - B 11 AL 17/16 R

bei uns veröffentlicht am 12.10.2017

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 9. Juni 2016 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landess

Bundesfinanzhof Urteil, 26. Juli 2017 - III R 18/16

bei uns veröffentlicht am 26.07.2017

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 6. April 2016  2 K 727/14 (Kg) aufgehoben.

Bundessozialgericht Urteil, 23. Feb. 2017 - B 11 AL 4/16 R

bei uns veröffentlicht am 23.02.2017

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 18. März 2016 aufgehoben und die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Gießen vom 17.

Bundessozialgericht Urteil, 23. Feb. 2017 - B 11 AL 3/16 R

bei uns veröffentlicht am 23.02.2017

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 28. Januar 2016 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an die

Bundessozialgericht Urteil, 30. Nov. 2016 - B 12 KR 3/15 R

bei uns veröffentlicht am 30.11.2016

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 27. Februar 2015 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 30. Nov. 2016 - B 12 KR 22/14 R

bei uns veröffentlicht am 30.11.2016

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 18. November 2014 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht NRW Urteil, 20. Juni 2016 - L 20 AL 135/14

bei uns veröffentlicht am 20.06.2016

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 29.01.2014 aufgehoben und die Klage abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand:

Sozialgericht Dortmund Urteil, 23. Mai 2016 - S 31 AL 966/13

bei uns veröffentlicht am 23.05.2016

Tenor Der Bescheid vom 13. September 2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 15. Oktober 2013 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin ab 19. August 2013 Arbeitslosengeld nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu be

Bundessozialgericht Urteil, 24. März 2016 - B 12 R 12/14 R

bei uns veröffentlicht am 24.03.2016

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 30. September 2014 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 24. März 2016 - B 12 R 3/14 R

bei uns veröffentlicht am 24.03.2016

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 17. Dezember 2013 aufgehoben.

Landessozialgericht NRW Urteil, 28. Jan. 2016 - L 9 AL 286/14

bei uns veröffentlicht am 28.01.2016

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 18.09.2014 abgeändert und die Klage abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestan

Landessozialgericht NRW Beschluss, 18. Sept. 2015 - L 9 AL 6/15

bei uns veröffentlicht am 18.09.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 02.12.2014 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Die

Sozialgericht Gelsenkirchen Urteil, 27. Mai 2015 - S 21 AL 222/14

bei uns veröffentlicht am 27.05.2015

Tenor Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 04.03.2014 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 06.05.2014 verurteilt, dem Kläger Arbeitslosengeld I nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren. Die Beklagte trägt die

Bundesarbeitsgericht Urteil, 29. Apr. 2015 - 5 AZR 756/13

bei uns veröffentlicht am 29.04.2015

Tenor 1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 16. Juli 2013 - 16 Sa 381/13 - wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 23. Apr. 2015 - L 1 AL 66/13

bei uns veröffentlicht am 23.04.2015

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Koblenz vom 06.05.2013 - S 17 AL 28/12 - aufgehoben und die Klage abgewiesen. 2. Außergerichtliche Kosten des Klägers sind für beide Instanzen nicht zu erstatten.

Landessozialgericht NRW Beschluss, 19. Feb. 2015 - L 20 AL 22/14

bei uns veröffentlicht am 19.02.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 13.11.2013 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Der Kläger begehrt die

Bundessozialgericht Urteil, 11. Dez. 2014 - B 11 AL 2/14 R

bei uns veröffentlicht am 11.12.2014

Tenor Die Urteile des Hessischen Landessozialgerichts vom 6. Dezember 2013 und des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 28. September 2012 werden aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 04. Dez. 2014 - B 5 AL 1/14 R

bei uns veröffentlicht am 04.12.2014

Tenor Die Revision der Klägerin wird zurückgewiesen. Kosten auch des Revisionsverfahrens sind nicht zu erstatten.

Bundessozialgericht Urteil, 23. Okt. 2014 - B 11 AL 21/13 R

bei uns veröffentlicht am 23.10.2014

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 27. September 2013 wird zurückgewiesen.

Sozialgericht Aachen Urteil, 18. Sept. 2014 - S 15 AL 94/14

bei uns veröffentlicht am 18.09.2014

Tenor Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 02.01.2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 25.03.2014 verurteilt, der Klägerin ab 01.01.2014 Arbeitslosengeld für 240 Tage zu gewähren. Die außergerichtlichen Kosten der Kläge

Bundessozialgericht Urteil, 03. Sept. 2014 - B 10 ÜG 2/13 R

bei uns veröffentlicht am 03.09.2014

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des LSG Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Februar 2013 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückve

Sozialgericht Detmold Urteil, 12. Juni 2014 - S 18 AL 152/13

bei uns veröffentlicht am 12.06.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten. Die Sprungrevision wird zugelassen. 1Tatbestand: 2Zwischen den Beteiligten ist die Bemessung des Arbeitslosengeldes streitig. 3Der am 00.00

Sozialgericht Mainz Urteil, 04. Juni 2014 - S 3 KR 298/12

bei uns veröffentlicht am 04.06.2014

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung wird zitiert Diese Entscheidung zitiert Tenor 1. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 03.01.2012 in Ge-stalt des Widerspruchsbescheids vom 10.07.2012 verurteilt, der Klägerin

Sozialgericht Dortmund Beschluss, 25. Apr. 2014 - S 35 AS 772/14 ER

bei uns veröffentlicht am 25.04.2014

Tenor Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, der Antragstellerin vorläufig im Hinblick auf eine rechtskräftige Entscheidung in der Hauptsache für den Zeitraum vom 01.03.2014 bis zum 31.08.2014 den Regelbedarf zur Sich

Landessozialgericht NRW Beschluss, 16. Apr. 2014 - L 9 AL 297/13

bei uns veröffentlicht am 16.04.2014

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 30.08.2013 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Die Bete

Bundessozialgericht Beschluss, 11. Apr. 2014 - B 11 AL 120/13 B

bei uns veröffentlicht am 11.04.2014

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 22. August 2013 wird als unzulässig verworfen.

Bundessozialgericht Urteil, 11. März 2014 - B 11 AL 4/14 R

bei uns veröffentlicht am 11.03.2014

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 13. April 2012 wird zurückgewiesen.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 27. Feb. 2014 - 2 C 19/12

bei uns veröffentlicht am 27.02.2014

Tatbestand 1 Der Kläger beansprucht, im Kirchendienst der Beklagten, einer evangelischen Landeskirche, weiterbeschäftigt zu werden oder zumindest eine Abfindung zu erhal

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 25. Feb. 2014 - L 13 AL 2999/12

bei uns veröffentlicht am 25.02.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Konstanz vom 20. Juni 2012 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Die Beteiligten streiten über die Frag

Sozialgericht Duisburg Urteil, 29. Jan. 2014 - S 33 AL 363/13

bei uns veröffentlicht am 29.01.2014

Tenor Der Bescheid der Beklagten vom 24.06.2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 08.07.2013 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger Arbeitslosengeld in gesetzlicher Höhe ab Antragstellung für die gesetzliche Dauer zu bew

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(1) Die Rahmenfrist beträgt 30 Monate und beginnt mit dem Tag vor der Erfüllung aller sonstigen Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld. (2) Die Rahmenfrist reicht nicht in eine vorangegangene Rahmenfrist hinein, in der die oder der Arbeitslose...
(1) Langzeitarbeitslose sind Arbeitslose, die ein Jahr und länger arbeitslos sind. Die Teilnahme an einer Maßnahme nach § 45 sowie Zeiten einer Erkrankung oder sonstiger Nicht-Erwerbstätigkeit bis zu sechs Wochen unterbrechen die Dauer der Arbeitslosigkeit nicht...
(1) Versicherungsfrei sind Personen in einer Beschäftigung als1.Beamtin, Beamter, Richterin, Richter, Soldatin auf Zeit, Soldat auf Zeit, Berufssoldatin oder Berufssoldat der Bundeswehr sowie als sonstige Beschäftigte oder sonstiger Beschäftigter des Bundes, eines...