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§ 49Amtlich · § 5 UrhG

Kosten

Zeitreise: 16.07.2021

Die nach § 32 Abs. 3 der Haftungssumme endgültig zur Last fallenden Kosten sind auch dann mit Vorrang vor den festgestellten Ansprüchen zu berichtigen, wenn aus der Haftungssumme Teilsummen nach § 46 Abs. 2 gebildet werden.

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Ende des Gesetzes