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§ 39Amtlich · § 5 UrhG

Festsetzung der Haftungssumme

Zeitreise: 16.07.2021

Die vom Gericht festzusetzende Haftungssumme ist vom Zeitpunkt des zur Haftung führenden Ereignisses bis zum Zeitpunkt der Errichtung des Fonds mit vier vom Hundert für das Jahr zu verzinsen.

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