Personenbeförderungsgesetz - PBefG | § 51 Beförderungsentgelte und -bedingungen im Taxenverkehr

(1) Die Landesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung Beförderungsentgelte und -bedingungen für den Taxenverkehr festzusetzen. Die Rechtsverordnung kann insbesondere Regelungen vorsehen über

1.
Grundpreise, Kilometerpreise und Zeitpreise sowie Festpreise für bestimmte Wegstrecken,
2.
Zuschläge,
3.
Vorauszahlungen,
4.
die Abrechnung,
5.
die Zahlungsweise und
6.
die Zulässigkeit von Sondervereinbarungen für den Pflichtfahrbereich.
Die Landesregierung kann die Ermächtigung durch Rechtsverordnung übertragen. Für Fahrten auf vorherige Bestellung können Festpreise bestimmt oder Regelungen über Mindest- und Höchstpreise getroffen werden, innerhalb derer das Beförderungsentgelt vor Fahrtantritt frei zu vereinbaren ist.

(2) Sondervereinbarungen für den Pflichtfahrbereich sind nur zulässig, wenn

1.
ein bestimmter Zeitraum, eine Mindestfahrtenzahl oder ein Mindestumsatz im Monat festgelegt wird,
2.
eine Ordnung des Verkehrsmarktes nicht gestört wird,
3.
die Beförderungsentgelte und -bedingungen schriftlich vereinbart sind und
4.
in der Rechtsverordnung eine Pflicht zur Genehmigung oder Anzeige vorgesehen ist.

(3) Bei der Festsetzung der Beförderungsentgelte und -bedingungen sind § 14 Abs. 2 und 3 sowie § 39 Abs. 2 entsprechend anzuwenden.

(4) Die ermächtigten Stellen können für einen Bereich, der über den Zuständigkeitsbereich einer die Beförderungsentgelte und -bedingungen festsetzenden Stelle hinausgeht, in gegenseitigem Einvernehmen einheitliche Beförderungsentgelte und -bedingungen vereinbaren.

(5) Für die Anwendung der Beförderungsentgelte und -bedingungen gilt § 39 Abs. 3 entsprechend.

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Personenbeförderungsgesetz - PBefG | § 47 Verkehr mit Taxen


(1) Verkehr mit Taxen ist die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die der Unternehmer an behördlich zugelassenen Stellen bereithält und mit denen er Fahrten zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt. Der Unternehmer kann Beförderung

Personenbeförderungsgesetz - PBefG | § 57 Rechtsverordnungen


(1) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erläßt mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung die zur Durchführung dieses Gesetzes, internationaler Abkommen sowie der Verordnungen des Rates oder der Kommission der Euro

Personenbeförderungsgesetz - PBefG | § 61 Ordnungswidrigkeiten


(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig1.Personen mit Straßenbahnen, Obussen oder Kraftfahrzeugen ohne die nach diesem Gesetz erforderliche Genehmigung oder einstweilige Erlaubnis befördert oder den Auflagen der Genehmigung oder e
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Personenbeförderungsgesetz - PBefG | § 39 Beförderungsentgelte und -bedingungen


(1) Beförderungsentgelte und deren Änderung bedürfen der Zustimmung der Genehmigungsbehörde. Mit der Zustimmung sind die Beförderungsentgelte allgemein verbindlich. Soweit die Beförderungsentgelte Gegenstand eines öffentlichen Dienstleistungsauftrage

Personenbeförderungsgesetz - PBefG | § 14 Anhörungsverfahren


(1) Vor der Entscheidung über den Antrag auf Erteilung der Genehmigung für die Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen oder mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr hat die Genehmigungsbehörde 1. die Unternehmer, die im Einzugsbereich des bea

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17 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 11. Jan. 2017 - 11 CE 16.2435

bei uns veröffentlicht am 11.01.2017

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,-- Euro festgesetzt. Grün

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 19. Juni 2018 - 11 N 17.1693

bei uns veröffentlicht am 19.06.2018

Tenor I. § 2 Abs. 1 der Verordnung der Landeshauptstadt München über das Taxigewerbe (Taxiordnung) vom 25. Oktober 2016 (MüAbl S. 435) ist unwirksam. II. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Die Entschei

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 20. Nov. 2018 - 7 A 10636/18

bei uns veröffentlicht am 20.11.2018

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 15. Dezember 2017 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Bundesgerichtshof Urteil, 29. März 2018 - I ZR 34/17

bei uns veröffentlicht am 29.03.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 34/17 Verkündet am: 29. März 2018 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 19. Nov. 2015 - 2 U 88/15

bei uns veröffentlicht am 19.11.2015

Tenor 1. Auf die Berufung der Verfügungsbeklagten wird das Urteil der 44. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart vom 16. Juni 2015 (Az.: 44 O 23/15 KfH) a b g e ä n d e r t   und wie folgt   n e u g e f a s s t:

Bundesfinanzhof Urteil, 23. Sept. 2015 - V R 4/15

bei uns veröffentlicht am 23.09.2015

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 17. Juni 2014  15 K 3100/09 U wird als unbegründet zurückgewiesen.

Landgericht Hamburg Urteil, 15. Sept. 2015 - 312 O 225/15

bei uns veröffentlicht am 15.09.2015

Tenor 1) Der Antrag des Antragstellers vom 02.06.2015 auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen. 2) Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Antragst

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 15. Juli 2015 - 1 K 772/15

bei uns veröffentlicht am 15.07.2015

Tenor Der Umsatzsteuerbescheid 2006 vom 4. September 2008 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 11. Januar 2010 wird aufgehoben.Die Umsatzsteuerbescheide 2007 und 2008 vom 7. Dezember 2010, jeweils in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 11. J

Bundesfinanzhof Urteil, 02. Juli 2014 - XI R 22/10

bei uns veröffentlicht am 02.07.2014

Tatbestand 1 I. Streitig ist, ob für Umsätze aus Personenbeförderungsleistungen mit Mietwagen der ermäßigte Steuersatz anwendbar ist, der gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 10 des in

Bundesfinanzhof Urteil, 02. Juli 2014 - XI R 39/10

bei uns veröffentlicht am 02.07.2014

Tatbestand 1 I. Streitig ist, ob für Umsätze aus Personenbeförderungsleistungen mit Mietwagen --im Streitfall Krankenfahrten mit nicht hierfür besonders eingerichteten F

Finanzgericht Münster Urteil, 17. Juni 2014 - 15 K 3100/09 U

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Tenor Der Umsatzsteuerbescheid des Beklagten für 2006 vom 4.7.2008 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 6.8.2009 wird dahingehend geändert, dass die Umsatzsteuer auf xxx € festgesetzt wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten d

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 17. Jan. 2013 - 7 C 10969/12

bei uns veröffentlicht am 17.01.2013

Die Änderungsverordnung vom 1. August 2012 zur Rechtsverordnung über die Festsetzung der Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen im Landkreis Bernkastel-Wittlich vom 1. Dezember 2008 (Taxenordnung) wird für unwirksa

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 01. Aug. 2012 - 3 L 2/11

bei uns veröffentlicht am 01.08.2012

Gründe I. 1 Die Klägerin wendet sich gegen die Erteilung von Linienverkehrsgenehmigungen an die Beigeladenen, die sie für sich begehrt. 2 Im Januar 2006 machte der Beklagte europaweit bekannt, dass Linienverkehrsgenehmigungen zum 31. Deze

Verwaltungsgericht Karlsruhe Beschluss, 18. Jan. 2012 - 6 K 3050/11

bei uns veröffentlicht am 18.01.2012

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt.2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.3. Der Streitwert wird auf 5.000,-- EUR festgesetzt. Gründe  I.1 Die Antragstellerin begehrt die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihres gegen die

Finanzgericht Baden-Württemberg Beschluss, 04. Aug. 2009 - 1 V 1346/09

bei uns veröffentlicht am 04.08.2009

Tatbestand   1  I. Die Antragstellerin lässt im X-Raum durch Taxi- und Mietwagenunternehmen Krankenfahrten für gesetzlich Versicherte durchführen. Sie hat mit verschiedenen Krankenkassen am 1. Juni 2006 einen Rahmenvertrag über

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 21. Juli 2009 - 4 LB 3/08

bei uns veröffentlicht am 21.07.2009

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts – 3. Kammer – vom 19. Februar 2008 wird zurückgewiesen Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die außergerichtlichen Kosten der

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 11. Sept. 2008 - 2 K 1256/07

bei uns veröffentlicht am 11.09.2008

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen Ziffer 8. Die Beigeladenen Ziffern 1 bis 7 tragen ihre außergerichtlichen Kos

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(1) Vor der Entscheidung über den Antrag auf Erteilung der Genehmigung für die Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen oder mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr hat die Genehmigungsbehörde 1. die Unternehmer, die im Einzugsbereich des beantragten...