Personenbeförderungsgesetz - PBefG | § 11 Genehmigungsbehörden

(1) Die Genehmigung erteilt die von der Landesregierung bestimmte Behörde.

(2) Zuständig ist

1.
bei einem Straßenbahn-, Obusverkehr oder einem Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen die Genehmigungsbehörde, in deren Bezirk der Verkehr ausschließlich betrieben werden soll,
2.
bei einem Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen die Genehmigungsbehörde, in deren Bezirk der Unternehmer seinen Sitz oder seine Niederlassung im Sinne des Handelsrechts hat.

(3) Soll ein Straßenbahn-, Obusverkehr oder ein Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen in den Bezirken mehrerer Genehmigungsbehörden desselben Landes betrieben werden, so ist die Genehmigungsbehörde zuständig, in deren Bezirk die Linie ihren Ausgangspunkt hat. Wird eine Genehmigung gemäß § 9 Absatz 2 für mehrere Linien gebündelt erteilt, ist die Genehmigungsbehörde zuständig, in deren Bezirk die Mehrzahl der Linien betrieben werden soll. Bestehen Zweifel über die Zuständigkeit, so wird die zuständige Genehmigungsbehörde von der von der Landesregierung bestimmten Behörde benannt. Die zuständige Genehmigungsbehörde trifft ihre Entscheidung im Einvernehmen mit den an der Linienführung beteiligten Genehmigungsbehörden; Genehmigungsbehörden, deren Bezirke im Transit durchfahren werden, sind nicht zu beteiligen. Kommt ein Einvernehmen nicht zustande, so entscheidet die von der Landesregierung bestimmte Behörde.

(4) Soll ein Straßenbahn-, Obus- oder Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen in mehreren Ländern betrieben werden, so ist Absatz 3 Satz 1, 2 und 4 entsprechend anzuwenden. Bestehen zwischen den beteiligten Ländern Zweifel über die Zuständigkeit und kommt eine Einigung der obersten Landesverkehrsbehörden darüber nicht zustande, so entscheidet auf Antrag einer beteiligten obersten Landesverkehrsbehörde das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Das gleiche gilt, wenn über die Entscheidung eines Genehmigungsantrags zwischen den Genehmigungsbehörden der beteiligten Länder ein Einvernehmen nicht hergestellt und auch ein Einvernehmen zwischen den obersten Landesverkehrsbehörden darüber nicht erzielt werden kann.

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zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Fahrpersonalgesetz - FahrpersStG | § 10 Datenschutzbestimmungen


(1) Die nach § 9 für die Durchführung von Bußgeldverfahren zuständigen Behörden dürfen folgende personenbezogene Daten über laufende und abgeschlossene Bußgeldverfahren wegen der in § 8 Absatz 1 und der in § 8a Absatz 1 bis 3 genannten Ordnungswidrig
wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Personenbeförderungsgesetz - PBefG | § 2 Genehmigungspflicht


(1) Wer im Sinne des § 1 Abs. 1 1. mit Straßenbahnen,2. mit Obussen,3. mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr (§§ 42, 42a, 43 und 44) oder4. mit Kraftfahrzeugen im Gelegenheitsverkehr (§ 46)Personen befördert, muß im Besitz einer Genehmigung sein. Er i

Personenbeförderungsgesetz - PBefG | § 29 Planfeststellungsbehörde


(1) Planfeststellungsbehörde ist die Genehmigungsbehörde nach § 11. Diese stellt den Plan nach § 28 Absatz 1 fest, erteilt die Plangenehmigung nach § 28 Absatz 2 und § 74 Absatz 6 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder trifft die Entscheidung nach §

Personenbeförderungsgesetz - PBefG | § 52 Grenzüberschreitender Verkehr


(1) Für die Beförderung von Personen im grenzüberschreitenden Verkehr mit Kraftfahrzeugen durch Unternehmer, die ihren Betriebssitz im Inland oder Ausland haben, gelten, soweit nichts anderes bestimmt ist, die Vorschriften dieses Gesetzes und die hie
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Personenbeförderungsgesetz - PBefG | § 9 Umfang der Genehmigung


(1) Die Genehmigung wird erteilt 1. bei einem Verkehr mit Straßenbahnen für den Bau, den Betrieb und die Linienführung,2. bei einem Verkehr mit Obussen für den Bau, den Betrieb und die Linienführung,3. bei einem Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen für

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15 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 31. Juli 2018 - 3 StR 620/17

bei uns veröffentlicht am 31.07.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 620/17 vom 31. Juli 2018 in der Strafsache gegen wegen Vorteilsannahme u.a. ECLI:DE:BGH:2018:310718B3STR620.17.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwerdeführers und des Genera

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 18. Juli 2016 - 3 AV 1/16

bei uns veröffentlicht am 18.07.2016

Gründe 1 1. Die Klägerin, ein Personenbeförderungsunternehmen, beabsichtigt eine Fahrplanänderung für einen bereits genehmigten Fernbuslinienverkehr und begehrt dafür di

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 13. Apr. 2016 - 8 K 3924/15

bei uns veröffentlicht am 13.04.2016

Tenor Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin die Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen für die Linien 501, 504, 578, 579 und 612 mit der Geltungsdauer 01.01.2015 bis 31.12.2024 zu erteilen.Ziffer 2 des Bescheids des Regie

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 13. Jan. 2016 - 6 L 3815/15

bei uns veröffentlicht am 13.01.2016

Tenor 1. Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 14. Juli 2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11. November 2015 wird hinsichtlich der in dem Widerspruchsbescheid festgesetzten Verwaltungsgebü

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 06. Nov. 2015 - 6 K 1610/15

bei uns veröffentlicht am 06.11.2015

Tenor Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt U.      aus D.        -M.     wird abgelehnt. 1Gründe: 2Der am 28. Februar 2015 gestellte Antrag des Antragstellers, ihm 3Prozesskostenhilfe unter Beiordnung

Verwaltungsgericht Karlsruhe Beschluss, 02. Sept. 2015 - 3 K 1391/14

bei uns veröffentlicht am 02.09.2015

Tenor Das Bundesverwaltungsgericht wird zur Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts gem. § 53 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 S. 1 VwGO angerufen.Das Verfahren wird bis zu einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über die örtliche Zuständigkeit aus

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 22. Okt. 2014 - 6 L 2238/14

bei uns veröffentlicht am 22.10.2014

Tenor 1. Es wird vorläufig festgestellt, dass die Genehmigung zur Übertragung der Rechte und Pflichten des bestehenden Taxiunternehmens T GmbH auf die Antragstellerin als erteilt gilt. Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung ver

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Urteil, 22. Sept. 2014 - 3 K 364/14.NW

bei uns veröffentlicht am 22.09.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen die Feststellung der Beklagten, dass die ihr e

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 17. Jan. 2014 - 2 Verg 6/13

bei uns veröffentlicht am 17.01.2014

Tenor Der Antrag der Antragstellerin auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt vom 19. Dezember 2013 bis zum Abschluss des..

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 03. März 2010 - 3 R 284/09

bei uns veröffentlicht am 03.03.2010

Gründe 1 Der gemäß § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO statthafte Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen den von Gesetzes wegen sofort vollziehbaren Planfeststellungsbeschluss der Antragsgegnerin (vgl. § 29 Abs. 6 Satz 2 PBefG) ist un

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 09. Feb. 2010 - 8 K 1038/09

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Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen. Tatbestand   1  Die Beteiligten strei

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 09. Feb. 2010 - 8 K 1037/09

bei uns veröffentlicht am 09.02.2010

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen. Tatbestand   1  Die Beteiligten strei

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 31. März 2009 - 3 S 2455/06

bei uns veröffentlicht am 31.03.2009

Tenor Auf die Berufung des Beklagten und der Beigeladenen wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 05. September 2006 - 5 K 1367/05 - geändert. Die Klage wird auch insoweit abgewiesen, als sie sich gegen

Verwaltungsgericht Koblenz Urteil, 20. Okt. 2008 - 4 K 1786/07.KO

bei uns veröffentlicht am 20.10.2008

Tenor Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 13. April 2007 verpflichtet, der Klägerin unter dem Vorbehalt der Prüfung der subjektiven Genehmigungsvoraussetzungen nach § 13 Abs. 1 PBefG die Genehmigung für einen Gelegenheitsverk

Verwaltungsgericht Sigmaringen Beschluss, 28. Sept. 2006 - 5 K 1315/06

bei uns veröffentlicht am 28.09.2006

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt. Gründe   1  Der Antra

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(1) Die Genehmigung wird erteilt 1. bei einem Verkehr mit Straßenbahnen für den Bau, den Betrieb und die Linienführung,2. bei einem Verkehr mit Obussen für den Bau, den Betrieb und die Linienführung,3. bei einem Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen für die...