Personenbeförderungsgesetz - PBefG | § 9 Umfang der Genehmigung

(1) Die Genehmigung wird erteilt

1.
bei einem Verkehr mit Straßenbahnen für den Bau, den Betrieb und die Linienführung,
2.
bei einem Verkehr mit Obussen für den Bau, den Betrieb und die Linienführung,
3.
bei einem Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen für die Einrichtung, die Linienführung und den Betrieb,
3a.
bei einem Linienbedarfsverkehr mit Kraftfahrzeugen abweichend von Nummer 3 für die Einrichtung, das Gebiet, in dem der Verkehr durchgeführt wird, und den Betrieb,
4.
bei einem Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen für den Betrieb,
5.
bei einem Gelegenheitsverkehr mit Personenkraftwagen für die Form des Gelegenheitsverkehrs und den Betrieb mit bestimmten Kraftfahrzeugen unter Angabe ihrer amtlichen Kennzeichen und ergänzend bei einem gebündelten Bedarfsverkehr für das Gebiet, in dem der Verkehr durchgeführt wird.

(2) Soweit es die Zielsetzung des § 8 erfordert, kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 3 die Genehmigung für eine Linie oder für mehrere Linien gebündelt erteilt werden.

(3) (weggefallen)

(4) (weggefallen)

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Referenzen - Gesetze | § 137 UmwG 1995

§ 137 UmwG 1995 zitiert oder wird zitiert von 7 §§.

§ 137 UmwG 1995 wird zitiert von 6 anderen §§ im Umwandlungsgesetz.

Personenbeförderungsgesetz - PBefG | § 28 Planfeststellung und vorläufige Anordnung


(1) Betriebsanlagen für Straßenbahnen dürfen nur gebaut oder geändert werden, wenn der Plan vorher festgestellt ist. Bei der Planfeststellung sind die von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange einschließlich der Umweltverträglichke

Personenbeförderungsgesetz - PBefG | § 11 Genehmigungsbehörden


(1) Die Genehmigung erteilt die von der Landesregierung bestimmte Behörde. (2) Zuständig ist 1. bei einem Straßenbahn-, Obusverkehr oder einem Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen die Genehmigungsbehörde, in deren Bezirk der Verkehr ausschließlich b

Personenbeförderungsgesetz - PBefG | § 3 Unternehmer


(1) Die Genehmigung wird dem Unternehmer für einen bestimmten Verkehr (§ 9) und für seine Person (natürliche oder juristische Person) erteilt. (2) Der Unternehmer oder derjenige, auf den die Betriebsführung übertragen worden ist, muß den Verkehr

Personenbeförderungsgesetz - PBefG | § 54 Aufsicht


(1) Der Unternehmer unterliegt hinsichtlich der Erfüllung der Vorschriften dieses Gesetzes sowie der hierzu erlassenen Rechtsverordnungen und der Einhaltung der durch die Genehmigung auferlegten Verpflichtungen (Bedingungen, Auflagen) der Aufsicht de
§ 137 UmwG 1995 zitiert 1 andere §§ aus dem Umwandlungsgesetz.

Personenbeförderungsgesetz - PBefG | § 8 Förderung der Verkehrsbedienung und Ausgleich der Verkehrsinteressen im öffentlichen Personennahverkehr


(1) Öffentlicher Personennahverkehr im Sinne dieses Gesetzes ist die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-,

Referenzen - Urteile | § 137 UmwG 1995

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26 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 137 UmwG 1995.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 29. Apr. 2019 - 11 CE 19.750

bei uns veröffentlicht am 29.04.2019

Tenor I. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 27. Februar 2019 wird aufgehoben. II. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin den Eintritt der Genehmigungsfiktion fü

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 02. Mai 2016 - 11 BV 15.1895

bei uns veröffentlicht am 02.05.2016

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren war notwendig. IV. Die Kostenentscheidung

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 07. Dez. 2016 - 11 ZB 16.1703

bei uns veröffentlicht am 07.12.2016

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 27.500,- Euro festgesetzt.

Verwaltungsgericht München Beschluss, 18. Juni 2019 - M 23 E 19.2635

bei uns veröffentlicht am 18.06.2019

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 1.250 EUR festgesetzt. Gründe I. Die Antragstellerin begehrt im W

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 25. Sept. 2017 - 11 ZB 17.1379

bei uns veröffentlicht am 25.09.2017

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 08. Nov. 2016 - Au 3 K 15.1241

bei uns veröffentlicht am 08.11.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sich

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 24. Okt. 2014 - B 1 K 13.668

bei uns veröffentlicht am 24.10.2014

Tenor 1. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides der Regierung von Oberfranken vom 22.03.2013 in der Gestalt deren Widerspruchsbescheides vom 06.08.2013 verpflichtet, der Klägerin die beantragte Genehmigung zum Linienverkehr mit Kr

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 29. Okt. 2014 - W 6 K 14.216

bei uns veröffentlicht am 29.10.2014

Tenor I. Die Bescheide der Regierung von Unterfranken vom 15. Oktober 2013 in der Fassung des Widerspruchsbescheids der Regierung von Unterfranken vom 14. Februar 2014 werden aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, über den A

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 23. März 2017 - 11 ZB 16.1828

bei uns veröffentlicht am 23.03.2017

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 10.000,- Euro festgesetzt.

Verwaltungsgericht München Urteil, 06. Apr. 2016 - M 23 K 14.5849

bei uns veröffentlicht am 06.04.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinte

Verwaltungsgericht Hamburg Beschluss, 08. März 2018 - 5 E 956/18

bei uns veröffentlicht am 08.03.2018

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf EUR 7.500,- festgesetzt. Gründe I. 1 Der Antragsteller begehrt, die Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnun

Verwaltungsgericht Schwerin Beschluss, 08. Sept. 2016 - 7 B 2100/16 SN

bei uns veröffentlicht am 08.09.2016

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 15.000 Euro festgesetzt. Gründe I. 1 Der Antragsteller wendet sich gegen die Ablehnung einer Taxigenehmigung und macht deren f

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 25. Aug. 2016 - 13 A 788/15

bei uns veröffentlicht am 25.08.2016

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster vom 6. März 2015 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf di

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 13. Apr. 2016 - 8 K 3924/15

bei uns veröffentlicht am 13.04.2016

Tenor Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin die Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen für die Linien 501, 504, 578, 579 und 612 mit der Geltungsdauer 01.01.2015 bis 31.12.2024 zu erteilen.Ziffer 2 des Bescheids des Regie

Verwaltungsgericht Hamburg Beschluss, 18. Jan. 2016 - 15 E 5340/15

bei uns veröffentlicht am 18.01.2016

Tenor Der Antrag vom 30. September 2015 auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller nach einem Streitwert von 5.000 €. Gründe I. 1 Der Antragsteller begehrt im Eilv

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 23. Dez. 2015 - VII-Verg 34/15

bei uns veröffentlicht am 23.12.2015

Tenor Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln vom 26. Mai 2015 (VK VOR 5/2015) aufgehoben. Es wird festgestellt, dass der im Dezember 2014 zwischen den Antragsgegn

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 24. Nov. 2015 - 13 A 2239/14

bei uns veröffentlicht am 24.11.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster vom 25. September 2014 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die K

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 24. Nov. 2015 - 13 A 2227/14

bei uns veröffentlicht am 24.11.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Minden vom 10. September 2014 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kl

Verwaltungsgericht Münster Urteil, 06. März 2015 - 10 K 2747/13

bei uns veröffentlicht am 06.03.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des beizutreibe

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Beschluss, 16. Dez. 2014 - 3 L 1063/14.NW

bei uns veröffentlicht am 16.12.2014

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 75.000,-- € festgesetzt. Gründe I. 1 Dem Antragsteller wurden im Jahr 2012 von der Antragsgegnerin

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 27. Mai 2014 - 1 K 1748/12

bei uns veröffentlicht am 27.05.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1 Die Parteien streiten um zehn Genehmigungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBfeG). 2 Die

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 27. Mai 2014 - 1 K 1747/12

bei uns veröffentlicht am 27.05.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1 Die Parteien streiten um zehn Genehmigungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBfeG). 2 Der K

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Urteil, 12. Aug. 2009 - 1 K 836/09.NW

bei uns veröffentlicht am 12.08.2009

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten im Rahmen eines Verfahrens nach § 10 des Personenbef

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 29. Juli 2008 - 9 S 3090/07

bei uns veröffentlicht am 29.07.2008

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 23. November 2007 - 9 K 2616/07 - geändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 02. Nov. 2004 - 5 S 1063/04

bei uns veröffentlicht am 02.11.2004

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1  Die Klägerin wendet sich geg

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 15. Okt. 2004 - 5 S 2586/03

bei uns veröffentlicht am 15.10.2004

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1  Der Kläger wendet sich gegen d

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(1) Öffentlicher Personennahverkehr im Sinne dieses Gesetzes ist die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder...