Gesetz über Ordnungswidrigkeiten - OWiG 1968 | § 85 Wiederaufnahme des Verfahrens

(1) Für die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftige Bußgeldentscheidung abgeschlossenen Verfahrens gelten die §§ 359 bis 373a der Strafprozeßordnung entsprechend, soweit die nachstehenden Vorschriften nichts anderes bestimmen.

(2) Die Wiederaufnahme des Verfahrens zugunsten des Betroffenen, die auf neue Tatsachen oder Beweismittel gestützt wird (§ 359 Nr. 5 der Strafprozeßordnung), ist nicht zulässig, wenn

1.
gegen den Betroffenen lediglich eine Geldbuße bis zu zweihundertfünfzig Euro festgesetzt ist oder
2.
seit Rechtskraft der Bußgeldentscheidung drei Jahre verstrichen sind.
Satz 1 Nr. 1 gilt entsprechend, wenn eine Nebenfolge vermögensrechtlicher Art angeordnet ist, deren Wert zweihundertfünfzig Euro nicht übersteigt.

(3) Die Wiederaufnahme des Verfahrens zuungunsten des Betroffenen ist unter den Voraussetzungen des § 362 der Strafprozeßordnung nur zu dem Zweck zulässig, die Verurteilung nach einem Strafgesetz herbeizuführen. Zu diesem Zweck ist sie auch zulässig, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel beigebracht sind, die allein oder in Verbindung mit den früher erhobenen Beweisen geeignet sind, die Verurteilung des Betroffenen wegen eines Verbrechens zu begründen.

(4) Im Wiederaufnahmeverfahren gegen den Bußgeldbescheid entscheidet das nach § 68 zuständige Gericht. Wird ein solches Wiederaufnahmeverfahren von dem Betroffenen beantragt oder werden der Verwaltungsbehörde Umstände bekannt, die eine Wiederaufnahme des Verfahrens zulassen, so übersendet sie die Akten der Staatsanwaltschaft. § 69 Abs. 4 Satz 1 gilt entsprechend.

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zitiert oder wird zitiert von 7 §§.

wird zitiert von 3 §§ in anderen Gesetzen.

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG | § 45 Vergütungsanspruch des beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts


(1) Der im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnete oder zum besonderen Vertreter im Sinne des § 41 bestellte Rechtsanwalt erhält, soweit in diesem Abschnitt nichts anderes bestimmt ist, die gesetzliche Vergütung in Verfahren vor Gerichten des Bundes

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG | § 46 Auslagen und Aufwendungen


(1) Auslagen, insbesondere Reisekosten, werden nicht vergütet, wenn sie zur sachgemäßen Durchführung der Angelegenheit nicht erforderlich waren. (2) Wenn das Gericht des Rechtszugs auf Antrag des Rechtsanwalts vor Antritt der Reise feststellt, da

Rechtspflegergesetz - RPflG 1969 | § 24 Aufnahme von Erklärungen


(1) Folgende Geschäfte der Geschäftsstelle werden dem Rechtspfleger übertragen: 1. die Aufnahme von Erklärungen über die Einlegung und Begründung a) der Rechtsbeschwerde und der weiteren Beschwerde,b) der Revision in Strafsachen;2. die Aufnahme eines
zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.

Strafprozeßordnung - StPO | § 359 Wiederaufnahme zugunsten des Verurteilten


Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens zugunsten des Verurteilten ist zulässig, 1. wenn eine in der Hauptverhandlung zu seinen Ungunsten als echt vorgebrachte Urkunde unecht oder verfälscht war;2. wenn der Ze

Strafprozeßordnung - StPO | § 362 Wiederaufnahme zuungunsten des Verurteilten


Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens zuungunsten des Angeklagten ist zulässig, 1. wenn eine in der Hauptverhandlung zu seinen Gunsten als echt vorgebrachte Urkunde unecht oder verfälscht war;2. wenn der Zeu
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten - OWiG 1968 | § 68 Zuständiges Gericht


(1) Bei einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid entscheidet das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Verwaltungsbehörde ihren Sitz hat. Der Richter beim Amtsgericht entscheidet allein. (2) Im Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende ist der

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten - OWiG 1968 | § 69 Zwischenverfahren


(1) Ist der Einspruch nicht rechtzeitig, nicht in der vorgeschriebenen Form oder sonst nicht wirksam eingelegt, so verwirft ihn die Verwaltungsbehörde als unzulässig. Gegen den Bescheid ist innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung der Antrag auf ger

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Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 15. Juli 2014 - 1 S 14.370

bei uns veröffentlicht am 15.07.2014

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Der Streitwert wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Die am ... geborene Antragstellerin

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 13. Juli 2016 - 21 Ss OWi 103/16 (Z)

bei uns veröffentlicht am 13.07.2016

Tenor I. Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Güstrow vom 13.04.2016 wird zugelassen. II. Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das vorgenannte Urteil a) im Schuldspruch dahin abgeändert, dass der Be

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 20. Juni 2016 - 1 (8) SsBs 269/15; 1 (8) SsBs 269/15 - AK 99/15

bei uns veröffentlicht am 20.06.2016

Tenor 1. Der Verfallsbeteiligten wird auf ihren Antrag und auf ihre Kosten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in die Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts G. vom 18. Februar 2015 gewährt. 2. Auf d

Landgericht Aachen Beschluss, 03. Juni 2014 - 61 Qs 98/12

bei uns veröffentlicht am 03.06.2014

Tenor Dem Betroffenen wird Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in die Frist zur Erhebung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Aachen vom 22.08.2012 (444 OWi 601 Js 750/12-630/12) gewährt. Der Beschluss des Amtsgerichts Aa

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 28. Apr. 2014 - 14 K 1960/14

bei uns veröffentlicht am 28.04.2014

Tenor Der Verwaltungsrechtsweg wird für unzulässig erklärt. Der Rechtsstreit wird an das Amtsgericht Aachen verwiesen. Die Kostenentscheidung bleibt der Endentscheidung vorbehalten. 1Gründe: 2Für das geltend gemachte Rechtsschutzbegehren ist der Ve

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 02. März 2014 - 2 BvR 53/13

bei uns veröffentlicht am 02.03.2014

Tenor Die Beschlüsse des Landgerichts Aachen vom 12. November 2012 und vom 15. Oktober 2012 - 61 Qs-601 Js 715/12-98/12 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf effektiven Rechtssc

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 04. Nov. 2013 - 10 S 1933/13

bei uns veröffentlicht am 04.11.2013

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 12. August 2013 - 1 K 1683/13 - wird zurückgewiesen.Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Beschluss, 28. Sept. 2012 - 1 L 738/12.NW

bei uns veröffentlicht am 28.09.2012

Tenor 1. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 10. Januar 2012 in der Gestalt des hierzu ergangenen Widerspruchsbescheids vom 4. September 2012 wird angeordnet. 2. Der Antr

Landgericht Stuttgart Beschluss, 09. Juni 2008 - 19 Qs 41/08 OWi

bei uns veröffentlicht am 09.06.2008

Tenor Die sofortige Beschwerde des Betroffenen gegen den Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 07.04.2008 wird als unbegründet verworfen. Der Betroffene trägt die Kosten seines Rechtsmittels. Gründe   I. 1 Am 21.03.2006 erließ das Am

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